Hallo, hab mal ne Frage: Ich habe einen Privatsee in Bayern, dort steht eine Hütte, welche nun abgerissen werden muß.Meine Überlegung ist nun die Hütte auf Schwimmer zu setzen um dem Landratsamt eine auszuwischen. Wissen Sie evtl. die rechtliche Lage? Kann dies wieder zum "Abriss führen?" oder sind dem LRA dann die Hände gebunden? Antwort wäre toll. Gruß Rolf Rutkowsky

Das hängt davon ab, ob auf diesem See Wasserfahrzeuge zugelassen sind. Möglicherweise verlagerst du das Problem nur von einer Behörde zur anderen.