Wir haben unsere Eigent.-Wohnung im Juli 2008 verkauft, haben aber für den Juni keine Umlagen bezahlt. Heute kommt eine Nachforderung über 221€. Muß die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres gestellt werden, ansonsten verfällt sie? Hätte die Verwaltung die Umlagen nicht innerhalb eines Jahres anmahnen müssen?
Hausgeld
Antworten (5)
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FaulesTierFaulesTier
Wenn die Hausverwaltung die Prüfung nur einmal im Jahr macht dann haben sie ja noch bis Dez zeit.
Wobei ich mich frage warum ihr kein Hausgeld zahlt wenn ihr zu dem Zeitpunkt noch Eigentümer der Wohnung wart. -
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primusvonquackprimusvonquack
Was hat das denn mir der Abrechnung zu tun, wenn du die Rate einer Umlage nicht bezahlt hast?
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kaesbrotkaesbrot
Wenn ich mich nicht irre, dann hat er bis zum 31.12.09 Zeit um die Rechnung zu erstellen.
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Sonnenblumen84Sonnenblumen84
Die Verwaltung hat ein Jahr zeit dir die Rechnung zu stellen. Allerdings ist hiermit das Geschäftsjahr gemeint. Das heißt also, dass die Verwaltung bis zum 31.12. Zeit hat, dir die Rechnung zu stellen.
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emmkaemmka
diese forderung verjährt erst ende 2009 - immer nach ablauf des folgenden jahres in dem die zahlung fällig wurde
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