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Hausratversicherung für Student

gefragt von atews am 22.10.2009 um 22:23 Uhr

Habe eine Hausratversicherung für Studenten Wohnung bei der Allianz abgeschlossen. Nun wurde die Wohnung aufgegeben(Freundin ,zusammen gezogen).Obwohl ich das Zimmer nicht mehr habe,komme ich aus diesem Knebel Vertrag nicht raus!!! Wer kann mir helfen???

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anonym
beantwortet von friederschaefer am 23. Oktober 2009 17:58
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Schau mal bei DOCURA nach, m.E. die beste und auch preiswert. Schäfer

Kommentar von raul79 am 14. Dezember 2009 11:26

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schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 22. Oktober 2009 22:26
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Warum hast du eigentlich als Student eien Hausratversicherung ? Du bist doch als Student über die Hausrat deiner Eltern im Rahmen der Aussenversicherung mit max 10.000 Euro mitversichert.

So ein Quatsch. Typisch Allianz !!!!!

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:29

Studiere in Lübeck und habe ein eigenes Zimmerchen(12 qm).

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlawingel am 22. Oktober 2009 22:32

Als Student bist du in der Ausbildung und eigentlich bis spätestens 27 bei deinen Eltern mitversichert. Kranken-, Haftpflicht ... etc.

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:34

Wir reden hier von der Hausrat.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 23. Oktober 2009 10:50

In der Hausrat der Eltern kann der 2te Wohnsitz des Kindes (Student) gemeldet und kostengünstig mit eingeschlossen werden.

Du wurdest über den Tisch gezogen.

Raus kommst Du jetzt nicht, weil zwar die Wohnung weg gefallen ist, nicht jedoch das versicherte Risiko (nämlich Dein Hausrat).

Du hast doch noch immer Hosen, T-Shirts, Unterhosen, Socken, PC, Monitor, DVD's, usw.

Also ist Dein Hausrat noch vorhanden, und damit bleibt die Versicherung bestehen.

Du kannst nur bei der Hausrat der Eltern anfragen, zu welchem Preis Dein Hausrat mitversichert werden könnte.

Ist dieser Preis günstiger als der Allianz-Preis würde ich bei der Allianz um kulante Entlassung aus

dem Vertrag bitten, da Dein Hausrat bei den Eltern mitversichert werden kann.

Es kann sein, dass die Allianz dafür dann einen Nachweis möchte. Dies ist die einzige Chance.

Außer Du hast einen echten Versicherungsschaden, dann kannst Du nach Schadensregulierung kündigen.

Aber Achtung! Faked bitte keinen Schaden. Das wäre Versicherungsbetrug und wird schwer bestraft.

Gruß justii

Kommentar von 2d9cbc0ab4b54fb006d5613f4fa91705smallboingsel am 22. Oktober 2009 22:34

Auch wahr.. aber wohl zu spät.

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:43

Du mußt trotzdem zahlen,obwohl du garnicht mehr in dem Zimmer wohnst.Schönen Gruß an die Mafia Allianz!


anonym
beantwortet von Versicherung09 am 18. Dezember 2009 19:19
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hallo ich habe eine gute seite zum thema versicherungen dort gibt es 16 verschiedene Versicherungen :) schauen sie sich selbst die seite an und schließen sie noch heute eine versicherung ab :) http://versicherungen-altersvorsorge.de.tl/ lg


anonym
beantwortet von sugarfreeSE am 23. Oktober 2009 11:38
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Hallo,

Du erklärst der Allianz (schriftlich), welche Hausratgegenstände durch den Zusammenzug doppelt waren und dadurch aus Deinem Hausrat verkauft wurden (da ihr Hausrat ja bereits eingeräumt war) und versuchst die Versichungssumme "nur" noch auf die ganz persönlichen Dinge zu drücken. Bei Unterschreiten der Mindestversicherungssumme (steht in Deinem Vertrag) kann man vorschlagen, das der Vertrag aufgehoben wird oder eventuell nur unterbrochen wird, im Falle dennoch mal wieder ein eigener Hausrat gegründet wird. In der Regel sind die Versicherer bei einer so plausiblen Beschreibung am Ehesten gewillt, einen Vertrag aufzuheben bzw. zu unterbrechen.

Liebe Grüße

Michael


anonym
beantwortet von gausimausi am 23. Oktober 2009 11:19
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Hallo, Du kommst aufgrund des Zusammenziehens mit Deiner Freundin tatsächlich nicht aus dem Vertrag, dass ist auch bei anderen Gesellschaften so. Folgende Möglichkeiten hast Du: 1. Wenn der Vermittler und dessen Agentur eienr Aufhebung zustimmen, kommst Du sofort aus dem vertrag heraus 2. Du kannst Die Versicherungssumme auf den Mindestbeitrag reduzieren 3. Solltest Du einen schaden verursacht haben, der von der Versicherung bezahlt wurde, hast Du ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Schadens Gruß GausiMausi


anonym
beantwortet von Silobeatle am 23. Oktober 2009 09:54
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Warum hast du eigentlich ne eigene Hausratversicherung für dein Zimmer? Sowas ist unzulässig, da nicht einzelne Räume, sondern nur Wohnungen im Ganzen versichert werden können... aber vielleicht gibt es bei der Allianz ausnahmen^^

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 23. Oktober 2009 10:50

Quatsch


optimist
beantwortet von optimist am 23. Oktober 2009 08:08
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Wenn Deine Freundin eine Hausratversicherung besitzt, die vor Deiner abgeschlossen wurde, dann hat die Versicherung Deiner Freundin die älteren Rechte und die Allianz muss und wird Dich rauslassen. Im umgekehrten Fall gilt das genau so, d.h., dass die Versicherung Deiner Freundin sie rauslassen muss und wird, während die Allianz dann zum Zuge kommt. Hat sie keine HR, dann kommt die Allianz zum tragen. Sie muss nicht teurer werden, wenn ihr den Wert des tatsächlichen Hausrats ermittelt und nur diesen Wert versichert (nicht pauschal 650 EUR pro qm). Auf den Verzicht der Einrede der Unterversicherung könnt ihr in einer Studentenbude locker verzichten.


anonym
beantwortet von enrico1979 am 23. Oktober 2009 08:08
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Doch, Du kommst raus! Hm, oder anders - Du oder Deine Freundin kommen heraus, es gibt nämlich sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht, dass Du durchsetzen kannst! Auf Grund des Zusammenzuges gibt es für einen von euch einen so genannten Wagniswegfall!

1.: Überprüfe welcher Vertrag länger besteht - Deiner bei der Allianz oder der Deiner Freundin

2.: Der jüngere Vertrag muss nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) aufgelöst werden. Einfach den Versicherer anschreiben, der die jüngeren Rechte hat und darauf hinweisen (inkl der Vertragsnummer des "älteren" Vertrages, des Versicherers wo er besteht und des Datums, seit dem er besteht).

Ganz allgemein: Versicherer als "Verbrecher hinstellen, weil sie auf Vertragserfüllung bestehen, also bitte - das ist ja wohl ein wenig lächerlich. Die Allianz ist ein nicht gerade kostengünstiger Versicherer (den ich als Versicherungsmakler auch kaum anbiete ^^) - aber die Qualität der Produkte stimmt dafür in der Regel auch. Man zahlt eben etwas mehr für den "guten Namen". Aber in der Marktwirtschaft kenne ich niemanden, der Verträge aufhebt, ohne dazu mehr oder weniger gezwungen zu sein ;) Also, nicht nur weil es Mode ist auf Versicherer rumhacken, sondern vorher mal ein wenig nachdenken! ;)

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 23. Oktober 2009 08:11

Da waren wir wohl beide gleich schnell. Es ist halt chic, auf Versicherer rum zu hacken. Stärkt vermeintlich das fehlende Selbstwertgefühl bzw. Selbstbewusstsein.

Kommentar von enrico1979 am 23. Oktober 2009 08:24

Ich finds einfach unpassend. Es gibt sinnvolle Versicherungen, es gibt wenig Versicherer, die wirklich unfair arbeiten, sondern jeder besteht wie in der Marktwirtschaft üblich auf bestehende Verträge - so sehe ichs ja auch. Versicherer sind böse, Versicherungsvermittler sind Verbrecher - das ist doch Unsinn. Überall gibt es schwarze Schafe - aber das heißt nicht, dass generell alle furchtbare Menschen und Verbrecher sind! ;)


anonym
beantwortet von Shakotai am 22. Oktober 2009 22:55
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Hallo Atews, normalerweise kommst du unterhalb der Vertragslaufzeit nicht raus. Bei der Hausrat gibt es keine Sonderkündigungsmöglichkeiten durch Umzug oder Zusammenzug.

Daher folgender Vorschlag: Man nehme beide Hausratversicherungen, gehe zu einem Makler (oder unabhängigen Berater, der auch Allianz 'kann'.) und setze A.) die Versicherungssumme der teuren Versicherung auf das vertragliche Minimum herab und B.) verkürze zudem die Laufzeit auf ein Jahr. Die andere passt man auf die noch erforderliche Versicherungssumme an und verkürzt, sofern notwendig, auch. Geht beides problemlos. Vergesst aber nicht den Makler (oder unabhängigen Berater, der auch Allianz 'kann'.) ein wenig heiss zu machen, dass ihr, wenn die Versicherungen abgelaufen sind auch für diese und andere günstigere braucht. (Er sollte ja auch Interesse haben es zu machen. Bei solchen Sachen verdient er fast nix) Und wenn er dadurch euch Geld sparen kann bleibt euch doch sicher was übrig für eine Altervorsorge. (Ob ihr's dann macht, steht auf einem anderen Blatt... :-))

Kommentar von Shakotai am 22. Oktober 2009 23:00

PS: Andere Möglichkeiten bestünden nur dann, wenn man ihm definitiv Falschberatung beweisen könnte. Aber dafür stehen die Chancen aufgrund der Beweisbarkeit zumeist sehr schlecht. Abgesehen davon lohnt es den Aufwand nicht. Aber vorgenannte Möglichkeit wird den Vertreter ärgern.


boingsel
beantwortet von boingsel am 22. Oktober 2009 22:26
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Da müsste man schon die Bedingungen kennen. Brauchst du denn mit deiner Freundin zusammen keine Hausratvers.? Die kannst du doch auch mitumziehen, und anpassen, so dass sie dann auch für deine Freundin mitgilt! Mein Freund und ich waren zufällig beide bei der HDI, da war es völlig umkompliziert das zusammenzuschmeissen. Aber auch wenn, du hast doch maximal eine Versicherungsdauer von einem Jahr oder, und kannst danach jährlich kündigen? Das ist ja jetzt normalerweise nicht unfassbar teuer. Kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt und dann isses gut!

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:27

Kündigungsdauer 5 Jahre,Allianz!


Chianti
beantwortet von Chianti am 22. Oktober 2009 22:24
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logisch kommst da raus -> sonderkündigungsrecht aufgrund der wohnungsauflösung

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:30

ebend nicht!Allianz!

Kommentar von Shakotai am 22. Oktober 2009 22:46

Er kommt nicht raus, da es sich nicht um eine Haushaltsauflösung sondern um eine Zusammenlegung handelt.

Kommentar von 68783464ab552fae39e69b6a2ca3c0bfsmallChianti am 23. Oktober 2009 08:43

wenn er zu ihr zieht, hört SEINE wohnung faktisch auf zu existieren -> sonderkündigungsrecht! wenn sie zu ihm zieht, hört IHRE wohnung faktisch auf zu existieren -> sonderkündigungsrecht!

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 23. Oktober 2009 10:51

Falsch! Es ist doch nicht die Wohnung versichert sondern der Hausrat.

Und Hosen, T-Shirts, Unterhosen und Socken wird er ja wohl noch haben oder?

Damit ist auch noch Hausrat vorhanden und damit bleibt auch die Versicherung!

Vollkommen egal ob es sich um einen Umzug, eine Wohnungsauflösung oder um einen Zusammenzug handelt.

Oder zieht er jetzt die Unterhosen seiner Freundin an?

Wenn Sie auch eine HR-Versicherung hat, dann kann eine davon gekündigt werden (der jüngere Vertrag).


Schlawingel
beantwortet von Schlawingel am 22. Oktober 2009 22:24
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Du kannst die doch einfach auf die neue Wohnung umschreiben lassen? Da brauchst du doch auch eine? (Da erst recht?!)

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:26

Die Wohnung gehört der Freundin.Größer,das heißt noch mehr Beitrag!

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlawingel am 22. Oktober 2009 22:28

Ich bin auch bei der Allianz und finde die absolut fair. Da zahle ich gern mehr Beitrag und bekomme aber auch alles anstandslos erstattet. ;-) Bisher habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Aber ich glaube auch nicht, daß du da nicht mehr rauskommst - wenn die Wohnung nicht mehr existiert, MUSS es ne Lösung geben.

Kommentar von atews am 22. Oktober 2009 22:32

Glaub mir!Da kommst du nicht raus!Das sagt dir aber keiner.Ist ebend Allianz!!!

Kommentar von 2d9cbc0ab4b54fb006d5613f4fa91705smallboingsel am 22. Oktober 2009 22:35

Naja, Hausrat an sich ist aber sinnvoll! Bevor du sinnlos zahlst, dann lieber so. Viel teurer ist es zwangsläufig nicht, wenn der Wert der Dinge in der Wohnung nicht so viel höher ist. Nur von der Größe hängts ja nicht ab. Die Versicherungssumme könnt ihr selbst bestimmen.


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