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Hausordnung im Mehrparteienhaus einige Fragen

gefragt von KinderKinder am 13.05.2008 um 8:51 Uhr

In einer Hausordnung steht, das ruhestörende Arbeiten zu folgenden Zeiten durchgeführt werden dürfen: Mo-Fr 8-12 und 14-20 Sa 8-12 und 14-17 Sonntags und Feiertags gar nicht.

Zählt Wäsche waschen (inkl. Schleudern) zu den ruhestörenden Arbeiten? Darf man Sonntags/Feiertags überhaupt die Maschine anschmeißen? Das über Mittag oder spät Abends nichts handwerkliches in der Wohnung gemacht wird, ist klar.

Darf man um Uhr 04:00 morgens duschen oder auch spät abends, wenn "normale" Menschen eigentlich schlafen?

Kann es sein, dass in einem eigentlich neuen Haus, das geräusch einer Waschmaschine über 3 Etagen zu hören ist und auch das duschen?

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Hausordnung x 56 Mietshaus x 29

geige
beantwortet von geige am 13. Mai 2008 09:18
4x
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Haushaltsmaschinen und -geräte ... dürfen in der Wohnung auch dann benutzt werden, wenn dies mit Geräuschen und vielleicht sogar Lärm verbunden ist. Das gilt für Staubsauger, Wasch- oder Spülmaschine. Auch hier gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Allerdings, Ausnahmen müssen möglich sein. Eine Waschmaschine darf auch einmal nach 22.00 Uhr laufen, für berufstätige Mieter bleibt sonst kaum ein Möglichkeit.

Leg eine Schallschutzmatte unter die Maschine, wenn Du nicht schon eine hast.

Badewanne, Dusche und WC ... Auch nach 22.00 Uhr darf gebadet und geduscht werden. Ein Verbot im Mietvertrag ist unwirksam. Allerdings kann das Recht auf nächtliches Baden oder Duschen beschränkt werden auf maximal 30 Minuten, inklusive Wasser ein- und ablaufen lassen, meint das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Quelle: DMB

Kommentar von KinderKinder am 13. Mai 2008 09:22

Vielen Dank.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 13. Mai 2008 09:27

Hab noch was gefunden, als Argument für die Nachbarn, die sich evtl. beschweren (wegen des mangelnden Schallschutzes in Eurem Haus):

Wer auf hohen Schallschutz Wert legt, sollte bei Anmietung der Wohnung nachfragen und die entsprechende Schallschutzstufe (1-3) als "vertraglich geschuldet" vereinbaren.

Wahrscheinlich ist dem nicht so, so daß die Nachbarn auch keinen Anspruch ableiten können.


reveal8
beantwortet von reveal8 am 13. Mai 2008 08:56
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Duschen darf man! Aber nur eine angemessene Zeit lang! Also nicht stundenlang!!! Und Waschmaschine anmachen ist natürlich auch in Ordnung. Aber nur wenn es unbedingt notwendig ist! Wie z.B. staubsaugen, darf man auch nicht Nacht´s, es sei dem du lässt zum Bsp. ein Glas fallen, dann darfst du im angemessenen Rahmen saugen!!!

Kommentar von KinderKinder am 13. Mai 2008 09:01

naja, was heißt notwenidig. Wenn man berufstätig ist, dann bleiben einem meistens nur die freien Tage bzw. etwas späteren Abendstunden. Man kann ja schlecht die Maschine in der früh anmachen und die nasse wäsche bis Abends drin lassen.

Beim duschen geht es nur um ein schnelles abduschen, während dem "einseifen" wird das Wasser abgestellt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 13. Mai 2008 08:56
1x
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man darf keine wäsche waschen...das stimmt, aber das hört bestimmt nicht über 3etagen. kann ich mir gar nicht vorstellen und duschen finde ich auch nicht schlimm, aber in einigen hausordnungen ist das auch verboten


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