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Hausbesitzer darf Haus nicht verkaufen, will aber...

gefragt von SvenW am 03.11.2009 um 10:52 Uhr

Hallo,

wir haben uns vor einigen Wochen ein Haus angesehen, in das wir uns spontan verliebt haben. Jetzt gibt es nur ein Problem: Die Besitzerin darf das Haus aus rechtlichen Gründen nicht verkaufen, obwohl sie das gerne möchte... Grund: Das Haus war früher ein Lager und wurde mit einer Sondergenehmigung der Stadt als Wohngebäude umgebaut. Diese Sondergenehmigung sagt aber auch aus, das das Haus nicht verkauft werden darf, sondern nur vererbt. Wie kann man regeln, das das Haus nach dem Tod der Besitzerin in unsere Hände übergeht? Reicht da ein einfacher Vertrag aus und kann der nicht durch ihre Söhne gekippt werden, wenn es mal so weit ist? Zur Zeit wollen die das Haus nicht haben. Kann in diesem Fall eine Erbpacht greifen?

Gruß Sven

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Haus x 3.429 Mietvertrag x 753 Hausverkauf x 156 Erbpacht x 21

Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 3. November 2009 10:54
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Das hört sich so an,als ob da ein Laie vor einer Mauer steht.Ich bin der Meinung,das da nur ein Notar weiterhelfen kann.


anonym
beantwortet von Imera am 4. November 2009 21:46
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frag einen Anwalt


anonym
beantwortet von LouiseAn am 3. November 2009 10:55
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Einen Sohn heiraten.

Kommentar von A7cf816485d68df962c913c89ef0abbcsmallHeini22 am 3. November 2009 14:43

nicht den Sohn, die Besitzerin


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 3. November 2009 10:54
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Wieso fragste solche Sachen nicht einen Anwalt, oder einen Bankberater. Die kennen sich da meist damit aus.


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