Aus beruflichen Gründen müssen meine Freundin und ich für ungefähr 2 Jahre auseinander ziehen. Unsere alte Wohnung müssen wir aufgeben, weil einer allein sie nicht halten kann – ich bin nun am Überlegen, was ich mit unserer Hausratsversicherung mache. Der Vertreter meinte damals, wir könnten sie im Falle eines Umzugs einfach mitnehmen – nur was tut man, wenn ein Zweipersonenhaushalt sich splittet?
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grundsätzlich kann man die schon mitnehmen, nur müssen dann wohl neue Bedingungen verhandelt werden. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass Du in einem ein-Personen-Haushalt Einrichtungsgegenstände im selben Wert hast, wie ihr vorher zu Zweit hattet. Darum wird Dein Beitrag wahrscheinlich ein wenig gesenkt. Nutze doch die Gelegenheit um Dich nach einer neuen Versicherung umzusehen - vielleicht findest Du eine, die jetzt besser zu Dir /Euch passt.

frag deinen vertreter, müsste eigentlich auch klappen, die versicherung mitzunehmen.
Frag doch einfach deinen Versicherungsvertreter der sagt dir das ganz genau...aber es wird jeder von euch eine eigene brauchen, schätz ich mal....

der der bei euch Versicherungsnehmer ist der nimmt die Hausrat mit aber vorher den wert senken da ihr ja den hausrat bestimmt teilt, oder?. der andere braucht eine neue. wird eine der beiden wohnungen ausschliesslich beruflich genutzt?

Einer könnte/müsste sie mitnehmen und unter Ermittlung des neuen Hausrates eine Vertragsänderung beantragen. Eine Kündigung wegen Umzug ist nicht möglich, sofern die Prämie nicht steigt.
Oft sind die neueren Tarife günstiger und Leistungsstärker, also es sind versicherte Risiken dazugekommen, von denen vor Jahren noch keine Rede war.
Bei einer höheren Tarifzone (Prämienerhöhung) besteht Sonderkündigungsrecht.

@ Brausepaul DAS stimmt leider nicht! Bei einer veränderten Tarifzone besteht kein Sonderkündigungsrecht!!
Die Hausratversicherung wird bei einem Umzug mitgenommen, man sollte dann die Versicherungssumme noch einmal überprüfen. Der Beitrag für die Hausratversicherung richtet sich nach der Postleitzahl und damit verbunden für die Risikoeinstufung bezüglich Einbruch-Diebstahl oder auch Überschwemmungsrisiken.
Steigt der Beitrag für die Hausratversicherung nun nach dem Umzug, weil der Versicherungsnehmer vom flachen Land in die Großstadt gezogen ist, so ist das Risiko ein höheres und der Beitrag steigt. Hier besteht KEIN Sonderkündigungsrecht.
Der Versicherungsnehmer nimmt die Hausratversicherung an den neuen Wohnort mit. Der Partner schließt dann eine neue Hausratversicherung ab.