Hallo,
mir ist gestern der Haustürschlüssel einfach so abgebrochen. Obwohl ich schon seit 8 Jahren in dem Haus wohne, sagt mein Vermieter die Kosten für einen neuen Schlüssel muss ich selber tragen. Aber wenn ich aussziehe muss ich den nachgemachten Schlüssel wieder abgeben - Wieso ich hab den doch bezahlt?
In der Regel Trägt der Vermieter die Kosten, wenn es nachweislich am Schloss lag. Hätte der Mieter den Schlüssel mutwillig oder durch übermäßige Gewalt abgebrochen, müsste der Mieter dafür aufkommen. Schlösser unterliegen, wie viele andere Dinge auch, dem Verschleiß! Dafür ist nach §§ 536, 541a BGB der Vermieter zuständig!!!
so ist es,...es ist dein Schlüssel,...du hast ihn kaputt gemacht,..also zahlst du...wer sonst??

Insofern eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV steht, könnte der Vermieter den Schlüssel auf diesem Weg in Rechnung stellen. Wenn du selbst den Ersatzschlüssel beschafft und bezahlt hast, entfiele dann der Umweg über diese Klausel. Gibt es die Klausel nicht, ist es Sache des Vermieters. Der Ersatzschlüssel an sich kostet ca. 5 €, da würde ich keinen Streit mit dem Vermieter anfangen. Auch würde ich wegen einer solchen Bagatelle keineswegs die Haftpflichtvers. bemühen, es sei den ein Schlüsseldienst war da, da entstehen richtig hohe Kosten.
um welchen betrag willst du dich hier streiten? für 5 euro willst du ein mietverhältnis vergiften? du hast nichts geschrieben von umständen, die dazu führen mußten, dass der schlüssel abbrach. also reiss dich am riemen und zahl den ersatz für den schlüssel den du abgebrochen hast.
wegen leuten wie dir gibt es solche grundsatzurteile wie letzte woche, nach denen sogar mieterhöhungen rechtens sind, wenn die wohnung weniger als 10 % zu groß angegeben wurden. die einzige begründung ist daß solche bagatellen nicht die gerichte belasten sollen.
also: stell dich in die ecke und schäm dich mal ne runde.

Dein Vermieter hat auch einen bezahlt, also will er auch einen zurück.

zahlen musst du auf jeden fall. vielleicht übernimmt ja deine haftpflicht den bagatellschaden. sei froh, dass du keinen schlüsseldienst gebraucht hast, den hättest du auch selber bezahlen müssen.

Du hast mit Sicherheit Deine Unterschrift bei der Übernahme geleistet, also mußt Du auch wieder soviel abgeben wie Du erhalten hast.

Aber den ersten hast Du vom Vermieter umsonst bekommen und nun hast Du ihn kaputt gemacht und musst den ersetzen, ist doch logisch.
hast du nicht gelernt das derjenige, der was kaputt macht den Ersatz bezahlt..... in welcher Welt lebst du???
Ein Mieter, dem ein Schlüssel kaputt geht, muss auch für einen neuen sorgen, denn er unterliegt seinem andauerndem Gebrauch. Das ist wohl selbstverständlich. Und für diese paar Euro sollte nicht gestritten werden.
Die Wohnung musst du schließlich auch selbst bezahlen und musst sie beim Ausziehen "abgeben"...
in einem solchenfall weigere ich mich eine korrekte antwort zu geben. überleg mal um was sich hier jemand streiten will. und es ist nicht gesagt, daß es nicht eigenes verschulden war...
Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.