1

Hausgeld

Frage von Greinerelsenfel Greinerelsenfel

Wir haben unsere Eigent.-Wohnung im Juli 2008 verkauft, haben aber für den Juni keine Umlagen bezahlt. Heute kommt eine Nachforderung über 221€. Muß die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres gestellt werden, ansonsten verfällt sie? Hätte die Verwaltung die Umlagen nicht innerhalb eines Jahres anmahnen müssen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    Wenn die Hausverwaltung die Prüfung nur einmal im Jahr macht dann haben sie ja noch bis Dez zeit.
    Wobei ich mich frage warum ihr kein Hausgeld zahlt wenn ihr zu dem Zeitpunkt noch Eigentümer der Wohnung wart.

  • 0
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Was hat das denn mir der Abrechnung zu tun, wenn du die Rate einer Umlage nicht bezahlt hast?

  • 0
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Wenn ich mich nicht irre, dann hat er bis zum 31.12.09 Zeit um die Rechnung zu erstellen.

  • 0
    Antwort von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84

    Die Verwaltung hat ein Jahr zeit dir die Rechnung zu stellen. Allerdings ist hiermit das Geschäftsjahr gemeint. Das heißt also, dass die Verwaltung bis zum 31.12. Zeit hat, dir die Rechnung zu stellen.

  • 0
    Antwort von emmka emmka

    diese forderung verjährt erst ende 2009 - immer nach ablauf des folgenden jahres in dem die zahlung fällig wurde

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.