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Hauskauf / Pfändbarkeit wegen EV?

gefragt von McSutter am 02.11.2009 um 9:21 Uhr

Hallo zusammen,

ich würde gerne ein Haus kaufen. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Das Haus würde ich auf mich alleine kaufen, da meine Frau eine EV abgegeben hat. Hier liegt wohl auch eine Vollstreckung vor. Wenn ich das Haus nur auf mich kaufe, meine Frau also nicht im Grundbuch un den Finanzierungsverträgen steht, kann mi rdas Haus dann trotzdem weggepfändet werden? Die Gründe für die EV liegen vor unserer Eheschließung!

Vielen Dank für Eure guten Ratschläge!

Gruß McSutter

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anonym
beantwortet von sinuscon am 2. November 2009 11:19
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Ärger gäbe es bei einer Scheidung ( Zugewinngemeinschaft )oder im Falle des Todes ( Erbrecht, Pflichtteilanspruch ). Makaber wenn im Falle des Todes des Erblassers die Kinder noch minderjährig sind. Bei einem Hauskauf ist es eh Pflicht einen Notar aufzusuchen. Hier würde ich mir vorab einen Beratungstermin geben lassen. Fragwürdig ist natürlich, ob die Bank einer eventuellen Finanzierung zustimmt. Bitte vorher mit der Bank abklären. Und wegen der EV. Wenn es sich hierbei um Deine Frau ( Mutter Deiner Kinder handelt ), so liegt das sicherlich auch in Deinem Interesse dies erstmal aus der Welt zu schaffen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. November 2009 09:50
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Ihr Haus - nur Ihre Angelegenheit!


Vagabundo
beantwortet von Vagabundo am 2. November 2009 09:28
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Theoretisch ja, Ihre Hälfte könnte gepfändet und verwertet werden. Allerdings kannst Du ja Deiner Frau einen Schuldtitel eintragen lassen, der DIR das Pfandrecht des Hauses einräumt und sie somit vor anderen Gläubigern schützt. Die bessere Alternative wäre, wenn Du vorerst das Haus nur auf Dich einträgst, Deiner Frau notariell ein bedingungsloses Wohnrecht einräumst, sie in die Privatinsolvenz geht und Du erst nach Restschuldbefreiung, Deiner Frau 50% überschreibst... Den Rest kann Dir ein Anwalt ganz genau erklären... ;-)

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2009 09:39

>>>Theoretisch ja, Ihre Hälfte könnte gepfändet und verwertet werden.<<<

Noch nicht mal theoretisch! Denn er ist für die Schulden seiner Frau, welche diese vor der Hochzeit gemacht hat, in keinem Fall haftbar!

Somit ist Deine Antwort Nonsence!!

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 09:44

Vielen Dank für die Beleidigung ! Freundlich wie ich bin, werde ich jetzt DEINEN -übrigens auch noch falsch geschriebenen- Nonsense einmal aufklären:

SIE hat die Schulden schon vor der Ehe gemacht, also haftet SIE mit IHREM Privatvermögen dafür, klar !?

Wenn also SIE nun die HÄLFTE des Hauses besitzt, dann kann SIE mit DIESER HÄLFTE für ihre alten Schulden haften ! PUNKT !

SEINE Hälfte, da ER die Schulden nicht zu verantworten hat, wird demnach NICHT angetastet und ER somit auch nicht für IHRE Schulden haftbar gemacht ! Nochmal PUNKT !

Und bevor man andere Leute durch die Blume Idioten schimpft, sollte man sich informieren und wissen wovon man redet ! ;-P

Schönen Tach auch ! ;-)

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 09:52

PS: Und mit einem 2., fremden Besitzer der anderen Hälfte könnte man ihn dazu zwingen, für die weggepfändete Hälfte eine Miete zu zahlen und ihn somit finanziell dazu bringen, das Haus nicht mehr tragen zu können. Wenn die beiden Glück haben, dann lassen die Gläubiger auf ihre Hälfte nur eine weitere Grundschuld eintragen. Das alles ist aber sowieso hinfällig, da die BANK, im Falle einer Baufinanzierung die Hand über das Haus hält.

Kommentar von Saarland60 am 2. November 2009 10:06

Wenn nur der Ehemann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, und genau so soll das laut Fragestellung gehandhabt werden, gibt es KEINE andere Hälfte. Hier kann ein Gläubiger der Ehefrau auch nicht zugreifen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2009 10:20

@Saarland60

Ganz genau!

Der User @Vagabundo sollte sich vielleicht doch mal angewöhnen, die Frage ganz zu lesen und zu verstehen!

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 10:31

Kompliment gebe ich zurück ! Immerhin habe ich über BEIDE Varianten geschrieben und somit die Frage verstanden und korrekt beantwortet. Das hätte der user 1hoss43 leicht sehen und verstehen können, auch wenn ich es vielleicht etwas ungeschickt formuliert habe. Man kann Fragen auch anhand des Negativbeispiels beantworten... ;-)

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 10:42

PS: Peace ! ;-)

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2009 10:59

Gut, nach dem wir nun die Klingen gekreuzt und es überlebt haben, können wir ja jetzt die Friedenspfeife rauchen und ein Täßchen Tee zusammen trinken.

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 13:03

Öhm, könnte ich bitte ersatzweise einen Cappu haben !?? ;-)))


aleida
beantwortet von aleida am 2. November 2009 09:25
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Ihr müßt Gütertrennung in Eurem Ehevertrag stehen haben und nur Du darfst im Grundbuch eingetragen sein !


anonym
beantwortet von ingridshaus am 2. November 2009 09:24
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Da solltest Du Dich vielleicht mal bei einem Notar oder Anwalt schlau machen. Normalerweise bist Du in die Zahlungen mit eingebunden, wenn Deine Frau diese Schulden während der Ehe gemacht hat und Ihr keinen Ehevertrag bzw. Gütertrennung habt.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2009 09:25

>>>Die Gründe für die EV liegen vor unserer Eheschließung!<<<

Lesen hilft!

Kommentar von ingridshaus am 2. November 2009 09:32

Entschuldigung, dass ich geboren wurde, du hast wohl noch nie einen Fehler gemacht.


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 2. November 2009 09:23
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Du sollstest Dich zusätzlich durch einen entsprechenden Ehevertrag absichern. Kannst Du in einem Hieb mit dem für den Hauskauf sowieso erforderlichen Notar erledigen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 2. November 2009 09:22
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>>>kann mi rdas Haus dann trotzdem weggepfändet werden?<<<

Kurz und schmerzlos: Nein!

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 10:02

Ihm nicht, aber IHRE Hälfte schon !

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2009 10:17

Welche Hälfte denn, wenn er sich allein ins Grundbuch eintragen läßt??

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 10:32

Richtig, in dem Fall nicht. Keine Chance !


anonym
beantwortet von nancyg am 2. November 2009 09:22
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wenn du alleine im grundbuch stehst dann nicht.


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