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Hauskauf und Vorvertrag abgeschlossen, aber es gibt ein Problem......

gefragt von rotesfugseug am 22.06.2009 um 16:39 Uhr

Hallo,

ich habe ein Problem bzw. ne Freundin von mir hat eins.

Also folgendes, meine Freundin und ihr Freund wollen sich ein Haus kaufen, haben auch eins gefunden und haben mit der Verkäuferin sogar ein Vorvertrag abgeschlossen.

Nun hat allerdings die ganze rumrennerei zum Bankberater nach einem Kredit für das Haus ziemlich lange in Anspruch genommen, sodass nun die Verkäuferin das Haus an anderen interessenten ohne meine Freundin und deren Freund zu informieren freigegeben hat.

Und heute möchte sich eine Familie dieses Haus anschauen und wenn diese Leute der Verkäuferin sagen, dass sie es haben möchten, dann verkauft die Verkäuferin dieses Haus an diese Familie und nicht an meine Freundin mit der sie aber bereits einen Vorvertrag abgeschlossen hat.

Meine Frage nun an Euch, darf ein/e Hausverkäufer/in ein Haus plötzlich an andere Leute verkaufen obwohl ein Vorvertrag mit anderen Leuten besteht? Das kuriose ist ja auch, dass die Hausverkäuferin meine Freundin und deren Freund nicht einmal darüber informiert hat, dass sie nun dieses Haus an jemand anderes verkaufen möchte.

Kann mir jemand sagen, ob man da rechtlich vorgehen kann oder sonst wie helfen?

Danke.

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Hauskauf x 394 Vorvertrag x 14

Hypothekenteam
beantwortet von Hypothekenteam am 22. Juni 2009 16:56
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"smisi" hat Recht! Ja, auch der Vorvertrag ist gemäß §§ 311b Abs. 1, 128 BGB formbedürftig (Notar) und bei Formmangel nichtig gemäß § 125 BGB. D.h. wenn der Vorvertrag nicht notariell beurkundet wurde haben die Pech gehabt.


anonym
beantwortet von dudud am 22. Juni 2009 16:42
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vertrag ist vertrag, trotzdem läßt man die vormerkung im grundbuch eintragen

Kommentar von smisi am 22. Juni 2009 16:45

falsch, u.a. bei Grundstücksgeschäften besteht Formzwang! Das betrifft de Kaufvertrag an sich; theoretisch ist es denkbar, daß Schadenersatzansprüche gegenüber der "Verkäuferin" bestehen, aber unwahrscheinlich! Und eine Vormerkung kann man nur eintragen lassen, wennein Eigentumsverschaffungsanspruch, der gesichert werden soll besteht. liegt aber kein formgültiger Vertrag vor, besteht ein solcher Anspruch nicht, also auch keine Vormerkung möglich

Kommentar von dudud am 29. Juni 2009 16:44

ich bin mit dem verkäufer zum notar und habe mich im grundbuch vormerken lassen. damit soll gesichert sein, dass das haus net 2mal verkauft wird.


anonym
beantwortet von smisi am 22. Juni 2009 16:42
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wurde der "Vorvertrag" notariell beurkundet?


hofi01
beantwortet von hofi01 am 22. Juni 2009 18:59
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es ist auch so das ich in jedem vertrag egal in welcher art und weise ein rücktritsrecht bis zu 6 wochen habe


anonym
beantwortet von finna am 22. Juni 2009 16:47
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Da müsste man mal genau in den Vertrag schauen können, denn da müsste so eine Situation eigentlich geregelt sein.


obiwana
beantwortet von obiwana am 22. Juni 2009 16:44
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Natürlich kann man da rechtlich vorgehen. Ein Vorvertrag ist bindend für beide Parteien. Schleunigst zum Anwalt und sich beraten lassen. Stell dir mal vor den entstehen jetzt Kosten für die geplatzte Finanzierung, weil das Haus an jemand anderen Verkauft wurde. Das wird ggfs. nicht billig für die Verkäuferin.

Kommentar von smisi am 22. Juni 2009 16:47

nicht einverstanden! ein privatschriftlicher Vertrag hat keinerlei rechtliche Wirkungen bei einem Grundstückskaufvertrag! Nicht umsonst rennen alle zum Notar, wenn ein haus gekauft wird ....

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 22. Juni 2009 16:54

Das ist nicht richtig. Es ist sogar so, dass selbst eine mündliche Zusage eine rechtliche Verbindlichkeit besitzt. Ich hatte persönlich einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem mich ein potentieller Käufer verklagt hat, da er behauptet hat, ich hätte ihm die Immobilie zugesagt und er hätte daraufhin die Finanzierung beantragt, welche jetzt geplatzt sei. Die Kosten sollte ich übernehmen. Das zog sich über drei Jahre und ging durch zwei gerichtliche Instanzen, bis ich letztlich recht bekommen habe. Aber es ist keineswegs so, dass nur Notariell beglaubigte Verträge rechtlich bindend sind.

Das hat ja erst einmal gar nicht damit zu tuen, dass es bei einem Immobilienkauf in letzter Konsequenz einen Notariellen Vertrag geben muss. Wir reden hier aber von einem Vorvertrag. Damit dieser rechtlich bindend ist, braucht man keinen Notar.

Kommentar von Bafa66ac1583838b5ce2752890ab5656smallHypothekenteam am 22. Juni 2009 21:08

"smisi" hat Recht! Ja, auch der Vorvertrag ist gemäß §§ 311b Abs. 1, 128 BGB formbedürftig (Notar) und bei Formmangel nichtig gemäß § 125 BGB. D.h. wenn der Vorvertrag nicht notariell beurkundet wurde haben die Pech gehabt.


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 22. Juni 2009 16:42
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Vllt hatte die Verkäuferin Angst, dass Deine Freunde keinen Kredit bekommen haben!! Wär ja auch blöd. Haben denn die Beiden genügend Eigenkapital? Wenn nein, dann sollten sie von einem Hauskauf solange noch die Finger lassen, bis sie genübend EK haben!!


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