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Haustürschlüssel abgebrochen wer zahlt???

gefragt von katrinhirsche am 20.07.2009 um 20:36 Uhr

Hallo,

mir ist gestern der Haustürschlüssel einfach so abgebrochen. Obwohl ich schon seit 8 Jahren in dem Haus wohne, sagt mein Vermieter die Kosten für einen neuen Schlüssel muss ich selber tragen. Aber wenn ich aussziehe muss ich den nachgemachten Schlüssel wieder abgeben - Wieso ich hab den doch bezahlt?

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Mietrecht x 3.901 Mieter x 731 Rechte x 670

anonym
beantwortet von mienche am 20. Juli 2009 20:45
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In der Regel Trägt der Vermieter die Kosten, wenn es nachweislich am Schloss lag. Hätte der Mieter den Schlüssel mutwillig oder durch übermäßige Gewalt abgebrochen, müsste der Mieter dafür aufkommen. Schlösser unterliegen, wie viele andere Dinge auch, dem Verschleiß! Dafür ist nach §§ 536, 541a BGB der Vermieter zuständig!!!

Kommentar von Obelhicks am 20. Juli 2009 23:51

in einem solchenfall weigere ich mich eine korrekte antwort zu geben. überleg mal um was sich hier jemand streiten will. und es ist nicht gesagt, daß es nicht eigenes verschulden war...

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 21. Juli 2009 05:19

Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.


anonym
beantwortet von doris11 am 20. Juli 2009 20:37
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so ist es,...es ist dein Schlüssel,...du hast ihn kaputt gemacht,..also zahlst du...wer sonst??


albatros
beantwortet von albatros am 20. Juli 2009 23:56
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Insofern eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV steht, könnte der Vermieter den Schlüssel auf diesem Weg in Rechnung stellen. Wenn du selbst den Ersatzschlüssel beschafft und bezahlt hast, entfiele dann der Umweg über diese Klausel. Gibt es die Klausel nicht, ist es Sache des Vermieters. Der Ersatzschlüssel an sich kostet ca. 5 €, da würde ich keinen Streit mit dem Vermieter anfangen. Auch würde ich wegen einer solchen Bagatelle keineswegs die Haftpflichtvers. bemühen, es sei den ein Schlüsseldienst war da, da entstehen richtig hohe Kosten.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. Juli 2009 23:49
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um welchen betrag willst du dich hier streiten? für 5 euro willst du ein mietverhältnis vergiften? du hast nichts geschrieben von umständen, die dazu führen mußten, dass der schlüssel abbrach. also reiss dich am riemen und zahl den ersatz für den schlüssel den du abgebrochen hast.

wegen leuten wie dir gibt es solche grundsatzurteile wie letzte woche, nach denen sogar mieterhöhungen rechtens sind, wenn die wohnung weniger als 10 % zu groß angegeben wurden. die einzige begründung ist daß solche bagatellen nicht die gerichte belasten sollen.

also: stell dich in die ecke und schäm dich mal ne runde.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 20. Juli 2009 20:37
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Dein Vermieter hat auch einen bezahlt, also will er auch einen zurück.


vincero
beantwortet von vincero am 20. Juli 2009 20:40
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zahlen musst du auf jeden fall. vielleicht übernimmt ja deine haftpflicht den bagatellschaden. sei froh, dass du keinen schlüsseldienst gebraucht hast, den hättest du auch selber bezahlen müssen.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 20. Juli 2009 20:38
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Du hast mit Sicherheit Deine Unterschrift bei der Übernahme geleistet, also mußt Du auch wieder soviel abgeben wie Du erhalten hast.


kati30
beantwortet von kati30 am 20. Juli 2009 20:38
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das ist normal so, ist mir auch schon passiert


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 20. Juli 2009 20:37
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Aber den ersten hast Du vom Vermieter umsonst bekommen und nun hast Du ihn kaputt gemacht und musst den ersetzen, ist doch logisch.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 21. Juli 2009 21:42
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hast du nicht gelernt das derjenige, der was kaputt macht den Ersatz bezahlt..... in welcher Welt lebst du???


anonym
beantwortet von Padri am 21. Juli 2009 10:33
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Ein Mieter, dem ein Schlüssel kaputt geht, muss auch für einen neuen sorgen, denn er unterliegt seinem andauerndem Gebrauch. Das ist wohl selbstverständlich. Und für diese paar Euro sollte nicht gestritten werden.


Alberto10561
beantwortet von Alberto10561 am 20. Juli 2009 20:38
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Die Wohnung musst du schließlich auch selbst bezahlen und musst sie beim Ausziehen "abgeben"...


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