Hausübertragung um Erbfolge zu umgehen ohne Schenkung
Meine Eltern haben ein kleines Haus auf einem gepachteten Grundstück was sie zusammen sanieren. Meine Mutter hat vor 10 jahren ihren Anteil auf mich übertragen. Mein Vater hat eine 2. Tochter aus erster Ehe die nie daran geholfen hat was meine Eltern aufregt. Kann mein Vater seinen Anteil auf meine Mutter überschreiben um die Erbfolge zu umgehen. Ohne Schenkung und ohne Verkauf. Wir gehen stark davon aus das sie im Erbfall den Betrag ausgezahlt haben will da sie sehr geizig ist. Meine Eltern wollen nicht das das Haus verkauft werden muss deswegen.
3 Antworten
Wenn der Vater das Haus Deiner Mutter überschreibt, so stellt dies immer entweder eine Schenkung (wenn es ohne Gegenleistung erfolgt) oder einen Verkauf (wenn eine entsprechende Gegenleistung vereinbart wird) dar.
Ihr Vater kann seine Eigentumshälfte an dem Haus auf Ihre Mutter unentgeltlich übertragen. Das ist dann aber zwangsläufig eine "Schenkung" im Rechtssinne. Diese Schenkung kann von der Tochter grundsätzlich nicht angegriffen werden. Allerdings: Wenn Ihr Vater im Laufe von 10 Jahren nach dieser Schenkung verstirbt und wenn er die Tochter testamentarisch enterbt bzw. sie auf einen Erbteil gesetzt hat, der wertmäßig weniger als ihr Pflichtteil beträgt, könnte die Tochter verlangen, dass der Wert der verschenkten Haushälfte seinem Nachlass fiktiv hinzugerechnet und der Pflichtteil aus dem so erhöhten Nachlass berechnet wird. Allerdings: Die Hinzurechnung vermindert sich im Lauf der 10-Jahresfrist um 10% jährlich, so dass z.B., wenn der Vater nach 5 Jahren verstirbt, nur noch 50% des Schenkungswertes hinzuzurechnen sind, nach 8 Jahren nur noch 20% und nach 10 Jahren eben 0%. !ch hoffe, dass Sie diese rechtliche Konstruktion der sogen. "Pflichtteilsergänzung" verstehen konnten. Sonst fragen Sie halt noch einmal nach ! Irgendwelche Ansprüche auf das Haus bzw. die Haushälfte des Vaters direkt hätte die Tochter nicht.
Ohne Schenkung und ohne Verkauf.
Wohl kaum. Wenn die Mutter Geld für das Haus zahlt, ist es eine Schenkung, ansonsten ein Verkauf.
um die Erbfolge zu umgehen.
Hier ist die Frage ob es ein gemeinsames Testament aus der 1. Ehe gibt. Denn sofern der Vater nicht vertraglich gebunden ist, kann er ja per Testament einsetzen wen er will. Die Tochter hätte dann nur anspruch auf den Pflichtteil.