Haustierhaltung in Mietwohnungen
Hallo Ihr Lieben, seit 7 jahren wohnen wir in einer Mietwohnung mit Garten (Parterre). Trotz einiger Mängel sind wir sehr zufrieden und fühlen uns wohl. Wir haben uns noch nie über irgendetwas beschwert. Da unser Sohn (10)Probleme mit dem Selbstwertgefühl hat, haben wir uns überlegt, einen Familienhund (ungefähr kniehoch) anzuschaffen. Diesbezüglich haben wir auch den Vermieter über unsere Absicht informiert. Er meinte, naja - wenns denn sein muss... Jetzt haben wir uns eine ganz liebe Rasse rausgesucht und auch schon mit dem Züchter Kontakt aufgenommen. Auch sonstige Vorbereitungen wurden getroffen. Unser Sohn hat sich sehr gefreut. Nun war es soweit und wir haben unseren Vermieter nochmal informiert. Da meinte seine Frau, nö-sie hätten sich das überlegt und sind nicht damit einverstanden. Nun muss ich sagen, dass der Vermieter nicht im 3-Fam. Haus wohnt. Das Haus ist auch nicht im Top zustand. Der Vermieter ist selber Bauer! Es gibt 3 Katzen im Haus, die auch nicht immer hygienisch sind. Und auch so gibts viel zu kritisieren, wenn man sucht. Was kann man tun? Was würdet Ihr mir raten? Sollen wir ausziehen? Danke für die Antworten und VG!
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dazu gibt es leider keine genau gesetzliche regelung und es wird immer im einzelfall entschieden. ihr könntet euch noch einmal persönlich mit dem vermieter zusammensetzen, eure situation erklären, vielleicht etwas über die hunderasse erzählen und ihn bitten, euch die haltung zu erlauben. wenn er das wieder ablehnt bleibt euch nur der klageweg.
vielleicht wäre eine andere wohnung aber auch eine möglichkeit. ihr müsst halt sehen, was euch wichtig ist.
schau mal hier: Der Bundesgerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung eine vermittelnde Ansicht vertreten. Die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung ist danach stets einfallbezogen auf Grund einer Interessensabwägung zu entscheiden. Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und der Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters. Die Zulässigkeit der Tierhaltung ist somit von zahlreichen Kriterien und deren Gewichtung abhängig. Eine schematische Lösung verbietet sich.
quelle hb rechtsanwalt.
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Es ist für mich neu, zu erfahren, dass man sich einen Familienhund zulegt, weil das Kind Probleme mit dem Selbstwertgefühl hat. Wie ich das verstehen soll, kann ich mir selbst nicht erklären ..(?)
Was die Hundehaltung in einer Mietwohnung anbetrifft, so kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist. Kleintiere dürfen gesetzlich prinzipiell gehalten werden, aber bei größeren Tieren, wozu auch Hunde zählen, sieht es anders aus.
Mir kommt es so vor, als hättest Du von der Unterschiedlichkeit der Haustiere wenig Erfahrung (oder keine!), weil Du Katzen mit Hunden vergleichst. Es kommt dabei nicht nur auf die Hygiene an, denn die verschiedenen Haustiere können auch vielfältige Unannehmlichkeiten verursachen, wenn die Tierhalter nicht tier- und nicht artgerecht mit ihnen umgehen. Hunde können beispielsweise im ungünstigen Fall durch permanentes lautes Bellen, vor allem wenn sie allein gelassen werden, wesentliche Ruhestörungen und des Hausfriedens verursachen.
Diese Kriterien solltest Du bedenken, bevor Du Dich entscheidest, einen Hund zuzulegen. Er beansprucht mit Recht viel Fürsorge und Zuwendung.
Ich hoffe, Dir mit meinen Darlegungen weiter geholfen zu haben.
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Wie soll ein Hund das Selbstwertgefühl deines Sohnes verbessern?
Der Vermieter hat das Recht, die Hundehaltung zu verbieten. Er muß dieses Verbot auch nicht begründen!
Wenn ihr einen Hund halten wollt, dann werdet ihr ausziehen müssen.
Kommentar von katwalkatwal 14.12.2011@Arjiroula: Supertantwort! Kurz und prägnant! DH!
Im Zusammenhang "Hund soll Selbstwertgefühl des Kindes verbessern" hatte ich denselben Gedanken wie Du.
Ich meine sogar, dass diesbezüglich ein Hund gerade das Gegenteil bewirken kann:
Wenn ein Kind (und auch ein Erwachsener!) nun mal ein schwaches Ego hat und deshalb einen Hund braucht, kann es passieren, dass der Hund die Führungsrolle übernimmt und beherrscht.
Außerdem:
Wer einen Hund aus dem für ihn wichtigen Grund halten will, sein Selbstbewusstsein aufbauen zu wollen, muss ein Schwächling sein, der nur stark ist bzw. Stärke darlegen will, wenn er den Hund (mit starkem Beschützerinstinkt!) als Begleiter mit sich führt. Unter dieser Voraussetzung wird er ohne Hund weiterhin ein Schwächling bleiben.
Bedauerlicherweise muss der "Hund als der beste Freund des Menschen" oft zu Zwecken zur Verfügung stehen, die auf falschen Voraussetzungen aufbauen.
Kommentar von ArjiroulaArjiroula 14.12.2011Danke!
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Ihr solltet das mit dem Hund lassen. Das Selbstwertgefühl eures Sohnes wird sich mit dem Hund nicht bessern. Das hat nichts mit einem Hund zu tun, Und ihr könnt den Hund NICHT alleine lassen! Also wenn du auch arbeiten gehst, könnt ihr das schon vergessen. Der Hund muss außerdem morgens und nachmittags raus, mindestens eine Stunde jeden Tag. Er ist ein zweites Kind, das VIEL Arbeit macht, eine eigene Persönlichkeit. Und: Euer Vermieter wird euch kündigen, darf er auch, es ist nicht eure Wohnung und euer Haus. Überlegt es euch gut!
Kommentar von lies3107 14.12.2011Meinst Du nicht, dass wir uns das genau überlegt haben? Es ist ein Lebewesen und kein Spielzeug!
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Ich glaube kaum, dass ein Hund die Probleme deines Sohnes lösen wird. Wenn ein Kind ein geringes Selbstwertgefühl hat, dann sind in erster Linie die Eltern in der Pflicht. Diese Verantwortung an ein Tier abgeben zu wollen, ist nicht gerade sehr verantwortungsvoll. Da machst du es dir zu einfach.
Kommentar von lies3107 14.12.2011Es ging nicht um das Aufklären unserer Pflichten als Eltern. Dazu bist Du nicht berechtigt. Man sollte nicht einfach was schreiben, nur damit man was zu melden hat. Das ging an der eigentlichen Frage völlig vorbei. Wenn man diesen Rat von einem Arzt erhält, dann gebe ich nicht lapidar was von mir. Das ist schon genau durchdacht. Antworte nicht mehr so verletzend!
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Muss es ein Hund sein?
Probleme deines Sohnes mit dem Selbstwertgefühl sind auch nicht mit einem Hund alleine behoben. Sondern mit Hilfe der Eltern. Es wäre zu einfach. Ein Hund benötigt Zeit, Erziehung und Konsequenz. Ein Hund braucht Platz und Zuwendung. Menschen mit Verantwortung.
Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, dann könnt ihr keinen Hund kaufen. Und da nützt all das Wühlen im "Dreck" nichts, auch nicht, wenn Katzen im Haus geduldet werden.
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Ich würde an deiner Stelle noch einmal das Gespräch suchen. Wenn ihr euch zum Beispiel für eine Labradorhündin entschieden habt, dann kann auch euer Vermieter davon ausgehen, dass ihr einen Hund kauft, der nur in sehr seltenen Fällen bellt. An eurer Stelle ist das Wohl eures Sohnes wichtiger! Wenn Katzen im Haus erlaubt sind, muss auch ein sog. "stiller" Hund erlaubt sein! die Idee, eurem Sohn mit einem Hund zu helfen, finde ich schlicht grossartig. Ihr werdet das nie bereuen! Viel Erfolg - und kämpft für eure Situation!
Kommentar von lies3107 14.12.2011Vielen Dank für Deine aufbauenden Worte! Wir sind schon ganz deprimiert.
Rausgesucht hatten wir einen Entlebucher Sennenhund. Ein ganz lieber und nicht ganz so groß wie ein Labrador. Auch mit der Hundeschule haben wir schon Kontakt aufgenommen. Es wäre so schade, wenn es nicht klappen würde.
VG lies3107
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Hinsichtlich der Hundehaltung in einer Mietwohnung, ist einzig und alleine der vorhandene Mietvertrag rechtích für Vermieter und Mieter verbindlich. Mündliche Zusagen haben keine Rechtskraft. Insofern müsste die Hundehaltung nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden oder ihr müsst Euch eine neue Wohnung suchen.
Mit dem therapeutischen Ansatz für Euern 10 j. Sohn, dürfte es unumgänglich sein, einen Therapeuten zu kontaktieren, damit der Wunsch des Gedanken auch in die Realität umgesetzt werden kann.
Grundsätzlich muss einer der Eltern die volle Verantwortung für eine artgerechte Haltung und Ausbildung des Hundes übernehmen und übernimmt für den Hund auch ersatzweise die Funktionen eines Leittiers. Da Ihr selbst in der Vergangenheit noch keinen Hund artgerecht gehalten und ausgebildet habt, solltet Ihr Euch entsprechene Kenntnisse aneignen. KInder sind dann mit viel Geduld und** klaren Vorgaben** unter Aufsicht an den Umgang mit einem Hund heranzuführen. Der Hund ist auf keinen Fall ein Spielpartner, dies kann der Hund erst werden, wenn vollständig ausgebildet ist und auch der Sohn sich entsprechend entwickelt hat. Es ist bei Euerm Vorhaben zu bedenken, dass der Hund das schwächste Glied in der Familie ist, da er sich nicht wehren kann und falls er sich nicht so entwickelt, wie das angedacht wurde, wird er bestimmt noch dafür in irgend einer Form büßen müssen.
Wenn Euer Vorhaben hier auch von anderen Hundehaltern mit Vorbehalten bedacht wird, dann geht es uns allen in erster Linie um den Hund und Euern Sohn, da beide sich in einer sehr sensiblen Entwickungsphase sich befinden.
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Am besten wäre - den Mieterschutzbund zu konsultieren bzw. beizutreten !
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HALLO :
Ich selbst bin Immobilien marklerin und kenn mich (leider) nur zu gut damit aus :/
Schaut doch nochmal im mietvertrag nach was da genau steht, denn viele vermieter schreiben zwar haustiere erlaubt zählen hunde aber nicht dazu, was ich rechtlich nicht für akkzeptabel halte!
Wenn es euch nicht gefällt, und das haus nichtim top zustand ist würd ich an eurer stelle umziehen. Denn der welpe soll in ruhe aufwachsen und nciht solch einen trubel mitbekommen.
LG sockebär
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Also ich würde Dir Raten, mal mit dem Kinderarzt zu Reden, der macht Dir sicher ein Zeugnis, dass es für das Kind von Vorteil ist, wenn es ein Haustier, wie einen Hund hätte, mit dem er schmusen und spielen kann!
sowas kann man machen, wenn es psychologisch begründet ist, kannst Du damit ja mal zum Vermieter gehen und nochmals mit IHM Reden, vllt ist nur seine Frau nicht einverstanden und will sich jetzt einfach etwas behaupten, weil sie sonst nicht viel zu sagen hat.
Wenn Er das erlaubt hat, sollte Er jetzt auch den Mut haben, dazu zu stehen, Sagt Ihr das, dass es ihr Mann schon erlaubt hat und es für das Kind von Vorteil sei, laut Kinderarzt.
Ansonsten geht mal zum Mieterbund oder Schutz, da weiss ich nicht, wie das in Deutschland ist, bei uns in der Schweiz würde das sehr viel bringen!
Ausserdem! Wenn im Mietvertrag Haustiere nicht verboten sind, wenn da nichts steht, darfst Du den Hund haben, das müsste der Hauseigentümer oder Vermieter im Mietvertrag untersagen, das müsste da drin stehen, dass sämtliche Haustuere verboten sind!
Ich wünsche Dir viel Glück! L.G.Elizza
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Was hat denn der Zustand des Hauses mit dem Hund zu tun? Denkt ihr allen ernstes "Das Haus ist doch eh schon kaputt, da kann ein Hund ruhig alles zerkratzen und vollkacken!"?
Und wenn einer Katzen in dem Haus hat, heißt das noch lange nicht, dass man die von einem hund jagen lassen darf.
Der Vermieter entscheidet ob Tiere in sein Eigentum dürfen oder nicht, das darf der beliebig entscheiden und muß das auch nicht begründen. Nur Kleintiere wie Hamster usw. kann er nicht verbieten. Wenn einem Eigenschaften der Wohnung fehlen (wieTierhaltung), ist der Vermieter auch nicht verpflichtet die nach wünschen des Mieters herzustellen, der Mieter hätte sich da dann was anderes aussuchen sollen was ihm besser gefällt.
Kommentar von lies3107 14.12.2011Wie bist Du denn drauf? Hast Du schlechte Erfahrung gemacht? Meinst Du allen Ernstes, ich kaufe mir nen Hund zum Katzen jagen , Menschen erschrecken und Schäden anrichten? Oh weh, das ist ja übel!!!!!!!! Da hast Du bestimmt schon viel unschönes erlebt, sonst würdest Du sowas nicht vom Stapel lassen.
Kommentar von Commodore64Commodore64 14.12.2011Zusammengefasst verlangst Du : "Das Haus ist ein einem schlechten Zustand, also kann ich ja einen hund halten". und "Der Vermieter hat Katzen, also will ich einen Hund!"
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Man darf immer Katzen haben, auch wenn im Mietvertrag "Keine Haustiere" steht. Bei Hunden ist das leider schon anders. Aber: Für euren Sohn würde ich eine Therapie-Katze empfehlen, am besten Britisch Kurzhaar (kurzes Fell, aber ganz fluffig).
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Ihr solltet Euch eine andere Wohnung oder Haus suchen.Der Vermieter kann es verbieten,würde aber nochmal in Ruhe mit ihm sprechen und auch Euren Auszug angeben.Ob er dann für sein Haus, das ja nicht so ganz in Ordnung ist, einen Mieter findet ist fraglich.Ist er nicht ganz verblödet wird er es sich wohl überlegen.Denke daran immer im höflichen Ton, egal wie er sich entscheidet.Viel Glück
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Ein Hund mit kniehoher Schulterhöhe zählt nicht mehr zu den sog. Kleintieren und kann somit der Haltung wegen verboten werden.
Der Hauszustand hat nichts mit Hundehaltung zu tun.
Es wundert mich, das Du das nicht verstehst, da Du explizit als Thema "Psychologie" angegeben hast.
@lies3107: Du hast aufmerksam und exakt recherchiert, was ich gut finde!
Aber sicherlich kann ich mir denken, was der Hintergrund sein kann; dies geht dann auch aus meinen weiteren Ausführungen in meiner Antwort hervor.
Nun konkret: Ich habe bewusst eine Formulierung gewählt, die provokativ sein sollte, um entsprechende Informationen "heraus zu locken."
Tja- so leicht lasse ich mich nicht locken! :) Dazu hat man einfach zu viel erlebt. Habe mich aber gefreut, dass Du nochmal geantwortet hast. Es ist halt so eine Sache mit der "Viecherei" Obwohl - es ist egal, wie man es macht. Meisst macht man was falsch!
LG lies