Hausübertragung um Erbfolge zu umgehen ohne Schenkung

3 Antworten

Wenn der Vater das Haus Deiner Mutter überschreibt, so stellt dies immer entweder eine Schenkung (wenn es ohne Gegenleistung erfolgt) oder einen Verkauf (wenn eine entsprechende Gegenleistung vereinbart wird) dar.

Ihr Vater kann seine Eigentumshälfte an dem Haus auf Ihre Mutter unentgeltlich übertragen. Das ist dann aber zwangsläufig eine "Schenkung" im Rechtssinne. Diese Schenkung kann von der Tochter grundsätzlich nicht angegriffen werden. Allerdings: Wenn Ihr Vater im Laufe von 10 Jahren nach dieser Schenkung verstirbt und wenn er die Tochter testamentarisch enterbt bzw. sie auf einen Erbteil gesetzt hat, der wertmäßig weniger als ihr Pflichtteil beträgt, könnte die Tochter verlangen, dass der Wert der verschenkten Haushälfte seinem Nachlass fiktiv hinzugerechnet und der Pflichtteil aus dem so erhöhten Nachlass berechnet wird. Allerdings: Die Hinzurechnung vermindert sich im Lauf der 10-Jahresfrist um 10% jährlich, so dass z.B., wenn der Vater nach 5 Jahren verstirbt, nur noch 50% des Schenkungswertes hinzuzurechnen sind, nach 8 Jahren nur noch 20% und nach 10 Jahren eben 0%. !ch hoffe, dass Sie diese rechtliche Konstruktion der sogen. "Pflichtteilsergänzung" verstehen konnten. Sonst fragen Sie halt noch einmal nach ! Irgendwelche Ansprüche auf das Haus bzw. die Haushälfte des Vaters direkt hätte die Tochter nicht.

Ohne Schenkung und ohne Verkauf.

Wohl kaum. Wenn die Mutter Geld für das Haus zahlt, ist es eine Schenkung, ansonsten ein Verkauf.

um die Erbfolge zu umgehen.

Hier ist die Frage ob es ein gemeinsames Testament aus der 1. Ehe gibt. Denn sofern der Vater nicht vertraglich gebunden ist, kann er ja per Testament einsetzen wen er will. Die Tochter hätte dann nur anspruch auf den Pflichtteil.