Frage von IlseEberhard 21.08.2011

Hausrecht (Hausverbot) im Restaurant?!

  • Antwort von Gerdnrw 22.08.2011
    17 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo Ilse,

    ich würde Dir raten, umgehend die zuständige Wache anzurufen, damit diese eine Hundertschaft in dieses Lokal schickt, um diesem Zwiebelterror ein Ende zu bereiten...!

    Hier hat wahrscheinlich der Troll seine Hand mit im Spiel...!

    Gerd

    ...gegen Trolle
    ...gegen Trolle
  • Antwort von amdros 21.08.2011
    13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Heute ist aber nicht der 1.April???

  • Antwort von gesperrter2011 21.08.2011
    10 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nur Hausverbot ???

    Und was ist mit der Strafanzeige wegen Zechprellerei ???

  • Antwort von AntoineHenriLee 21.08.2011
    10 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich würde gerne rechtlich gegen manche Fragen vorgehen -.-

  • Antwort von schulle2 22.08.2011
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Such ma die Zwiebeln raus und reich se rüber. Da kann och ne ganze drin sein , oder zwee. Nehm ick ohne Problems.

  • Antwort von osmond 21.08.2011
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hi, klar kannste rechtlich vorgehen. Dein Rechtsverdeher freut sich schon. Aber - sofern Du alles aufgegessen hast, dann erst reklamiertest, haste wenig Chancen. Zudem, ich mag viel Zwiebeln in den Bratpotacken. Iß as nächste Mal Nudeln, Spätzle oder Pellkartoffel. Ggf. Reis. Gruß Osmond

  • Antwort von eratis 21.08.2011
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Is das dein Ernst ? Ich brech hier grad zusammen vor lachen...

  • Antwort von Litizicke 21.08.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    haha, gute geschichte...........................................

    ich glaube daß man dich wohl als korinthi bezeichnet oder ?

  • Antwort von konstanze85 21.08.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du bist ja ein Horrorgast, etwas spießig,hm ? Wenn Dir die Küche nicht gefällt, dann geh nicht noch mal hin, aber deswegen die komplette (!) Rechnung nicht begleichen ist nicht ok.

  • Antwort von DrDralle 22.08.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Zwiebeln muss man ja nicht mitessen, aber Trolle brauchen sowiso nix bezahlen

    Troll
    Troll
  • Antwort von carmen281199 21.08.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Liebe Ilse, aber du kannst ja nicht einfach, nicht bezahlen, nur weil die eine virtel Zwiebel mehr pro Portion in die Kartoffeln tun! Es kommt nun mal vor, dass jemanden das Essen aus einem Restaurant nicht schmeckt...aber ein Recht nicht zu bezahlen hast du deswegen trozdem nicht! Wenn dann kann das Restaurant rechtlich vorgehen...aber nicht du!

  • Antwort von paula2005 21.08.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bah...Koch dir doch deine Toffeln selber und vergiß die 1/4 Zwiebel nicht...Der Deutsche hat echt nicht mehr alle Tassen im Schrank...Läßt sich von der Regierung schröpfen,verschwendet verstrahlte Handyanrufe,aber sich wegen ner 1/4 Zwiebel mehr aufregen...Ich hoffe dir spucken sie ins Essen,falls das Hausverbot aufgehoben wird...

  • Antwort von santolina 21.08.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich hätte Dich auch rausgeworfen und Hausverbot erteilt. Auf solche Gäste kann man echt verzichten. Und nein, Du kommst rechtlich nicht dagegen an; wo kommen wir denn da hin?!...

  • Antwort von katarofuma 21.08.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn sie dir Hausverbot geben dann ist das so denn jeder darf bestimmen wer auf sein Grundstück darf.... Du darfst ja auch entscheiden wer in dein Haus rein darf und wer nicht... Aber wieso hast du diese nicht einfach gebeten dir ein neues mit weniger Zwiebeln zu machen? Wäre das ein Restaurant was auf die Kunden einen Wert legt dann hätten sie es getan... Wenn nicht wäre ich freiwillig nicht wieder gekommen...

  • Antwort von Dorfrocker 21.08.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Können kannst Du,wirst aber todsicher verlieren. Nur weil Dir ein Essen nicht schmeckt,gibt das Dir noch lange nicht das Recht,die Zeche zu prellen. Und das wiederum rechtfertigt sehr wohl ein Hausverbot.

  • Antwort von elenore 22.08.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du kannst rechtlich vorgehen, aber es wird ohne Erfolg gekrönt sein.........der Restaurantinhaber hat sein Hausrecht in Anspruch genommen, was sein legitimes Recht ist.

    Auch wenn ein Gast im Restaurant nur TRINKT und nicht ISST, dann kann der Inhaber den Gast aus seinem Restaurant verweisen.

  • Antwort von jennyblomma 21.08.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, der Wirt darf das Hausverbot aussprechen, zu recht wie ich finde. Warum hast du das Gericht denn überhaupt gegessen?

  • Antwort von verbrannteerde 21.08.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Soetwas kann auch nur nem Kölner einfallen:))

  • Antwort von antonczerwinski 21.08.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Schaut Euch mal die Antwort an, die IlseEberhard vor ca. 6 Minuten auf eine andere Frage zu einem Restaurant gegeben hat. Mit Glück ist sie noch da, sie wurde von mir beanstandet.

  • Antwort von ItsTeatime 21.08.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich will jetz nicht unhöflich klingen aber das Restaurant kann doch nicht mal kurz ihr Rezept ändern nur weil es einer Person nicht schmeckt. Ich könnt mir auch denken, dass wenn es ein etwas größeres Restaurant ist, ein ganz schöner Aufwand wäre jetzt das Rezept umzuschreiben und ganz ehrlich - keine Küche würde sich deshalb die Mühe machen nur weil es einer Person nicht schmeckt. War auch wirklich unhöflich von dir dich gleich zu weigern die Rechnung zu zahlen - sowas würd ich nur machen wenn ich Haare oder tote Fliegen etc. im Essen finden würde.

    Such dir doch einfach ein anderes schönes Resto. für deine Bratkartoffeln - gibts bestimmt genug!

  • Antwort von raecher 21.08.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    hast du den rest gegessen ? wenn ja musst du auf jeden fall bezahlen

  • Antwort von aufmerksam 21.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du Glück hast, wirst Du nicht aus Köln verbannt werden und wirst evtl noch in anderen Restaurants bedient.

    Der Klüngel kennt neben den uns bekannten Gesetzen noch andere Regeln.

    Entschuldige Dich besser bei dem Wirt. - Dass Dein Verhalten mehr als unangemessen - in der Nähe eines Trolls war, kannst Du hier an den Antworten ablesen.

  • Antwort von elenore 22.08.2011

    Du kannst rechtlich vorgehen, aber es wird nicht von Erfolg gekrönt sein!!!! Der Inhaber des Restaurants hat von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und das ist gesetzlich legitim.

    Sogar wenn ein Gast nur TRINKT und nichts ISST kann er sein Hausrecht nutzen, er fordert ihn auf, das Restaurant zu verlassen.

    Wo fängt es an, was einem schmeckt und was nicht und das Rezept der Essenszubereitung für den Gast vollkommen ist ODER nicht, Ein anderer Gast liebt viel Zwiebel........nicht zu bezahlen kann nicht die Lösung sein, man kann Wünsche vorher äussern!!!!!!

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!