gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Haustürgeschäft Vodafone und die Widerrufsrecht-Belehrung

gefragt von kalkman am 05.07.2009 um 6:40 Uhr

Ich habe am 12.06 in einem U-Bahnhof einen angeblichen Auftrag für Vodafone unterschrieben, der auf den ersten Blick nette Herr meinte es handele sich bei dem Auftrag lediglich um Werbemittel die mir zugeschickt werden sollen und sei komplett unverbindlich. Außerdem stellte ich direkt klar das ich bereits Telefon und Internetanbieter habe und sehr zufrieden bin, umso befremdlicher ist es jetzt für mich das ich einen Brief von Vodafone bekommen habe das ich mich auf den 14.07 freuen solle da dort mein Anschluss für das Produkt Vodafone-Sprache/Internet 6000 freigeschaltet werden soll. Außerdem meine Vertragsdaten (Vertrag? Es sollte doch angeblich nur um Werbung gehen und ich habe doch bereits Telefon und Internetanbieter mit dem ich zufrieden bin).

Meine Frage ist jetzt, ab wann zählt jetzt die Widerrufsbelehrung? Ich möchte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, wurde von dem netten Herrn jedoch nicht über Widerruf oder meine Rechte informiert. Auch den Vertrag selbst habe ich in keiner Form schriftlich erhalten.

Da der Zeitraum von der Unterschrift bis zu dem Schreiben von Vodafone deutlich über 14 Tage liegt, mache ich mir nun sorgen ob ich überhaupt noch Widerrufen kann. Auch in dem Brief von Vodafone ist keine Widerrufsbelehrung dabei.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.189 Vodafone x 517 Widerrufsrecht x 86

Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 5. Juli 2009 06:44
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Weigere Dich in allen Belangen. Zahle nichts, unterschreibe nichts - und berufe Dich auf die unzureichende Information der Widerrufsbelehrung und auf das, dass Du keinens schriftlichen Wisch erhalten hast.

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 06:46

Kontodaten habe ich zum Glück nicht angegeben. Allerdings ist das Modem wohl schon angekommen. Habe nämlich eine Benachrichtung über eine Paketzustellung, da ich nichts bestellt hatte kann es sich dabei wohl nur um das Modem o.ä. handeln. Soll ich dieses einfach nicht abholen oder lieber abholen und zurückschicken?

Kommentar von Marionne am 5. Juli 2009 06:49

Zurückzuschicken brauchst du das Paket nicht,du musst es nur zur Abholung bereit halten,da es unverlangt zugesandt wurde.Teile das auch mit,wenn du widerrufst.

Kommentar von 6d7ffa97fcb565a25dda1867aaff2372smallMikrofon am 5. Juli 2009 06:50

Genau! Annahme verweigern und zurück zum Empfänger!


foxiads
beantwortet von foxiads am 5. Juli 2009 07:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

widerruf einlegen und den berater gleich noch wegen arglistiger täuschung belangen. wenn du den namen von dem herren nicht weisst, vodafon kennt ihn. es gibt das Beratungsgesetz seit einigen jahren, welches genau diese fälle regelt.

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 07:10

Kennt Vodafone auch die Namen ihrer Partner? Ich gehe nämlich stark davon aus das der Herr ein Freiberufler/Selbstständiger war der mit Vodafone lediglich über die Provisionen Kontakt hat. Werde mich aber gleich mal über das Beratungsgesetz informieren.


anonym
beantwortet von Marionne am 5. Juli 2009 06:46
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde sofort von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.Nach meiner Information verlängert sich die Widerrufsfrist auf 4 Wochen,wenn man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 06:51

Wie genau mache ich das denn? Habe bereits versch. Hotlines von Vodafone versucht, aber da geht nur ein Roboter ran. Ist das einfach ein formloser Einzeiler den ich per Post/Einschreiben verschicken kann? Oder geht sogar ein Fax (da Einschreiben doch sehr teuer ist)?

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 07:10

Auf ein Telefongespräch würde ich mich an Deiner Stelle nicht einlassen. Die hohen Kosten Eilbrief- Einschreiben mit Rückantwort müssen es Dir wert sein, damit Du schnell wieder aus dem Dilemma rauskommst. Das Modem solltest Du verweigern und zurück zum Empfänger, so wie es Mikrofon schreibt.


Jessy74
beantwortet von Jessy74 am 5. Juli 2009 07:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genau DAS hat Arcor mit mir gemacht!Weigere Dich zu zahlen und wehre Dich schriftlich sehr vehement dagegen!Glaub mir,die geben spätestens nach dem 5.Brief auf...Wünsche Dir viel Erfolg!

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 08:32

Also hats bei dir geklappt? Freut mich zu hören und gibt mir Mut. :)


Siam1
beantwortet von Siam1 am 5. Juli 2009 07:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seltsame Praktiken, Du schreibst Du hast keine Widerufsbelehrung bekommen. Schau mal in den Link, vielleicht hilft Dir das. Vielleicht kannst Du daraus für Dich etwas ableiten. Hier steht:

>>Die Widerrufsfrist beträgt – je nach Einzelfall – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. << .

http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/1357019.html

An Deiner Stelle würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 5. Juli 2009 11:58

netter link, passt aber gar nicht, da es sich hier nicht um einen fernabsatzvertrag handelt.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 15:12

Deswegen habe ich auch geschrieben: "Vielleicht kannst Du daraus für Dich etwas ableiten." Ich bin der Meinung, auch wenn der Fragesteller nicht gelesen hat, was er unterschreibt, so muss für ihn doch ein Widerrufsrecht geben. Und was ist mit der Belehrung des Widerrufsrecht? ( Das hat der Fragesteller anscheinend nicht bekommen.) Oder wie sehen Sie das?

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 16:13

Ein Widerruf bei Haustürgeschäften ist normalerweise nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Bei ordnungsgemäßer Belehrung ist dies innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift möglich. Aber die Frist beginnt erst dann, wenn dem Kunden eine Belehrung ausgehändigt wird, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muß. Fällt die Beratung allerdings nicht entsprechend aus oder wurde der Kunde zur Unterschrift nachweislich genötigt, ist ein Widerruf unbefristet möglich, da die Zeitspanne von zwei Wochen erst ab der ordnungsgemäßen Belehrung beginnt.


siehe auch >> http://www.jochim-schiller.de/site/34/IhreRechtebeim_Kauf.html#Widerruf

> Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Käufer den Vertrag ohne Begründung widerrufen oder einfach die Ware zurücksenden. Normalerweise muß er das innerhalb einer bestimmten Frist tun (zwei Wochen oder ein Monat - die Länge der Frist richtet sich danach, ob der Käufer schon vor oder erst nach Vertragsschluß eine Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat).<

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 16:15

Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

BUNDESGERICHTSHOF, PRESSEMITTEILUNG NR. 42/07 VOM 13.4.2007

>SIE BEGINNT MIT DEM ZEITPUNKT, ZU DEM DEM VERBRAUCHER EINE BELEHRUNG ÜBER DAS WIDERRUFSRECHT MITGETEILT WORDEN IST, § 355 ABS. 2 BGB.> Urteil des VII. Zivilsenats vom 12.4.2007 -

VII ZR 122/06 -

http://www.hamburg.de/contentblob/119368/data/2007-04-newsletter.doc


http://www.gutefrage.net/frage/vsr-verlag-vetrag-trotz-wiederrufsschreiben

@ bellakis :Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.


vivianne24
beantwortet von vivianne24 am 5. Juli 2009 06:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange Du nicht darüber informiert warst, dass Du überhaupt einen Vertrag eingehst, bist Du zu gar nichts verpflichtet! Kommt aber drauf an, was genau Du unterschrieben hast. Gut möglich dass es wirklich nur Werbeprospekte sind, das Du erhalten hast. Lies es Dir nochmal genau durch!

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 06:52

Auf dem Zettel wo ich unterschrieben habe kann aber durchaus stehen das ich einen Vertrag eingehe. Werbeprospekte sind es aber auf keinen Fall, da ich bereits meine Zugangsdaten, das Modem sowie einen Techniker-Termin bekommen habe.

Kommentar von C38fd659df62d24bfb0e7e182e901ebdsmallmaydayfly am 5. Juli 2009 07:02

Tritt mit Vodafon schleunigst in Verbindung und verlang eine Kopie des Vertrags, den du unterschrieben hast. Nicht anrufen, wenn geht persöhnlich.

Kommentar von Simple_avatar8smallvivianne24 am 5. Juli 2009 07:05

Auf jeden Fall ist wichtig, dass Du zunächst von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. D.h. ein einfaches Schreiben zu Vodafone schicken, indem Du schreibst, dass Du das auf Deutsch gesagt einfach nicht willst und widerrufst. Das kann gut sein dass es auf vier Wochen verlängert wird! Und dann erst mal abwarten.


anonym
beantwortet von smsgott am 19. Juli 2009 13:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du bei vertragsabschluss nicht ausdrücklich über das wiederrufsrecht informiert wurdest, dann gilt es praktisch unbefristet. ansonsten gilt die 14-tage frist ab dem tag, an dem du die auftragsbestätigung bekommen hast. vodafone ist hier allerdings nicht zimperlich. es handelt sich nicht um ein fernabsatzgeschäft und auch nicht um ein haustürgeschäft. vodafone hat dafür verschiedene formulare - du wirst das für ladengeschäfte unterschrieben haben.
du solltest schriftlich wiederrufen und auf diesen umstand hinweisen.


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 5. Juli 2009 21:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schriflich widerrufen und über den Verkäufer beschweren. Anhand der Vertriebspartner Nummer können die dann nachvollziehen, wer das war.


anonym
beantwortet von dolorit am 5. Juli 2009 12:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst sofort widerrufen. Sonst könnte der Vertrag weiterhin gelten. Die Ausführungen zu Widerruf und Anfechtung hast du ja schon erhalten. Die sind soweit weitestgehend zutreffend.

Kurz noch was zu Vodafone. Ich hatte auch einen Festnetzvertrag da und wollte ausserordentlich kündigen (mit Recht). Die stellen sich sehr quer. Bei der Kundenhotline anzurufen bringt nichts, weil die keine Bevollmächtigung haben irgendwas - gerade rechtlich relevantes - rückgängig zu machen. Du musst einen Brief an die Vodafone GmbH schicken schriftlich ausdrücklich widerrufen ggfls hilfsweise anfechten und sie bitten das telefonisch oder per post zu bestätigen. Kurze Frist dafür und gut ist.

Auf keinen Fall irgendwelche Bankdaten rausgeben.

Gruss


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 5. Juli 2009 11:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also das meiste was bisher geschrieben wurde ist falsch.

Worauf sollte sich ein Widerrufsrecht begründen? Ein Haustürgeschäft liegt nicht vor. Es sei denn du wohnst auf dem U-Bahnhof. Somit kann man sämtliche Aussagen (die zumeist noch falsch wären, wenn es denn ein Widerrufsrecht gäbe) getrost vergessen. Du hast keins!

Du hast etwas unterschrieben, was du nicht gelesen hast und dich auf die Aussagen des Beraters verlassen. Gut. Ich denke das wird dir nicht wieder passieren.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Anfechtungs wegen Irrtums nach § 119 BGB

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 17:04

Entgegen dem Wortlaut endet der Anwendungsbereich des Haustürgeschäftes jedoch nicht an der Haustür: Neben Privatwohnung, Arbeitsplatz oder sogar Freizeitveranstaltungen, die vom Unternehmer oder in seinem Interesse durchgeführt werden, kommen auch öffentliche Verkehrsmittel und –flächen in Betracht, weil der Verbraucher dort vom Unternehmer überraschend angesprochen wird und nicht mit Vertragsangeboten rechnet.

Quelle: Anwalt.de

Wieso sollte ich also kein Widerrufsrecht haben? Ich wurde auf dem U-Bhf übertölpelt, ähnliche Situation wie Souvenirverkäufer am Strand.


stefvol
beantwortet von stefvol am 5. Juli 2009 09:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

tja wenn du unterschreiben hast - gibts nen Vertrag, soviel steht schon mal fest. Und da die Widerspruchsfrist vom Gesetzgeber verlängert wurde auf 4 Wochen sofort kündigen, per Einschreiben mit Rückschein. Das zugesandte Modem holst nicht ab, es geht dann automatisch an den Absender retour.


maydayfly
beantwortet von maydayfly am 5. Juli 2009 06:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gibts in Deutschland keinen Konsumentenschutz? Andererseits, was haben Sie unterschrieben? Einen Werbeprospekt? Wozu? Wurde die Unterschrift etwa gefälscht?

Kommentar von kalkman am 5. Juli 2009 07:00

Ich habe einen Auftrag unterschrieben. War an dem Tag aber ziemlich fertig und kam wegen auch direkt vom Arzt. Ich dachte mir nur ich helf dem armen Typen in dem ich seinen Wisch unterschreibe. Er hatte mir halt versichert das es unverbindlich ist. Der Konsumentenschutz ist ja das Widerrufsrecht.

Ich sehe aber gerade das in dem Brief steht "Mit dem Brief, in dem wir Ihnen den genauen Anschalttermin für Ihren Anschluss mitteilen, beginnt Ihr Vertragsverhältnis mit Vodafone."

Der Brief mit dem Termin ist vom 02.07. Wenn ich Montag kündige müßte ich noch in der Frist sein, oder?

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 07:04

Schick denen heute noch einen Einschreibe-Brief mit Rückantwort und widerrufe. Beziehe Dich auf die unlautere Geschäftsgebaren und gib bekannt, dass Du auch Kontakt mit der Verbraucherschutzzentrale oder Anwalt aufnehmen wirst.

Kommentar von C38fd659df62d24bfb0e7e182e901ebdsmallmaydayfly am 5. Juli 2009 07:08

Ja so!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.