Hausrecht in Kneipen

11 Antworten

Ein Lokalverbot ist meiner Ansicht nach Sittenwidrig im Sinne des BGB und somit nichtig. Man muß dabei bedenken, es handelt sich hier bei dem Lokal ja nicht um das private Wohnzimmer des Wirtes, sondern um eine öffentliche Gaststätte die für Jedermann zu den Öffnungszeiten zugänglich sein muß. Der Gast hat also nicht nur das Recht das Lokal zu betreten, er hat auch das Recht bewirtet zu werden. Das öffentliche Lokal ist vertragsrechtlich ein Angebot für jeden der vor dem Lokal steht. Betritt ein Gast das Lokal, nimmt er das Angebot an. Somit ist im Sinne des Gesetzes (BGB) ein Vertrag zustande gekommen zwischen dem Gast und dem Wirt. Schickt der Wirt den Gast wieder raus und bewirtet den Gast nicht, begeht er eigentlich eine Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung des Vertrages. Gegebenenfalls hat der Gast sogar ein Anspruch auf Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld) wegen sozialer Diskriminierung und ähnliches. Es mag Einzelfälle geben wo ein Lokalverbot tatsächlich besteht. Zum Beispiel dann, wenn ein Richter dies verfügt. Dies wird aber nur dann so sein, wenn es einen wichtigen Grund hierfür gibt, z. B. eine Androhung von Gewalttaten oder eine tatsächlich ausgeübte vorausgegangene Gewalthandlung. Auch bei Diebstahl und ähnliches wäre eine solche richterliche Entscheidung denkbar. Der Wirt ist kein Richter und kann somit wirksam kein Lokalverbot erteilen. Er hat zwar das Hausrecht, aber durch den Bestimmungszweck des öffentlichen Lokals ist dieses Hausrecht erheblich eingeschränkt. Solange ein Gast sich in den Gasträumen anständig benimmt hat er die gleichen Rechte wie andere Gäste..., nämlich das Lokal betreten zu dürfen und von dem Wirt oder der Wirtin oder dem Personal bewirtet zu werden. Alles andere wäre ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und eine, wie oben schon gesagt, soziale Diskriminierung. Im Zweifelsfall würde ich einen Anwalt suchen und diesen bitten bei Gericht eine Feststellungsklage zu beantragen. Das Gericht prüft dann, ob ein rechtlich wirksames "Lokalverbot" besteht oder nicht (Entscheidung des Gerichts durch schriftlichen Beschluß. Ich denke, dass ein solcher Beschluß zeitlich befristet ist, d. h. er wird wohl nicht lebenslang gelten. Ist der Grund für ein vom Gericht verfügtes Lokalverbot nicht mehr vorhanden, wird der Beschluß sicher aufgehoben.

Natürlich, ist ja sein Haus und da hat er das Recht, einem Hausverbot zu erteilen...

Gibt ja auch Restaurants die vorschreiben, was man anziehen muss oder Clubs, wo sie manche nicht reinlassen, wenn sie schlecht gekleidet sind...

Hausrecht ist Hausrecht - Du brauchst doch auch keinen Grund, wenn Du jemanden aus Deiner Wohnung wirfst. Dein Wunsch ist Grund genug.

Hausrecht ist Hausrecht. Er kann auch Hausverbot erteilen, wenn ihm einfach die Gästenase nicht passt.

Hausrecht: steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu.[1] So ist unter bestimmten Umständen ein Hausverbot möglich.

LG