Volume am 28.08.2007 um 12:13 Uhr
Dann habe ich zu meiner eben gestellten Frage, gleich noch eine Frage. Wie beweise ich denn, dass die Kosten für den Hausmeister für die ausgeführten Tätigkeiten m.E. zu Hoch sind? Muss ich zum Mieterschutzbund/-verein?
Du hast das Recht, die Original-Belege beim Vermieter einzusehen. Google mal, wie hoch i.d. R. Hausmeisterkosten sind. Wenn überhöht, würde ich die Kosten beim Vermieter beanstanden und ggffs. einen RA bzw. Mieterverein einschalten.

Lass Dir auf jeden Fall Belege zeigen, dass Du sehen kannst, wie oft der Hausmeister aktiv war und was er dafür bekommen hat. Wir hatten mal eine Putzfrau auf der Nebenkostenabrechnung, die angeblich den Heizungskeller (!!!) alle zwei Wochen geputzt hat. Und der Hauswirt war auch noch so blöd, uns die unterschriebenen Quittungen in Kopie mitzuschicken. Da wir diese Frau kannten, haben wir sie angesprochen, und es stellte sich heraus, dass sie noch nicht einmal wusste, wie es hinter unserer Haustür aussah.
Ob der Hausmeister zu gut bezahlt wird, ist in erster Linie nebensächlich. Vergleiche den Stundenzettel mit der tatsächlich geleisteten Arbeit.
Dieser Stundenzettel muss dir von der Hausverwaltung zur Einsicht gegeben werden. Wenn dort Zeiten und Arbeiten aufgeführt werden, die nicht ausgeführt wurden, hast du eine Möglichkeit, die Lohnkosten anzuzweifeln.
Aber mein Gefühl und die Erfahrung sagt mir, dass du gegen Windmühlenflügel kämpfst. Überlege mal selbst, bei rund 100,- Euro pro Monat brutto für den Hausmeister sind das wirklich nicht viele Stunden, in denen er arbeiten muss, denn zu den Lohnnebenkosten gehören auch noch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Volume am 28. August 2007 13:11 Und wenn die hausverwaltung keine Stundenzettel hat? Also der Haumeister pauschal bezahlt wird, ohne Quittungen über die Arbeitsleistung?

Du müßtest das irgendwie vergleoichen können, was die Hausmeister so alles tun und wie sie dafür bezahlt werden. Da es außerdem nicht die Sache des Mieters ist, den Hausmeitergehalt auszuhandeln, sehe ich wenig Chancen für den Erfolg deiner Intervention!
Volume am 28. August 2007 12:21 Ja, aber wenn der Hausmeister seine Hausmeisterpflichten nicht ausführt so wie von der Verwaltung gewünscht. Dann muss ich mich wohl erst bei der Hausverwaltung wegen des Hausmeister beschweren.
Indy72 am 28. August 2007 12:26 Ja, aber unverzüglich. Versäumisse und andere Untaten müßtest Du auch selber sicher... und nicht erst auf die Jahresabrechnung warten. Dann sind deine Einwände u.U. bereits verjährt!