Frage von hourriyah29 04.11.2011

Hausfrau werden

  • Hilfreichste Antwort von kevin1905 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    krankenversichern kannst du dich über den ehepartner, sofern dieser pflichtmitglied einer gesetzlichen krankenversicherung ist (familienversicherung).

    rententechnisch wirst du nach der elternzeit keine weiteren punkte mehr auf dein konto bekommen, sofern du nicht einzahlst.

    im falle einer scheidung würden im standardfall (zugewinngemeinschaft) alle rentenpunkte, welche dein ehepartner während der ehe gesammelt hat zur hälfte auf dich übertragen.

    Wenn ihr gütertrennung vereinbart habt, bzw. den versorgungsausgleich ausgeschlossen habt, hast du keinen anspruch.

    für freizeit- und heimunfälle war die berufsgenossenschaft noch nie zuständig. wenn du unfallschutz willst musst du ihn privat abschließen.

  • Antwort von turalo 04.11.2011

    Ich bin auch Hausfrau - seit vielen Jahren.

    Krankenversichert bin ich über meinen Mann.

    In einer Berufsgenossenschaft war ich nie.

    Rentenversichert war ich während meiner Arbeitszeit, darauf werden dann noch die Kindererziehungsjahre angerechnet.

    Steuerklasse? Keine, da ich ja nicht arbeite.

    Wenn Du weiterhin arbeiten mußt, dann erst kündigen, wenn Du was Neues hast.

    Mußt Du nicht unbedingt zum Haushalt beitragen, dann bleib doch bei dem Kind zu Hause.

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