Chwasc am 17.08.2008 um 14:08 Uhr
Wer kennt die Firma myphone in München. Ich betreue eine 72 jährige Frau, sie ist Alkoholikerin, ihr wurde am 30.6. ein Vertrag(Telefon) für 24 Monate angedreht.Wohl an der Haustüre. Das Kleingedruckte:Beachten Sie jedoch, dass Ihr Widerrufsrecht mit erstmaligem Herstellen einer Telefon-/Internetverbindung automatisch endet. Soll ich gleich zum Anwalt?Bei Telekom hat diese Firma für die Frau gekündigt.

Schau mal unter www.teltarif.de/forum und Du siehst,daß die Firma betrügt.Am Besten Konto sperren für die Abbuchung oder natürlich Anwalt einschalten.
bei haustürgeschäften gilt eine widerrufsfrist von 14 tagen.
der 30.6. dürfte schon länger zurückliegen.
Chwasc am 17. August 2008 14:38 Das Widerrufsrecht wurde sowieso mit ihrem 1. Anruf aufgehoben. Dieser Satz ist so klein geschrieben, da hatte sogar ich alle Mühe ihn zu lesen.
Klar! Anwalt! Der Vertrag ist nicht gültig, die Dame ist Alkoholikerin unter Alkohol sind Verträge ungültig!Sie könnten ja aussagen, als Betreuerin!
ich würde einen Anwalt einschalten, denn zum einen ist die normale Kündigungsfrist bereits abgelaufen und zum anderen gibt es die Frage, ob eine 72-jährige Alkoholikerin die Folgen eines solchen Geschäfts überblicken kann.
Du müsstest deine Frage präzisieren um genauere Lösungsvorschläge anbieten zu können. Hier erst mal allgmein:
Sollte es sich bei dem Vertrag um ein Haustürgeschäft gehandelt haben, steht dem Verbraucher grundsätzlich eine zweiwöchige Wiederrufsfrist zu, die in dem Moment anfängt indem der Verbraucher über sein Widerrufsrechtbelehrt wurde. Die Belehrung steht normalerweise als Kleingedrucktes im Vertrag.
Bei dem genannten Kleingedrucktem handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung , die für mich nach einer unangemessenen Benachteiligung klingt und daher unwirksam sein könnte. Diese Unwirksamkeit würde dazu führen, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt und man immernoch widerrufen könnte. Lediglich bis zumm Widerruf gezogene Nutzungen (Telefonate etc.) müssten ersetzt werden.
Ein weiterer Ansatz ist das Betreuungsverhältnis. Sind Sie der Vormund der Person, so könnten Sie dem Vertrag entgegenhalten, dass er mt einer geschäftsunfähigen Person erst garnicht geschlossen werden kann und deshalb unwirksam sei.
Desweiteren könnte ein eventueller Vertragsschluss wegen Täuschung oder Drohung angefochten werden, wenn die Person durch psychischen Druck, oder durch falsche Angaben zu dem Vertragsschluss bestimmt worden ist.Wie etwa bei einer Kaffeefahrt.
Jedenfalls muss unverzüglich ein Einschreiben mit dem Inhalt an die Firma gehen, dass die Person nicht an den Vertrag gebunden sein möchte.
Mehr kann ich mangels weiterer Angaben nicht sahen.