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Hausratversicherung - welchen Wert bekommt man ersetzt?

gefragt von Mensch11 am 09.08.2008 um 17:00 Uhr

Welchen Wert der Möbel bekommt man im Schadensfall wirklich ersetzt? Wie entscheidend ist das Alter der Möbel? Muss man die Rechnungen noch haben?


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vollimleben
beantwortet von vollimleben am 9. August 2008 17:01
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Du bekommst den Derzeitigen Schätzwert ersetzt ,auch ohne Alte Rechnungen!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 9. August 2008 17:06

bei den meisten neuen Versicherungen bekommt man den Wiederbeschaffungswert. Nicht den Zeitwert und auch nicht den Anschaffungswert (der vielleicht bei elektr. Geräten um ein vielfaches höher war)

Kommentar von Frank5000 am 11. August 2008 09:17

Sorry Leute aber das ist total falsch !!!

Eine Hausratversicherung ist immer eine Neuwertversicherung. Eine Haftpflicht immer eine Zweitwertversicherung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. August 2008 17:04
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ich habe eine hausratversicherung, die ersetzt zum wiederbeschaffungswert.

kommt immer drauf an was du abschließt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. August 2008 17:04
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Rechnungen sind hilfreich, vorallem wenn die Gegenstände geklaut wurden und man ohne Rechnung ja nicht beweisen kann, daß man sie besessen hat. Ansonsten zahlen Hausratsversicherungen den Wiederbeschaffungswert egal wie alt oder in welchem Zustand die Möbel sind. Antiquitäten oder sehr wertvolle Gegenstände muß man eventuell extra versichern.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 9. August 2008 17:04
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Kommt darauf an, ob Du eine Neuwert-Vers. hast, oder eine Zeitwert-Vers.!!!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 9. August 2008 17:15

Hausrat gibt es nicht im Zeitwert..das ist nur bei der Haftpflicht so


FrauSchmidt
beantwortet von FrauSchmidt am 9. August 2008 17:06
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Sehr wichtig ist, dass Du nicht unterversichert bist, dann bekommst Du nämlich so gut wie nichts. Und das wird im Schadensfall sehr streng überprüft, da sich durch diese Lücke viele Versicherer aus der Zahlungspflicht stehlen können.


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 9. August 2008 20:18

so gut wie nichts kann man nicht so sagen. Wenn man z.B 90% seiner Habe versichert hat bekommt man 90% von jedem Gegenstand, bei 60% 60% usw..... das ist mehr als nichts


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 9. August 2008 17:10
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Steht exakt in den AGB der Versicherung. Im Zweifel vor Abschluss der Police nachfragen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. August 2008 17:14
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du bekommst den Neuwert, was bedeudet, Ersatz für einen gleichartigen Artikel unter den gegenwärtigen Preisen (also Wiederbeschaffungswert auf Neuwertbasis)

Kommentar von Frank5000 am 11. August 2008 09:18

Ja, wenigstens eine richtige Antwort :-)


anonym
beantwortet von Klabauter am 9. August 2008 20:29
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wenn Du pauschal nach m² versicherst, wirst Du nie unterversichert sein. Also nicht jedes Möbel nach Wert, sondern ungefähr Gesamtwert, auch alles in den Schubladen drin... und das pauschal auf m² umglegen.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 10. August 2008 13:27
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Das hat nichts mit AGBs oder sonstwas zu tun. Wenn du einen Unterversicherungsverzicht vereinbart hast, wie die Mehrheit, dann bekommst du eine Neuwerterstattung da die Hausrat einen Neuwert erstattet.

Das besagt das du das gleichwertige Stück, so viel wie es heute kostet, erstattet bekommst.

Wenn das Stück nicht mehr zu erhalten ist dann wird ein anderes neues Stück mit gleicher Bauart, Beschaffenheit als Grundlage erstattet.

Hausratversicherungen sind immer Neuwerterstattungen


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