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Hausgeld

gefragt von Greinerelsenfel am 26.10.2009 um 11:01 Uhr

Wir haben unsere Eigent.-Wohnung im Juli 2008 verkauft, haben aber für den Juni keine Umlagen bezahlt. Heute kommt eine Nachforderung über 221€. Muß die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres gestellt werden, ansonsten verfällt sie? Hätte die Verwaltung die Umlagen nicht innerhalb eines Jahres anmahnen müssen?


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emmka
beantwortet von emmka am 26. Oktober 2009 11:02
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diese forderung verjährt erst ende 2009 - immer nach ablauf des folgenden jahres in dem die zahlung fällig wurde


anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 26. Oktober 2009 11:02
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Die Verwaltung hat ein Jahr zeit dir die Rechnung zu stellen. Allerdings ist hiermit das Geschäftsjahr gemeint. Das heißt also, dass die Verwaltung bis zum 31.12. Zeit hat, dir die Rechnung zu stellen.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 26. Oktober 2009 11:03
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Wenn ich mich nicht irre, dann hat er bis zum 31.12.09 Zeit um die Rechnung zu erstellen.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 26. Oktober 2009 11:03
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Was hat das denn mir der Abrechnung zu tun, wenn du die Rate einer Umlage nicht bezahlt hast?


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 26. Oktober 2009 11:04
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Wenn die Hausverwaltung die Prüfung nur einmal im Jahr macht dann haben sie ja noch bis Dez zeit.
Wobei ich mich frage warum ihr kein Hausgeld zahlt wenn ihr zu dem Zeitpunkt noch Eigentümer der Wohnung wart.


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