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Haushaltshilfe Stundenlohn

gefragt von MaultierMaultier am 08.04.2009 um 0:22 Uhr

Hallo
Welchen Betrag ersetzt die AOK Rheinland Pfalz für eine von ihnen genehmigte Haushaltshilfe (bei Kind unter 12 J., Mutter in mediz. notwendiger Ambulanter Behandlung)?
Wer kennt die genauen Zahlen (ausser dem Sachbearbeiter der betreffenden Person)?
Danke für hilfreiche Antworten, Muli


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Lissa am 8. April 2009 00:29
2x
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Hilfreichste Antwort

Die Kosten werden von allen Krankenkassen in gleicher Höhe übernommen:

Sofern die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, zahlt die TAUNUS BKK die Haushaltshilfe täglich für maximal 8 Stunden. Für eine privat selbst organisierte, nicht verwandte oder verschwägerte Hilfskraft übernehmen wir einen Stundensatz von bis zu 8,00 €. Täglich ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% (mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €) vom Gesamtbetrag durch den Versicherten zu übernehmen.

https://www.taunus-bkk.de/-snm-0176293920-1239133274-0616800000-0000000651-12391...

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 8. April 2009 00:31

Danke für die ausführliche Antwort.
LG Muli

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 8. April 2009 00:34

Die AOK bietet hierzu leider nur sehr dürftige Infos an.
http://www.aok.de/rlpf/rd/126901.htm


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Siam1
beantwortet von Siam1 am 8. April 2009 01:10
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http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/gesetzlich/service/zusatzlei... hier wäre ein Vergleich von versch. KK Anbietern. Was mir aufgefallen ist, dass bei der AOK nichts von ambulanter Behandlung steht, bei den anderen Anbieter wird das
wiederum extra erwähnt. (Oder wie darf man den Begriff Schwere Erkrankung verstehen? )Es scheint so, dass es keine Regelleistung ist und
in den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt wird. Also ist es sinnvoll bei der KK nachzufragen, was die jeweilige Satzung in diesem Fall vorsieht.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 8. April 2009 01:17

siehe auch>>

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/laenderspiegel/art2388,841576

Man kann sich jedoch auch selbst eine Haushaltshilfe beschaffen. Auch hier beteiligen sich die Kassen an den Kosten - jedoch nur in "angemessenem Umfang". Angemessen aus Sicht der Kassen sind zurzeit 62 Euro pro Tag. Das gilt allerdings nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Kommt also die Schwiegermutter oder die Schwester ins Haus, übernehmen die Kassen allenfalls die Fahrtkosten. Alternative: Das gesunde Elternteil nimmt unbezahlten Urlaub. Auch in diesem Fall lohnt es sich, mit seiner Krankenkasse zu sprechen, da einige Kassen den vollen Verdienstausfall erstatten.

http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/recht-im-alltag/haushaltshilfen/-/id=355352/nid=355352/did=896880/16xipa1/index.html

Googlesuche >Zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe <

(mir wurden, alleinstehend, nach Entlassung des Krankenhauses - für die 4 Tage - bis zur stationären Aufnahme der Reha a`2 Std. bewilligt. Nach Entlassung erhielt ich die Rechnung von 5 Euro Eigenbeteiligung pro Tag.)



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