Hallo,
wir haben uns vor einigen Wochen ein Haus angesehen, in das wir uns spontan verliebt haben. Jetzt gibt es nur ein Problem: Die Besitzerin darf das Haus aus rechtlichen Gründen nicht verkaufen, obwohl sie das gerne möchte... Grund: Das Haus war früher ein Lager und wurde mit einer Sondergenehmigung der Stadt als Wohngebäude umgebaut. Diese Sondergenehmigung sagt aber auch aus, das das Haus nicht verkauft werden darf, sondern nur vererbt. Wie kann man regeln, das das Haus nach dem Tod der Besitzerin in unsere Hände übergeht? Reicht da ein einfacher Vertrag aus und kann der nicht durch ihre Söhne gekippt werden, wenn es mal so weit ist? Zur Zeit wollen die das Haus nicht haben. Kann in diesem Fall eine Erbpacht greifen?
Gruß Sven

Das hört sich so an,als ob da ein Laie vor einer Mauer steht.Ich bin der Meinung,das da nur ein Notar weiterhelfen kann.
Einen Sohn heiraten.
Heini22 am 3. November 2009 14:43 nicht den Sohn, die Besitzerin

Wieso fragste solche Sachen nicht einen Anwalt, oder einen Bankberater. Die kennen sich da meist damit aus.