Kürzlich habe ich gelesen, dass man die Haushaltshilfe nicht steuerlich absetzen kann wenn man die Beträge in bar auszahlt, statt sie zu überweisen. Das haben wir jedoch 2008 leider so gemacht. Wie sieht es aus mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus. Diese haben wir ja über die Knappschaft abgeführt und auch per Überweisung gezahlt. Kann ich dann nur diesen Teil absetzen, oder gar nichts ?

ich bin mir nicht sicher, ob das mit der Überweisung auch bei Dienstverhältnissen gilt. Ich glaube, das bezieht sich nur auf Handwerkerleistungen... Im übrigen habt ihr ja durch die Knappschaftsbeiträge eigentlich den Beweis, dass ihr den Lohn bezahlt habt...
Am besten beim FA nachfragen!

Das sind Haushaltsnahe dienstleistungen. Ihr bräuchtet eine rechnung für das FA. Die SV-Beiträge dürften aber schon mal klar gehen.