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Haushaltshilfe: Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich?

gefragt von ghiffa am 30.08.2008 um 9:49 Uhr

Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung?

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elkera
beantwortet von elkera am 30. August 2008 10:06
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mauselchen
beantwortet von mauselchen am 30. August 2008 12:08
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auf jeden Fall, sonst kann es sehr teuer werden


anonym
beantwortet von yeboah am 30. August 2008 09:51
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Du bist als Haushaltsführender gesetzlich verpflichtet, eine Haushaltshilfe bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Eine Nichtanmeldung kann zu einem Bußgeld führen.


anonym
beantwortet von mondi23 am 15. November 2008 13:30
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Die privaten Haushaltshilfen sind über die Unfallkassen der öffentlichen Hand unfallversichert. Eine Anmeldung ist in jedem fall erforderlich. Sie kann aber auch direkt über die Minijobzentrale erfolgen, wo die Haushaltshilfe ja auch angemeldet werden muss.


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