Wir haben auf der Südseite des Hauses ein offenes Gartengrundstück des Nachbarn, auf das wir schauen. das Grundstück ist im Bebauungsplan nicht als Baugrund eingetragen gewesen zum Zeitpunkt unseres Kaufes. Nun hat der Nachbar jedoch irgendwie doch eine Baugenehmigung erworben und unser Grund wird durch den geplanten Bau sehr schattig und völlig ohne Aussicht sein, dadurch hat es nicht meht den Wert, zu dem wir es damals erworben haben. Kann man Einspruch einlegen, oder bekommt man eine Entschädigung dafür? Was können wir dagegen tun?

Fragt beim Bauordnungsamt nach. Wenn der Bebauungsplan geändert wurde, hättet Ihr damals Einspruch einlegen müssen. Ist das Grundstück nicht in Bauland geändert worden, könnt Ihr euch vehement gegen die Bebauung wehren. Die Hilfe eines Anwaltes wäre nicht schlecht.
Ging meiner Vermieterin auch so-die konnte nichts dagegen tun.
Aber ich meine, man kann Einspruch einlegen-allerdings, obs hilft-denke nicht. Entschädigung kannst vermutlich komplett vergessen

Immer mehr Städte und Gemeinden geben die Gärten zur Bebauung frei. Da kann man nichts gegen machen!

Das ist Pech, da könnt Ihr nichts machen. Ich kenne einige ähnlich gelagerte Fälle, da ließ sich auch nichts machen! Bei einem Fall hatte man auf die Südseite von 6 Reihenhäusern ein Hochhaus gesetzt, die mittleren Häuser hatten so gut wie keine Nachmittagssonne mehr!!!
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Eine Baugenehmigung kann fehlerhaft sein. Entscheidend ist nicht unbedingt, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, sondern, ob diese Baugenehmigung auch rechtens ist. Das kann Dir aber hier keiner beantworten. Wenn es Dir ernst ist, dann suche einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf und schilderen Dein Problem bis in alle Einzelheiten. Gegen (erteilte) Baugenehmigungen kann man klagen...
so würde ich auch raten. Abwarten und Tee trinken kann gefährliche Folgen haben....DH
Um auf dem Grundstück bauen zu können, muß der Nachbar einen Bauantrag stellen. Dort wird u.a. geprüft, ob das Nachbargelände beeinträchtigt wird . Die Abschattung durch ein Gebäude wird auch berücksichtigt, der Neubau darf dann nur so angelegt werden, daß das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt wird. Außerdem ist Eure Zustimmung zu einem Bau erforderlich, sonst wird dem Bauantrag gar nicht erst stattgegeben. Also keine Sorge, abwarten und Tee trinken.
Wolfi0410 am 28. August 2008 23:30 Das ist ja nun komplett falsch. Abwarten und Tee trinken ist total daneben. Wenn er lange genug gewartet hat steht der Bau und er sieht nichts mehr.
Sofort reagieren, erstmal zum Bauamt und klären unter welchen Bedingungen die Baugenehmigung erteilt wurde. Fachanwalt wird nötig sein, aber erstmal soviel Infos wie möglich zusammentragen, dann braucht es der Anwalt nicht mehr machen und er kostet weniger.
das ist komplett richtig....würde ich DH geben, wenn es bei Kommentaren ginge....