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Hausratversicherung, Rückzahlung möglich?

gefragt von Hercs am 08.10.2009 um 19:58 Uhr

Hallo,

ich lebe zusammen mit meiner Freundin in einer Lebensgemeinschaft seit 4 Jahren. Wir beide sind Studenten und unter 25 Jahre. Eine Hausratsversicherung besitzen wir seit 2-3 Jahren.

Eine befreundete Jura Studentin erzählte uns, dass es vor ein paar Monaten eine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gab, in welcher festgelegt wurde, dass Studenten unter 25 Jahren automatisch bei den Eltern mitversichert sind.

Da die Versicherung uns diese angebliche Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mitteilte empfahl sie uns, das Geld zurück zu verlangen.

Nachdem ich im Internet gegoogelt habe, habe ich zwar Texte gefunden, wo eine Mitversicherung bei Hausratversicherung beschrieben wird, jedoch nichts bezüglich einer kurz zuvor ausgesprochenen Rechtssprechung, welcher eine Geldrückzahlung berechtigen würde.

Bitte um Aufklärung :)

Gruß

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Versicherungen x 560 Hausratversicherung x 232 Bundesverfassungsgerichts x 1

anonym
beantwortet von Moritz2222 am 28. Oktober 2009 11:21
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Probiere es einfach wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wenn so eine Rechtsprechung durch ist, dann beziehe Dich darauf, auch ohne Angabe von Aktenzeichen. Gruss Moritz2222


anonym
beantwortet von Shakotai am 8. Oktober 2009 21:26
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Vorsicht liebe Leute, Stolperfalle.

Auch wenn ein Student in einer Studentenbude lebt, heisst dies nicht unbedingt dass die Hausrat der Eltern im Schadenfalle zum Tragen kommt. Als Studentenbude lt BGH wie auch lt. Versicherung ist eher die kleine Unterkunft zu sehen, in die der Student Hausrat aus dem elterlichen Haus mitgenommen hat. In diesem Falle zieht die Aussenversicherung der Hausrat. Im vorgenannten Falle kann aber von einem auf Lebensgemeinschaft begründeten und gegründeten Haushalt ausgegangen werden, so dass der Spruch des BGH wie auch die Versicherungsbedingungen nicht ziehen. Auf jeden Fall im Vorfeld klären, bevor man sich in unnötigen Ärger stürzt. Gruß Shakotai


anonym
beantwortet von Hercs am 8. Oktober 2009 21:13
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danke für die antworten, besonders für den link ;)


riara
beantwortet von riara am 8. Oktober 2009 20:00
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Eigener Hausrat eigene Versicherung, das gilt z.B. auch wenn ich umziehe, denn der Hausrat zieht ja mit um!


Loui03410
beantwortet von Loui03410 am 8. Oktober 2009 20:00
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Das Bundesverfassungsgericht wird schon Recht haben. Zur Not zieh gegen deine Versicherungsgesellschaft vor Gericht (das würde den Aufwand aber kaum Wert sein).

Kommentar von 15a703cdd3f7942388f5408400fc8e80smallriara am 8. Oktober 2009 20:01

Das sagt meine Omma auch immer...


MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 8. Oktober 2009 19:59
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Die Rechtssprechung bezieht sich doch wohl sicher auf Studenten, die noch zu Hause wohnen, oder?

Kommentar von 78a381c5f74103b81db0252bf52d79b9smallMojitoTom am 8. Oktober 2009 20:02

Es gibt Hausratversicherungen in denen der Hausrat einer Zweitwohnung bis zu einem gewissen Betrag der Vers.-Summe mitversichert ist.

Kommentar von 78a381c5f74103b81db0252bf52d79b9smallMojitoTom am 8. Oktober 2009 20:05

Hab das hier für Dich gefunden. Ist ein Tipp von einem anderen User auf GF.
http://www.gutefrage.net/tipp/studenten-sind-bei-der-hausratversicherung-ueber-die-eltern-mitversichert

Kommentar von Candlejack am 9. Oktober 2009 09:06

Das ist nicht in jedem Fall so. Ist es nicht nur ein Studentenzimmer, sondern eine eigene Wohnung mit Küche und Bad an einem angemeldeten externen Wohnsitz, sieht die Sache mit der Elternversicherung schon wieder bei vielen Versicherungen per AVB blöd aus !


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