Frage von lies3107 14.12.2011

Haustierhaltung in Mietwohnungen

  • Hilfreichste Antwort von DollyPond 14.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    dazu gibt es leider keine genau gesetzliche regelung und es wird immer im einzelfall entschieden. ihr könntet euch noch einmal persönlich mit dem vermieter zusammensetzen, eure situation erklären, vielleicht etwas über die hunderasse erzählen und ihn bitten, euch die haltung zu erlauben. wenn er das wieder ablehnt bleibt euch nur der klageweg.

    vielleicht wäre eine andere wohnung aber auch eine möglichkeit. ihr müsst halt sehen, was euch wichtig ist.

    schau mal hier: Der Bundesgerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung eine vermittelnde Ansicht vertreten. Die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung ist danach stets einfallbezogen auf Grund einer Interessensabwägung zu entscheiden. Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und der Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters. Die Zulässigkeit der Tierhaltung ist somit von zahlreichen Kriterien und deren Gewichtung abhängig. Eine schematische Lösung verbietet sich.

    quelle hb rechtsanwalt.

  • Antwort von katwal 14.12.2011
    17 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es ist für mich neu, zu erfahren, dass man sich einen Familienhund zulegt, weil das Kind Probleme mit dem Selbstwertgefühl hat. Wie ich das verstehen soll, kann ich mir selbst nicht erklären ..(?)

    Was die Hundehaltung in einer Mietwohnung anbetrifft, so kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist. Kleintiere dürfen gesetzlich prinzipiell gehalten werden, aber bei größeren Tieren, wozu auch Hunde zählen, sieht es anders aus.

    Mir kommt es so vor, als hättest Du von der Unterschiedlichkeit der Haustiere wenig Erfahrung (oder keine!), weil Du Katzen mit Hunden vergleichst. Es kommt dabei nicht nur auf die Hygiene an, denn die verschiedenen Haustiere können auch vielfältige Unannehmlichkeiten verursachen, wenn die Tierhalter nicht tier- und nicht artgerecht mit ihnen umgehen. Hunde können beispielsweise im ungünstigen Fall durch permanentes lautes Bellen, vor allem wenn sie allein gelassen werden, wesentliche Ruhestörungen und des Hausfriedens verursachen.

    Diese Kriterien solltest Du bedenken, bevor Du Dich entscheidest, einen Hund zuzulegen. Er beansprucht mit Recht viel Fürsorge und Zuwendung.

    Ich hoffe, Dir mit meinen Darlegungen weiter geholfen zu haben.

  • Antwort von Arjiroula 14.12.2011
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wie soll ein Hund das Selbstwertgefühl deines Sohnes verbessern?

    Der Vermieter hat das Recht, die Hundehaltung zu verbieten. Er muß dieses Verbot auch nicht begründen!

    Wenn ihr einen Hund halten wollt, dann werdet ihr ausziehen müssen.

  • Antwort von schwabinggirl 14.12.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ihr solltet das mit dem Hund lassen. Das Selbstwertgefühl eures Sohnes wird sich mit dem Hund nicht bessern. Das hat nichts mit einem Hund zu tun, Und ihr könnt den Hund NICHT alleine lassen! Also wenn du auch arbeiten gehst, könnt ihr das schon vergessen. Der Hund muss außerdem morgens und nachmittags raus, mindestens eine Stunde jeden Tag. Er ist ein zweites Kind, das VIEL Arbeit macht, eine eigene Persönlichkeit. Und: Euer Vermieter wird euch kündigen, darf er auch, es ist nicht eure Wohnung und euer Haus. Überlegt es euch gut!

  • Antwort von joyce123 14.12.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich glaube kaum, dass ein Hund die Probleme deines Sohnes lösen wird. Wenn ein Kind ein geringes Selbstwertgefühl hat, dann sind in erster Linie die Eltern in der Pflicht. Diese Verantwortung an ein Tier abgeben zu wollen, ist nicht gerade sehr verantwortungsvoll. Da machst du es dir zu einfach.

  • Antwort von rhapsodyinblue 14.12.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Muss es ein Hund sein?

    Probleme deines Sohnes mit dem Selbstwertgefühl sind auch nicht mit einem Hund alleine behoben. Sondern mit Hilfe der Eltern. Es wäre zu einfach. Ein Hund benötigt Zeit, Erziehung und Konsequenz. Ein Hund braucht Platz und Zuwendung. Menschen mit Verantwortung.

    Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, dann könnt ihr keinen Hund kaufen. Und da nützt all das Wühlen im "Dreck" nichts, auch nicht, wenn Katzen im Haus geduldet werden.

  • Antwort von Ernesto1206 14.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich würde an deiner Stelle noch einmal das Gespräch suchen. Wenn ihr euch zum Beispiel für eine Labradorhündin entschieden habt, dann kann auch euer Vermieter davon ausgehen, dass ihr einen Hund kauft, der nur in sehr seltenen Fällen bellt. An eurer Stelle ist das Wohl eures Sohnes wichtiger! Wenn Katzen im Haus erlaubt sind, muss auch ein sog. "stiller" Hund erlaubt sein! die Idee, eurem Sohn mit einem Hund zu helfen, finde ich schlicht grossartig. Ihr werdet das nie bereuen! Viel Erfolg - und kämpft für eure Situation!

  • Antwort von Lacus 15.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hinsichtlich der Hundehaltung in einer Mietwohnung, ist einzig und alleine der vorhandene Mietvertrag rechtích für Vermieter und Mieter verbindlich. Mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft. Insofern müsste die Hundehaltung nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden oder ihr müsst Euch eine neue Wohnung suchen.

    Mit dem therapeutischen Ansatz für Euern 10 j. Sohn, dürfte es unumgänglich sein, einen Therapeuten zu kontaktieren, damit der Wunsch des Gedanken auch in die Realität umgesetzt werden kann.

    Grundsätzlich muss einer der Eltern die volle Verantwortung für eine artgerechte Haltung und Ausbildung des Hundes übernehmen und übernimmt für den Hund auch ersatzweise die Funktionen eines Leittiers. Da Ihr selbst in der Vergangenheit noch keinen Hund artgerecht gehalten und ausgebildet habt, solltet Ihr Euch entsprechene Kenntnisse aneignen. KInder sind dann mit viel Geduld und** klaren Vorgaben** unter Aufsicht an den Umgang mit einem Hund heranzuführen. Der Hund ist auf keinen Fall ein Spielpartner, dies kann der Hund erst werden, wenn vollständig ausgebildet ist und auch der Sohn sich entsprechend entwickelt hat. Es ist bei Euerm Vorhaben zu bedenken, dass der Hund das schwächste Glied in der Familie ist, da er sich nicht wehren kann und falls er sich nicht so entwickelt, wie das angedacht wurde, wird er bestimmt noch dafür in irgend einer Form büßen müssen.

    Wenn Euer Vorhaben hier auch von anderen Hundehaltern mit Vorbehalten bedacht wird, dann geht es uns allen in erster Linie um den Hund und Euern Sohn, da beide sich in einer sehr sensiblen Entwickungsphase sich befinden.

  • Antwort von Mucker 14.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Am besten wäre - den Mieterschutzbund zu konsultieren bzw. beizutreten !

  • Antwort von Sockebaer 19.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    HALLO :

    Ich selbst bin Immobilien marklerin und kenn mich (leider) nur zu gut damit aus :/

    Schaut doch nochmal im mietvertrag nach was da genau steht, denn viele vermieter schreiben zwar haustiere erlaubt zählen hunde aber nicht dazu, was ich rechtlich nicht für akkzeptabel halte!

    Wenn es euch nicht gefällt, und das haus nichtim top zustand ist würd ich an eurer stelle umziehen. Denn der welpe soll in ruhe aufwachsen und nciht solch einen trubel mitbekommen.

    LG sockebär

  • Antwort von elizza 14.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also ich würde Dir Raten, mal mit dem Kinderarzt zu Reden, der macht Dir sicher ein Zeugnis, dass es für das Kind von Vorteil ist, wenn es ein Haustier, wie einen Hund hätte, mit dem er schmusen und spielen kann!

    sowas kann man machen, wenn es psychologisch begründet ist, kannst Du damit ja mal zum Vermieter gehen und nochmals mit IHM Reden, vllt ist nur seine Frau nicht einverstanden und will sich jetzt einfach etwas behaupten, weil sie sonst nicht viel zu sagen hat.

    Wenn Er das erlaubt hat, sollte Er jetzt auch den Mut haben, dazu zu stehen, Sagt Ihr das, dass es ihr Mann schon erlaubt hat und es für das Kind von Vorteil sei, laut Kinderarzt.

    Ansonsten geht mal zum Mieterbund oder Schutz, da weiss ich nicht, wie das in Deutschland ist, bei uns in der Schweiz würde das sehr viel bringen!

    Ausserdem! Wenn im Mietvertrag Haustiere nicht verboten sind, wenn da nichts steht, darfst Du den Hund haben, das müsste der Hauseigentümer oder Vermieter im Mietvertrag untersagen, das müsste da drin stehen, dass sämtliche Haustuere verboten sind!

    Ich wünsche Dir viel Glück! L.G.Elizza

  • Antwort von Commodore64 14.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was hat denn der Zustand des Hauses mit dem Hund zu tun? Denkt ihr allen ernstes "Das Haus ist doch eh schon kaputt, da kann ein Hund ruhig alles zerkratzen und vollkacken!"?

    Und wenn einer Katzen in dem Haus hat, heißt das noch lange nicht, dass man die von einem hund jagen lassen darf.

    Der Vermieter entscheidet ob Tiere in sein Eigentum dürfen oder nicht, das darf der beliebig entscheiden und muß das auch nicht begründen. Nur Kleintiere wie Hamster usw. kann er nicht verbieten. Wenn einem Eigenschaften der Wohnung fehlen (wieTierhaltung), ist der Vermieter auch nicht verpflichtet die nach wünschen des Mieters herzustellen, der Mieter hätte sich da dann was anderes aussuchen sollen was ihm besser gefällt.

  • Antwort von NichtAnonym 14.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Man darf immer Katzen haben, auch wenn im Mietvertrag "Keine Haustiere" steht. Bei Hunden ist das leider schon anders. Aber: Für euren Sohn würde ich eine Therapie-Katze empfehlen, am besten Britisch Kurzhaar (kurzes Fell, aber ganz fluffig).

  • Antwort von BillyBoo 14.12.2011

    Ihr solltet Euch eine andere Wohnung oder Haus suchen.Der Vermieter kann es verbieten,würde aber nochmal in Ruhe mit ihm sprechen und auch Euren Auszug angeben.Ob er dann für sein Haus, das ja nicht so ganz in Ordnung ist, einen Mieter findet ist fraglich.Ist er nicht ganz verblödet wird er es sich wohl überlegen.Denke daran immer im höflichen Ton, egal wie er sich entscheidet.Viel Glück

  • Antwort von jockl 14.12.2011

    Ein Hund mit kniehoher Schulterhöhe zählt nicht mehr zu den sog. Kleintieren und kann somit der Haltung wegen verboten werden.

    Der Hauszustand hat nichts mit Hundehaltung zu tun.

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