Haushaltsgemeinschaft mit Sohn, geht das?

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Wenn er seinen Lebensunterhalt selbst sicher stellen kann, ist er nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft, auch wenn er mit Dir und Deiner Tochter in einer Wohnung lebt http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html Er muß dann - wie Du schon richtig erkannt hast - seinen Mietanteil und Heizkosten selbst zahlen. Außerdem wird das Kindergeld für ihn bei Dir als Einkommen angerechnet. Vom Jobcenter kommt also 1/3tel weniger Kosten der Unterkunft und 183,-€ fürs Kindergeld weniger. Er muß mit seinem Übersteigenden Einkommen aber nicht zu eurem Lebensunterhalt beitragen.

Was bedeutet denn nun die Altersgrenze von 25 Jahren? Ist echt schwierig, sich hier das Richtige raus zu filten !! :-(....;-))

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@karo1520

Ja, es ist schwierig.... :-)

Die Altersgrenze mit den 25 Jahren spielt nur für das KInd selbst eine Rolle. Ist es jünger, kann es immer auf die Wohnung de Eltern verwiesen werden. Das führt dazu, daß das Jobcenter in der Regel keine eigene Wohnung für die finanziert. Geregelt ist das auch - wen wunderts - in den Vorschriften zu den Kosten der Unterkunft http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Im Übrigen ist das hier auch alles keine Glaubensfrage - Du mußt Dir nur die Mühe machen, die Gesetzestexte nachzulesen, die ich hier verlinkt habe.

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@skyfly71

Klar, sorry, habe ich eben erst getan. Bin nur seit gefühlten 20 Stunden :-)) dabei, Infos zu bekommen. Bin heute zum ersten mal auf dieser Plattform...Du scheinst dich ja wirklich gut auszukennen. Deshalb nerve ich jetzt noch mal: ;-)) Ich habe u.a. die Info bekommen, dass das Einkommen meines Sohnes bis zu seinem 25. Lebensjahr beim Familienunterhalt angerechnet wird. Weißt du dazu etwas ?

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@karo1520

Nein, es wird NICHT angerechnet. Wenn das passiert, dann ist das ein Grund, dagegen Widerspruch einzulegen und notfalls auch zu klagen. Kinder sind ihren Eltern in aller Regel nicht zum Unterhalt verpflichtet, auch nicht bei Hartz IV. Sie müssen nur ihre eigenen Kosten notfalls selbst bezahlen.

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@skyfly71

Hallo, noch einmal vielen Dank. Deine Infos waren echt hilfreich und haben mich bestärkt, den Antrag zu stellen. Da ich bislang noch keine Leistungen bekomme, habe ich ja auch nichts zu verlieren ;-)) Werde mich dann noch mal hier melden, wie es gelaufen ist. Schönes WE !!! ;-))

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@karo1520

Ja, mach das mal. Ich wünsche auch noch nen schönes Wochenende.

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In Kürze:
Kann eine Kind aus eigenem Einkommen und Vermögen seinen Bedarf vollkommen decken, fällt es automatisch aus der BG mit Eltern raus.

Für diesen Vorgang gibt es keine Altersgrenze; d.h. das Ganze kann mit 3 Jahren passieren, mit 15 oder 24 (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II).

Ab 25 spielt das Einkommen des Kindes insofern Reine rolle mehr, als dann grundsätzlich keine BG mit den Eltern mehr formal möglich ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II)

In eurem Fall bedeutet das: dein Sohn fällt aus der BG von dir und deiner Tochter raus; allenfalls sein Kindergeld darf noch als Einkommen bei euch berücksichtigt werden. (vgl. Rz. 11.50 der fachlichen Hinweise zu §§ 11-11b).

Außerhalb der BG ist eine Einkommensanrechnung nur über die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II möglich.
Diese Vermutung begründet aber keine Unterhaltspflicht; das heißt, wenn ihr wahrheitsgemäß erklärt, dass Sohn keinen Unterhalt leistet, ist das Dingens vom Tisch; auch nach BGB-Recht besteht für den Fall deines Alg2-Bezugs keinerlei Unterhaltspflicht des Sohnes dir gegenüber; der Schwester ist er ohnehin niemals unterhaltspflichtig.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html

Bin nur seit gefühlten 20 Stunden :-)) dabei, Infos zu bekommen.

hmmm ... dabei ist das nun eine wirklich einfache und gängige Konstellation ....

Dankeschööön.....hat mir sehr geholfen !!! ;-))

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Wenn der Sohn ein eigenes Einkommen hat, das den Anteil an der Bedarfsgemeinschaft überschreitet, fällt er aus der BG raus. Er muss dann in dem Fall ein Drittel der Kosten der Unterkunft und seine eigenen Unterhaltskosten selbst tragen. (Also direkt an die Mutter zahlen)

Hallo, vielen Dank für die Info. Ein Drittel der Kosten für Unterkunft ist mir klar, aber muss er auch für seinen Unterhalt an mich zahlen ? Er würde doch seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren. Das muss doch klar getrennt sein in der Haushaltsgemeinschaft, oder ?

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