Ich habe einen Handwerker beauftragt, bei mir Parkett zu verlegen. Normalerweise ist so eine Art von Arbeit ja sicherlich eine haushaltsnahe Diensleistung und es lassen sich somit Steuern sparen. Aber wie sieht's mit den Anfahrtskosten und den Materialkosten aus? Werden die da mit eingerechnet?
die materialkosten kannst du nicht absetzen, aber die fahrkosten schon.
wfwbinder am 27. Januar 2009 12:11 das ist aber die alte Regelung. es hat sich einiges geändert
LittleArrow am 12. Februar 2009 13:52 Z.B.: es reicht Bareinzahlung auf ein Bankkonto, von dem auf das Konto des Handwerkers überwiesen wird (BFH Az. VI R 14/08 und 22/08).
Quelle: FAZ 12.02.2009

normalerweise macht er dir einen komplettpreis,da ist alles drin enthalten.du kannst ja zur sicherheit aber nochmal fragen

Nur die Lohnkosten sind begünstigt, kein Material, keine Fahrtkosten, aber der Lohn während der Fahrzeit. also de Rechnung exakt aufschlüsseln lassen udn Überweisen. Barquittungen gelten nciht.
nicht ganz. Alles was kein Material ist kann angesetzt werden. Weil als Material gilt, was verbaut wird. fahrkosten werden nicht verbaut. Lustig wirds bei Containermiete und Gerüstaufbau. Das fällt auch unter Arbeitskosten, als absetzbar bei § 35 blabla.
Übrigens, bei uns wird das mit hndl abgekürzt. Heißt hab dich noch lieb.....