Hauskauf - Kaufpreiszahlung vor Termin im KV?

2 Antworten

Sicher darf das Geld früher fließen, aber ob ihr das Haus dann auch früher übernehmen könnt, müsst ihr schon mit dem Verkäufer ausmachen. Alle Gefahren und Lasten gehen rechtlich gesehen aber nicht vor dem 1. Januar auf euch über.

okay...der Notar sagte mir gerade, das wäre mit der Verkäuferin abzusprechen. Zahlungsvoraussetzungen sind alle erfüllt, das Schreiben geht an mich und die Bank jetzt raus.

Die Bank sagte mir gerade, sie würde auch vorher zahlen....also müsste ich das mit der Verkäuferin regeln...Schlüsselübergabe muss laut KV am Tag des Zahlungseingangs erfolgen.

Üblicherweise teilt dir der Notar mir, wann das Geld zu überweisen ist. Es soll ja auch am 01.06. auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Das bedingt ja auch eine frühere Überweisung.

Imn Zweifel sprichst du hier mit dem Notar.