Guten Morgen, eben habe ich erfahren, dass ich Geld vom Amt bekomme. Dennoch wurde mir angekündigt, dass ein Hausbesuch stattfinden soll um zu prüfen, ob meine Angaben (WG lebend) stimmen. Meine Frage ist, ob sich das amt ankündigen muss oder ob der Zeitpunkt frei entschieden wird?
lg und danke für antworten

Das Amt muß auf jeden Fall einen Termin mit dir abstimmen!!Wenn ihr wirklich eine WG seid dann brauchst du die nur in dein Zimmer lassen...andere Zimmer gehen dich und die Arge nichts an und sind absolutes TABU!!Normal brauch man gar keinen reinalssen.Geh mal in dieses Forum da wird auch viel drüber geschrieben Hausbesuche und so. http://www.elo-forum.org/

Wer Knete vom Staat will, der muß sich auch eine Kontrolle gefallen lassen, wenn nicht, dann gibt kein Geld
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:20 Nein muß man nicht.Es gibt auch noch sowas wie Privatsphäre oder Hausfriedensbruch
Arwen45 am 8. Juni 2009 10:21 Hausfriedensbruch ist es nur, wenn die Mitarbeiter einfach in die Wohnung eindringen würden, tun sie ja nicht und wer nichts zu verbergen hat, der lässt sie rein und sie müssen sich nicht ankündigen.Warum auch?
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:23 Sicher müssen die sich ankündigen!Du solltest dich echt besser informieren.
wieso sollte ich mich besser informieren? Das tue ich doch mit der Frage die du jetzt beantwortest hast. ??????
Schnuffduff am 8. Juni 2009 17:12 lafreesun ich meinte doch nicht dich mit dem besser erkundigen!Dieser Kommentar war an Arwen45 gerichtet.

nun... ich denke (lassen wir das rechtliche mal beiseite) wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, dann lass sie doch einfach rein um nachzuschauen.. desto schneller bekommst du dein geld... denk mal drüber nach. gruss akademikus
Einzige Antwort die ein DH verdient.
was bedeutet DH?
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:33 Daumen hoch eine gute Antwort heißt das
na aber türlich könn die kommen wie se wollen, wenn de geld willst lass sie rein!
Solche Kontrollen sind berechtigt.Wer nichts zu verbergen hat,kann auch kontrollieren lassen.
SO siehts AUS!
sie haben keinen rechtlichen Hintergrund, sprich richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl. Du brauchst sie nicht ins Haus lassen
hausdurchsuchungsbeehl?? den brauch das AMT wohl nicht! Wenn die verdacht auf Falschangaben habn können die gucken,...wenn nich gibts keine kohle und gut
DH
Ein wichtiges Gerichtsurteil über das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, auch für Hartz-IV-Empfänger: Das Landessozialgericht Hessen in Wiesbaden hat grundsätzlich entschieden: „Hausbesuche" der Beschäftigten der Ämter für Arbeit oder der ARGEs darf es nur geben, wenn ein konkreter Verdacht vorliege, nicht als „Routineüberprüfung", weil es angeblich schon Mißbräuche gegeben haben soll. Das letztere würde vielmehr alle Hartz-IV-Empfänger in Generalverdacht stellen, was grundgesetzwidrig ist.

lafreesun ich meinte doch nicht dich mit dem besser erkundigen!Dieser Kommentar war an Arwen45 gerichtet.

Bei meiner Schwägerin kamen sie ohne Ankündigung, sie standen plötzlich vor der Tür. Sie hat auch Geld beantragt und eine WG angegeben, sie wohnt mit einem Mann zusammen, jeder hat sein Zimmer. Die haben sich beide Zimmer angeguckt und haben sogar in den Kühlschrank geguckt, schon heftig finde ich. Die wollten wohl wissen ob die beiden nicht doch eher eine Lebensgemeinschaft sind und nur eine WG vortäuschen.
mmh ist schon ein komisches Gefühl...mam kommt sich vor wie ein Schwerverbrecher...Bei mir gehts um Wohngeld. Na ja einen positiven Bescheid habe ich j und nun mal sehen, wann die hier aufschlagen und wie das Verhör ausschauft.
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:30 Das sie in das andere Zimmer geschaut haben das hätte sie nicht zulassen brauchen und sollen und auch im Kühlschrank haben die nichts zu suchen!
jackbiene am 8. Juni 2009 10:36 das wußte meine Schwägerin ja nicht und hat sich wohl nicht getraut was zu sagen.
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:49 Wenn deine Schwester oder sonst jemand Probleme mit der Arge hat oder Fragen hat dann sollen sie sich in einem Hartz Forum erkundigen... http://www.elo-forum.org/
jackbiene am 8. Juni 2009 11:14 Danke!
Schnuffduff am 8. Juni 2009 13:17 :)es gibt ja nicht nur dieses eine Forum.Ihr könnt bei google noch mehr finden.
danke für die vielen Antworten. Ich finde es gut, wenn sich das Amt ankündigt, denn so bin ich frei.Also kommen könne die gern, aber ich möchte einfach wissen wann.
Ja, die Mitarbeiter des Amtes sollen sich anmelden und nein, man MUSS sie NICHT in die Wohnung lassen. Verweigert man den Mitarbeitern der Arge jedoch den Zutritt zur Wohnung, könnte die Folge eine Kürzung, Streichung oder nicht-Bewilligung von Unterstützung sein.
Schnuffduff am 8. Juni 2009 13:16 Welches dann nicht rechtens wäre.
Um die Frage zu beantworten, ja sie dürfen es und sie kommen unangemeldet.
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:24 Sie dürfen nicht und unangemeldet braucht man sie erst recht nicht reinlassen
Schon mal durchgelesen was man unterschrieben hat? Bei Verdacht auf falsche Angaben dürfen sie es. Und wie gesagt ein Verdacht langt.
Schnuffduff am 8. Juni 2009 10:29 Man muß und kann vieles bei der Arge unterschreiben.Wenn es aber keine rechtliche Grundlage hat ist dieses was man unterschrieben hat NULL und NICHTIG

Seitens der arge werden nach neuem erlass keine hausbesuche mehr gemacht.schaue Sat 1 Text
Das stimmt nicht ganz. Es werden keine Observationen durch Dritte durchgeführt, Hausbesuche gibt es nach wie vor.
die müüssen sich anmelden wann sie kommen sonst brauchste se nit rein lassen
Das stimmt nicht ganz. Es werden keine Observationen durch Dritte durchgeführt, Hausbesuche gibt es nach wie vor.