Also, hier ein etwas trickiger Fall. Vielleicht hat ja jemand die ideale Lösung. Wir wollten uns ein Haus kaufen, fanden eins über einen Makler. Kaufpreis wurde ausgehandelt, Notar bestellt. Es folgte vor dem Notartermin die Einsichtnahme in das Grundbuch - dort war zu unserem Schreck eine Hypothek für jemand Fremden eingetragen. Der Verkäufer erklärte, das es kein Problem wäre diese zu löschen, das Objekt würde lastenfrei übergeben. Unheil ahnend erschienen wir beim Notar, allerdings hatte ich vorher erklärt, das meine Frau nicht erscheinen kann und ich als ihr Vertreter ohne Vollmacht erscheinen werde. Der Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben, meine Frau wird allerdings erst die Genehmigung abzeichnen, wenn die Löschungsbewilligung der Hypothek beim Notar eintreffen wird. Leider hat sich jetzt herausgestellt, das die Löschung dieser Hypothek schwieriger ist als gedacht - sie ist an einen Vertrag zugunsten eines Menschen gekoppelt, der mittlerweile betreut lebt und nicht rechtsfähig ist. Die Hypothek läuft aber auf den Namen des Sohnes dieses Menschen. Er möchte jetzt die Hypothek nicht löschen, solange er keinen Nachweis darüber hat, das keine Ansprüche seines Vaters gegenüber dem jetzigen Eigentümer des Hauses mehr bestehen - also nie. Der Hausbesitzer hat keine Finanzmittel, der Kaufpreis geht an die Bank. Wer zahlt Notar, Makler? Soll Frau Vertrag genehmigen?

Würde sagen: Frau soll nicht unterschreiben, ein anderes Haus suchen und die Notarkosten als Lehrgeld ansehen!
Die Frage ist unklar formuliert, daher zwei Rückfragen: 1. Ist Ihre Frau auch Käuferin und fehlt ihre Unterschrift noch auf dem Vertrag (oder nur die Unterschrift auf einem separaten Dokument) oder sind Sie alleiniger Käufer? 2. Gibt es im Vertrag eine Klausel, die den Verkäufer zur Löschung der Hypothek und somit lastenfreier Übergabe verpflichtet? Die Antworten wären nötig, um zu bewerten, ob das Problem nun ist, dass ein bereits geschlossener Vertrag platzt oder ob das Problem nur ist, dass ein geplanter Vertrag nicht zustande zu kommen droht.
Stimmt, das war ungenau. Im Kaufvertrag gibt es die Klausel, dass das Objekt lastenfrei übergeben wird und die Kosten der Lastenfreimachung durch den Verkäufer getragen wird. Und: wir haben zusammen je hälftig gekauft, der Name meiner Frau wird ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt. Meine Frau hat den Kaufvertrag nicht unterschrieben, sie hat zu Hause eine vom NOtar zugesendete Genehmigungserklärung, die noch im Beisein eines Notars unterschrieben werden muss, damit der Kaufvertrag rechtsgültig wird (Vertrag ist schwebend unwirksam, steht explizit im Vertrag).
Folglich noch kein Vertrag zustande gekommen und damit keine Maklerkosten. Der Anspruch des Maklers entsteht ja erst mit wirksamen Vertrag. Was Notarkosten betrifft: kommt der Vertrag zustande, so wird ja meist vertraglich vereinbart, dass der Käufer ihn bezahlt. In ihrem Fall ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen. Dann gilt meist, dass der ihn bezahlt, der ihn beauftragt hat. Aber: beide Parteien haften dem Notar gegenüber gesamtschuldnerisch. Hat also der Verkäufer ihn beauftragt und kann nicht zahlen, wird der Notar sich am Ende an Sie halten.
Falls ihre Frau nun unterschreibt: dann ist der Vertrag gültig. Sie bezahlen Makler und Notar und auch Grunderwerbsteuer. Platzt der dann gültige Vertrag wie absehbar wegen der fehlenden Lastenfreistellung, so wäre der Verkäufer Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig. Ob Sie am Ende nach einem Rechtsstreit den SChaden ersetzt bekommen, ist fraglich. Und da es hier offenbar nicht am Willen des Verkäufers liegt, sondern am Willen seiner Verwandten, ist die drohende Schadensersatzpflicht ja auch kein Druckmittel, damit der Verkäufer da aktiv wird.
Andererseits sollte es dem Verkäufer möglich sein, diese Frage evtl. noch bestehender Ansprüche zu klären, indem er einen Anwalt einschaltet, der das mit den Behörden klärt. Wenn der Verkäufer aber nicht aktiv werden will, dann können Sie da wenig bewirken.
Super Antwort, danke. Der Makler kriegt also nichts, ansonsten hätte er 7500 Euro gekriegt - schade für ihn - vielleicht will er ja den Gläubiger irgendwie umstimmen, ich werde ihm mal die Telefonnummer geben, zwischen 7500 und 0 Euro ist ja viel Spielraum. Danke Gruß

das wäre mir eindeutig zu gefährlich.irgendwann wird die hypothek fällig und du darfst zahlen.ich würde den kauf von der löschung abhängig machen...
a, so ist es, wenn meine Frau nicht genehmigt - keine Maklerkosten, da kein Vertrag, aber Notarkosten für mich. Aber wenn sie genehmigt und die Löschung nicht bewilligt wird, müsste doch eigentlich der Verkäufer Notar und Makler zahlen, da er den Vertrag nicht erfüllen kann?!? Aber er hat kein Geld... Und dann?
Und sollte ich vielleicht den Makler dazu anregen, den eingetragenen Gläubiger irgendwie zur Löschungsbewilligung zu überreden, mit festem Termin in zwei Wochen, an dem meine Frau sonst den Vertrag platzen lässt? Der Makler erhielte ja dann gar kein Geld für seine Arbeit und das Objekt ist meines Erachtens ohne Löschung nicht verkaufbar, auch nicht in Zukunft? Dann müsste der Makler doch großes Interesse an der Löschung haben?
Nehmen Sie Kontakt zum Notar auf und klären Sie die Themen mit ihm.
Ich würde nicht unterschreiben, wenn Unklarheiten wären. Die Notarkosten sind Peanuts im Vergleich zum Risiko!