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Hausübernahme nach Scheidung

gefragt von lieselotte74 am 31.07.2009 um 21:06 Uhr

Das gemeinsam gekaufte Haus ist noch nicht abbezahlt. Nach langem Hin und Her,er hat sich nicht am Versuch das Haus zu verkaufen beteiligt,ist er nun bereit die Verträge zu übernehmen.

Wie ich erfahren habe,gibt es ein sogenanntes Innen- und ein Aussenverhältnis,die Verträge mit der bank betreffend. Kann nun die Bank darauf bestehen,das ich im sogenannten Innenverhältnis bleibe,auch wenn er mich durch Vertragsübernahme aus dem Aussenverhältnis rausnimmt?

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Übernahme Hauskreditverträge x 1

fruitsdemer
beantwortet von fruitsdemer am 31. Juli 2009 22:10
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Also nochmal...Lass die finger von diesen objekt.Auch bei der scheidung selbst (das erhöt nur die kosten)Lebe dein leben und lass es als eine erfahrung in dein leben sein !!! LG Daniel

Kommentar von Saarland60 am 1. August 2009 08:54

Du schreibst hier einen unglaublichen Müll. Die Fragestellerin kann die Finger nicht von diesem Objekt lassen, weil es ihr bereits gehört.

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 1. August 2009 10:03

Da steht<Das gemeinsam gekaufte haus>und sowas wie <noch nicht abgezahlt>Wenn der vertrag umgeschrieben wird, gehört es ihr nicht mehr.Was willst du jetzt nun noch ??

Kommentar von lieselotte74 am 3. August 2009 10:01

Ja,danke.das werd ich auch so machen. Weil,eigentliche ist es ja egal was nu mit Innen/Aussenverhälnis passiert... Fakt ist,ich muss raus aus dem Haus.

Aber vielleicht hat die Bank ja auch ein Einsehen und läßt mich auch raus...Die Hoffnung strirbt zu letzt.. :-)


obiwana
beantwortet von obiwana am 31. Juli 2009 21:14
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Das wird die Bank sogar machen. Für die Bank ist es ja sicherer wenn sie zwei Menschen in die Verantwortung nehmen kann als nur einen. Von daher wird sie dich mit Sicherheit nicht aus dem Vertrag lassen.

Kommentar von Saarland60 am 31. Juli 2009 21:17

Er will nicht Miteigentümer werden, das ist er nämlich schon. Er will den Darlehensvertrag alleine übernehmen.

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 31. Juli 2009 21:47

Das habe ich auch so verstanden. Aber die Bank wird dich nicht aus dem Darlehensvertrag entlassen.

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 31. Juli 2009 21:53

Doch weil die bank auf das objekt scharf ist.

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 31. Juli 2009 21:58

??? Was heißt die Bank ist auf das Objekt scharf ?? Die Bank geht nicht bewußt das Risiko ein, dass das Darlehen platzt aufgrund Zahlungsunfähigkeit. Dabei können die nur ein minusgeschäft machen.

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 31. Juli 2009 22:01

Bei denn preisen, leicht verdientes geld.Denk mal nach xD steuerlich wunderbar absetzbar.Du denkst nicht kriminell genug

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 31. Juli 2009 22:13

Selbst wenn ich kriminell denke. Wenn der Eigentümer zahlungsunfähig ist, bedeutet das für die Bank nur arbeit. Bis es letzten Endes zur Zwangsversteigerung kommt vergeht eine Ewigkeit in der die Bank kein Geld sieht. Bei der Zwangsversteigerung geht das Haus erfahrungsgemäß weit unter dem üblichen Marktpreis weg und die Bank kann froh sein wenn sie überhaupt ihre Unkosten gedeckt bekommen.

Würde der Kreditnehmer bis zum Ende bezahlen, würden sie mehr Geld verdienen.

Wo also bitte schön soll ich da krimineller denken?

Kommentar von Saarland60 am 1. August 2009 08:54

Keine Bank hat auch nur das mindeste Interesse an einem Zwangsversteigerungsobjekt. Davon haben die Banken nämlich schon genug, die sie nicht los werden; und wenn, dann weit unter Marktwert.


fruitsdemer
beantwortet von fruitsdemer am 31. Juli 2009 21:14
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Wenn er übernimmt, ist es aus mit dem innverhältniss aus(ist auch besser so)sonst zahlst du doch mit wenn er zahlungsunfähig wird.Das aussenverhältnis bedeutet nichts weiter, dass du bürge bist.Freiheit kostet nunmal viel ! LG

Kommentar von Saarland60 am 31. Juli 2009 21:17

Bürge? Da hast Du etwas massiv falsch verstanden.

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 31. Juli 2009 21:23

Ja und was habe ich nun falsch verstanden ?? Sie soll abtreten und fertig !

Kommentar von Saarland60 am 31. Juli 2009 21:27

Da wird nichts abgetreten. Es geht um einen völlig neuen Darlehensvertrag, in dem sie als Vertragspartei nicht mehr vorkommt. Erst recht nicht als Bürge.

Diesem neuen Darlehensvertrag muss die Bank aber zustimmen.

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 31. Juli 2009 21:41

Richtig- um ein neuen vertrag wo die frau kein innenverhältnis mehr hat. (da sind wir uns einig )Was verstehst du unter aussenverhältniss? Das ist ein bürge der nur einspringt wenn der Mann nicht mehr zahlen kann. Oder nicht? Belehre mich wenn ich falsch liege. Ich wäre dir sehr dankbar

Kommentar von Saarland60 am 31. Juli 2009 21:46

Binnenverhältnis: Bank - Frau

Aussenverhältnis: Mann - Frau

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 31. Juli 2009 21:52

Aha ! also doch Bürge ne wahr xD

Kommentar von Saarland60 am 1. August 2009 08:50

Ein Bürge bzw. eine Bürgschaft ist juristisch etwas völlig anderes.

Kommentar von B1f37c98e7d9f4d817254732f181515asmallfruitsdemer am 1. August 2009 10:49

Ok- Ich schreib mal langsamer, anscheinend verstehst du nicht so schnell. Innenverhältnis = Mann+Frau.....gemeinsamm bezahlen Aussenverhältnis = nur Bürge.! Na!jetzt aber ^^


anonym
beantwortet von Saarland60 am 31. Juli 2009 21:12
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Ja, das kann die Bank. Es gilt der mit der Bank abgeschlossene Darlehensvertrag, der einseitig von Dir nicht gelöst werden kann.

Welche Verträge Du noch zusätzlich mit einer dritten Partei abschließt, ist dabei völlig belanglos.


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