gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hauskauf - Erbschein

gefragt von Marion79 am 20.10.2009 um 13:02 Uhr

Wir möchten ein Haus kaufen. Nach langem warten ist nun endlich der Erbschein da. Die Verkäufer haben uns schon gesagt was sie für das Haus haben möchten. Meine Frage ist nun wie man weiter verfahren muss ??? Mein Mann ist Handwerker und hat das Haus begutachtet, soweit alles in Ordnung. Wie ist denn nun der weitere Ablauf ???

Danke für Hilfe

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Hauskauf x 395 Erbschein x 54

anonym
beantwortet von gnadenlos am 20. Oktober 2009 13:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn ihr euch einig seid, dann müsst ihr zu einem Notar und der wird euch alles erzählen - sollte der Kauf über einen Makler gelaufen sein, dann ist das seine Aufgabe, dafür zahlt ihr


anonym
beantwortet von Leon40 am 21. Oktober 2009 08:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bevor ihr zum Notar geht, klärt erst mal die Finanzierung mit Eurer Bank. Denn: wenn ihr vom Notar nun erst einen Vertragsentwurf machen lasst, das Ganze dann später aber an der Finanzierung scheitert, dann bleiben die bis dahin aufgelaufenen Notarkosten bei Euch hängen. Erst wenn Eure Finanzierung steht, solltet ihr zum Notar gehen.

Kommentar von Leon40 am 21. Oktober 2009 08:39

Ausserdem wollt ihr dann ja vermutlich beim Kauf auch eine Grundschuld für den Bankkredit eintragen lassen. Das macht man am besten in einem Rutsch mit dem Kaufvertrag.


anonym
beantwortet von jeamilee am 20. Oktober 2009 13:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hab das auch vor kurzem hinter mir. Die Erbsache hat ca. 2 Monate gedauert dann gings relativ schnell. Das wurde aber alles schon vom Notar gemacht. Als Käufer hat man die freie Notarwahl. Man sollte auf jeden Fall immer einen Grundbuchauszug vom Verkäufer verlangen, damit man feststellen kann ob irgendwelche Belastungen eingetragen sind, und diese gegebenfalls gelöscht werden. Wenn der Vertrag fertig ist wird darin auch aufgestellt wann die Zahlung fällig ist (Fälligkeitsvoraussetzungen). Sobald dann gezahlt wurde und der Eingang der Zahlung vom Verkäufer bestätigt wird, wird der Vertrag zum Käufer geschickt. Wenn dann die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.


Nellina
beantwortet von Nellina am 20. Oktober 2009 13:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest Dir einen Notar suchen, der auch dieses Objekt ueberprueft aus der administrativen Perspektive her. Das heisst, ob es Schuldenfrei ist, ob es auf neutralem Boden gebaut ist und und....


anonym
beantwortet von Marion79 am 20. Oktober 2009 13:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also muss ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Bank wegen der Finanzierung ?? Ich kann ja nicht beim Notar den Kaufvertrag machen und am Ende fließt von der Bank kein Geld... sorry aber für mich ist das alles Neuland.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.