Floppy1104 am 12.05.2008 um 20:29 Uhr
Gibt es eigentlich einen "Mindestabstand" der beim Bau eines Einzelhauses eingehalten werden muss (in Bezug auf den Abstand zur Grundstücksgrenze) ?? Also, muss das Haus einen gewissen Abstand zur Grenze einhalten oder dürfte man theoretisch auch direkt an der Grenze mit der Hauswand beginnen ??

Vorgeschriebene Grenzabstände gibt es, heißt Bauwich und ist im jeweiligen Bundesland noch dem dort geltenden Baurecht geregelt. Hinzu kommen örtliche Bebauungspläne.
Es gibt im konkreten Einzelfall durchaus die Möglichkeit, direkt auf die Grenze zu bauen. Erkundige Dich bei den örtlich zuständigen Behörden.

Um dir einen ersten Eindruck zu gewähren. Wir (in Bayern) mußten mit einem normalen EFH in E+1 Bauweise mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Eine Garage konnte bei uns direkt an die Grenze gesetzt werden. Grüße markusros
Ist in Hessen genauso.
Luise am 15. Mai 2008 07:40 In Bayern Mindestabstandsfläche 3m und 2x volle Wandhöhe, 2x halbe Wandhöhe (über max. 16 m Länge). DH.

wie es bei dir am ort ist, kannst du deinen architekten fragen, oder direkt beim bauamt anrufen, die sind da sehr hilfreich.