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Haustierhaltung in Eigentumswohnung.

gefragt von yvi40 am 12.09.2008 um 13:10 Uhr

Sind Besitzer einer Eigentumswohnung die wir vermieten. Lt. Eigentümerversammlung ist Haustierhaltung (Hunde und Katzen) grundsätzlich verboten, obwohl dies nur durch Mehrheitsbeschluß entschieden worden ist. Möchten unsere Wohnung nun an einen Mieter mit einer reinen Wohnungskatze vermieten Dürfen wir das??


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LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 12. September 2008 13:12
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glaube nicht. wenn ihr in der versammlung der entscheidung zugestimmt habt, ist wohl nicht dran zu rütteln.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 12. September 2008 13:13
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Gesetzlich darf ein Haustier in der Größe einer Katze nicht verboten werden! Und mal ehrlich... wen stört denn eine kleine Miezekatze? Was soll die denn anrichten? Und wer sollte das überhaupt merken.

Kommentar von Simple_avatar3smallTabaluga1961 am 20. November 2008 17:50

spielt keine Rolle


Bayman
beantwortet von Bayman am 12. September 2008 13:12
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Ja wir haben selbst eine katze wier wohnen auch in einer Eigentumswohnung.


america
beantwortet von america am 12. September 2008 13:13
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setze dich meit dem hausbeirat zusammen und kläre es eventuell mit dem hausverwalter


critter
beantwortet von critter am 12. September 2008 13:14
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Katzen gehören zu den Kleintieren, die nicht verboten werden können.




Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 12. September 2008 13:31

Eigentumswohnung/Mietwohnung:

www.bedienungsanleitung.de

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 12. September 2008 13:32

Bedienungsanleitungen für Wohnungen?

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 12. September 2008 13:32

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 12. September 2008 13:15
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Du kannst da auch einen Mieter mit 5 Hunden einziehen lassen.

Kommentar von Simple_avatar3smallTabaluga1961 am 20. November 2008 17:52

falsch Hunde sind keine Kleintiere.... wird aber oft verwechselt. Katezn übrigens auch nicht. Kleintiere sind : Hamster, Kanninchen, Vögel, Spinnen, Ratten, Mäuse.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 12. September 2008 13:16
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Soweit ich weiß nein. Es muss ja irgendwo schriftlich festgehalten worden sein, dass diese Tiere verboten sind und wenn ihr es mit unterschieben habt. bzw. euch damit einverstanden erklärt habt, gilt es. Das ist ja die einzige Möglichkeit von Menschen, die keine Tiere mögen oder aus Gesundheitsgründen nicht in die Nähe von Tieren dürfen, eine tierfreie Umgebung, bzw. Wohnmöglichkeit zu schaffen.


anonym
beantwortet von lockenkopf2008 am 12. September 2008 13:25
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also ich wohne in einer mietswohnung wo tierhaltung absolut verboten ist und ich darf auch 2 hauskatzen haben da diese zu den kleintieren gehören und diese gesetzlich nicht verboten sind ich habe allerdings vorher mit den anderen mietern darüber gesprochen und die haben mir gesagt solange diese katzen im haus/wohnung bleiben und keinen lärm/dreck machen ist es ok


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 12. September 2008 13:46
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Das generelle Verbot der Haustierhaltung durch eine WEG verstösst nach einem Urteil des OLG Saarbrücken vom 2.11.2006 gegen das Wohnungseigentumsgesetz (AZ: 5 W 154/06-51). Demzufolge wäre eine solche Regelung unwirksam. Darüber hinaus ist die Haltung von Kleintieren auch durch den Vermieter nicht pauschal zu untersagen (BGH, Urt. v. 14.11. 2007 – VIII ZR 340/06).


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 20. November 2008 17:55
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grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft frei in ihren Beschlussfassungen. Allerdings muss auf Mieterrechte und hausordnung geachtet werden. Allerdings gibt es für alles eine Ausnahme. Wenn die Mieterin unterschreibt das es bei 1 katze, die nur in der Wohnung gehalten wird bleibt, könnte man sich darauf einlassen. Die Gefahr ist allerdings darin zu suchen, wenn nachbarn dies herausbekommen und MEINEN sie dürften jetz auch..... verstehst.... da muss man hart differenzieren.





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