hausdurchsuchung vom zoll ohne durchsuchungsbefehl

6 Antworten

Es besteht in sofern "Gefahr im Verzug" als dass die der Schwarzarbeit verdächtige Person sich absetzen könnte ("Verdunkelungsgefahr"). Ausweisen müssen sie sich natürlich, aber es muss jemand da sein, dem gegenüber sie sich ausweisen können. Sprich: Wenn sie eine Wohnung, in der sie begründete Verdachtsmomente für Schwarzearbeit haben, betreten, und nach dem Öffnen der nicht verschlossenen Tür ist keiner da, müssen sie sich erst ausweisen, wenn sie auf eine Person treffen - sei es der Wohnungsinhaber/Mieter oder die der Schwarzarbeit verdächtigte Person. Ich habe zwar noch nicht gehört, dass das auch bei Privatwohnungen angewendet wird, aber auf Baustellen aller Art, auch in Gebäuden, wird diese Methode angewandt. Sie dürfen dabei die verdächtige Person nach Ihren Papieren fragen und ggf. den "Arbeitgeber". Sollten sich dabei die Verdachtsmomente erhärten kann der "Arbeiter" zur weiteren Klärung mitgenommen werden.

Sie dürfen dabei aber keine Türen aufbrechen - wenn sie jedoch auf unverschlossene Türen stoßen, ist das wie eine Einladung. Bei verschlossenen Türen muss jemand öffnen. Weigert sich die anwesende Person jedoch, die Tür zu öffnen (Motto: "Du kommst hier nicht rein"), können sie die Polizei zur Amtshilfe holen - und die darf dann im Zweifel sogar Türen aufbrechen.

In der Praxis: der Richter unterschreibt "rückwirkend"(sprich mit falschem Datum. Wer soll's nachweisen?) einen Durchsuchungsbefehl.

Theoretisch. Nur mit gültigem Durchsuchungsbefehl.

Gefahr im Verzug müssen die aber erstmal belegen. Was soll passieren? Es besteht doch durch Schwarzarbeit keine Gefahr für Leib und Leben.

Es reicht schon, wenn die Ermittlungsbehörden bei Dir Beweismittel, die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind, vermuten, um eine Wohnung zu durchsuchen.

Für eine Hausdurchsuchung ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschlusses erforderlich. Ausnahme...wenn dieser nicht rechtzeitig eingeholt werden kann – wegen Gefahr im Verzug.

Vergesst nicht,.....seit dem Lissabon-Vertrag herrschen andere Töne....leider ist die EU-Verfassung vorrangig gegenüber unseres Grundgesetzes und unserer Länderverordnungen. Tja, da haben unsere Volksvertreter im Bundestag, bei der Abstimmung zum Lissabonvertrag, ja mal wieder schön aufgepasst......ein winzig kleiner Teil wurde sogar vorher mal kurz herausgenommen und nach der Abstimmung wieder eingebaut.....merkt ja keiner. Oder doch, 2 Parlamentarier hattens gemerkt, waren wohl die einzigen, die das dicke Werk gelesen hatten und... sich nicht nur an die Parteiempfehlung auf dem Pappeinband gehalten hatten. Sie haben eine Strafanzeige gestellt !! - Was ist eigentlich daraus geworden ????????

Gefahr in Verzug, damit geht alles.

Die Gefahr müsste aber belegt werden. Wenn da ein Rechtsanwalt mitmischt, kann es blamabel werden für die Sherrifs.

Wobei: welche Gefahr soll denn da vorhanden sein? Es geht um Schwarzarbeit.

@Loetmann

Genau, die Gefahr der schwarzen Arbeit, illegale Beschäftigung.

@Baerli17

Ist aber nicht schwerwiegend genug um bei der Verhältismässigkeitserwägung das Eindruingen zu rechtfertigen

@aptem

Aber so was von schwerwiegend, läuft nämlich unter Steuerbetrug!!!!