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Hausarzt hat Praxis aufgegeben - wo befindet sich nun meine Krankenakte?

gefragt von Malustra am 12.09.2009 um 9:26 Uhr

Bei einem Spaziergang stellte ich fest, daß die Praxis meines Hausarztes, den zuletzt vor einem Jahr aufgesucht habe, nicht mehr existiert.

In den Räumlichkeiten ist nun ein Versicherungsmakler drin. Dieser konnte mir nichts zum Verbleib des Arztes sagen.

Ich gehe davon aus, daß dieser in den Ruhestand gegangen ist.

Wo aber befinden sich nun meine Krankenakten?

Dafür gibt es doch bestimmt irgendwelche regelungen, z.B. Aufbewahrungspflicht.

Oder sollte ich einfach mal bei meiner Krankenkasse nachfragen?

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Arzt x 2.900 Krankenakte x 17

hajottka
beantwortet von hajottka am 12. September 2009 09:29
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Frag mal bei der Ärztekammer nach!


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 12. September 2009 09:29
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er hätte die patienten durch ein plakat in seiner praxis rechtzeitig darauf hinweisen sollen. in den akten befinden sich schließlich wichtige unterlagen über die erkrankungen der patienten. würde bei der krankenkässe oder ärztekammer anrufen.

Kommentar von Ermittler am 12. September 2009 09:31

Auch gut gelesen.


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 12. September 2009 23:30
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die akten müssen mindestens 10 jahre aufbewahrt werden. notfalls hat er sie zu hause zu langern! ruf bei der kassenärztlichen vereinigung an und schildere deine frage.


dela250
beantwortet von dela250 am 12. September 2009 09:28
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bei deiner krankenkasse


casilein
beantwortet von casilein am 12. September 2009 10:17
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Der Arzt hat eine Aufbewahrungspflicht, ggf. sogar seine Erben. siehe: http://www.google.de/search?hl=de&q=arzt+aufbewahrungspflicht+bei+praxisaufg...

Wie kommt man an den Arzt dran?
- Telefonbuch
- Kassenärztliche Vereinigung
- Finanzamt/Gewerbeamt
- Einwohnermeldebehörde
- Vermieter/Verpächter der Praxisräume
- wenn die Praxisräume Eigentum des Arztes sind: Katasteramt

Viel Erfolg, wenn es denn wichtig ist.


LittleGiant
beantwortet von LittleGiant am 12. September 2009 09:35
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Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach! Die können das vielleicht beantworten!? Oder bei der "Ärztekammer" (des Bundes oder Deines Bundeslandes).


Dani007
beantwortet von Dani007 am 12. September 2009 09:34
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Frag mal bei deiner Krankenkasse nach. Oder schau mal im Telefonbuch nach seiner privaten Telefonummer wenn du seinen Namen noch weißt, dann kannst du ihn selber fragen.


berchrist
beantwortet von berchrist am 12. September 2009 09:34
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Jeder niedergelassene Arzt hat wenn er z.B. Urlaub macht eine Vertretung. es währe ein zufall wenn der Vertretungs- Arzt auch die Praxis aufgegeben hat. Ärzte müßen genau wie alle Selbständigen die Unterlagen 10 Jahre aufheben. Ich würde auch mal die Krankenkasse fragen.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 12. September 2009 10:13

Naja, die Aufbewahrungspflicht für Selbständige bezieht sich auf die abrechnungsrelevanten Daten. Die Krankenakte gehört wohl nicht dazu. Google Arzt und Aufbewahrungspflicht: http://www.kvhb.de/div/aufbewahrungsfrist.php ist eine super Aufstellung.


Praline
beantwortet von Praline am 12. September 2009 09:27
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In dem seinen Archiv!

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 12. September 2009 09:29

und wo ist das

Kommentar von kruemel70 am 12. September 2009 09:41

In "dem seinen" Archiv ?

...und Du willst Expertin für Bildung sein ? Au Backe... O.o !

Kommentar von 9cb864bcee4331175de5f8eebb58fd2csmallPraline am 13. September 2009 10:26

Das verstehst du wiederum nicht?! Das sind internetziöse humoreske Klappsausdrücke, capito?

Kommentar von B5d2963819f5e216f868c8cac782b86csmallredbrodi am 14. September 2009 20:21

:)

Bis jetzt gibts hier echt viel zu lachen beim Lesen der Antworten. :)


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 12. September 2009 09:27
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Lass sie dir aushändigen.

Kommentar von Malustra am 12. September 2009 09:28

Danke, daß Du die Frage so intensiv gelesen hast.

Kommentar von Fabeeeefd255e56eef88154f38eb90e2smallAuchdazu am 12. September 2009 09:37

Ja es ist halt früh am Morgen, aber trotzdem der Arzt ist ja nicht von der Welt und die Akten können ja nicht so einfach verschwinden, deswegen bleibe ich dabei das du sie dir vom Arzt aushändigen lassen sollst. Notfall dem nachtelefonieren.

Kommentar von B5d2963819f5e216f868c8cac782b86csmallredbrodi am 14. September 2009 20:20

Witzkopf!!! Wie aushändigen lassen, wenn er nicht mehr dort ist, wo er vorher immer war??? Der Arzt hat seine Praxis aufgegeben.

Hätte ja erwartet, dass du wenigstens beim zweiten Mal Beantworten die Frage noch genauer gelesen hättest.

Muss ja ehrlich ein bissel schmunzeln :-))

Kommentar von Fabeeeefd255e56eef88154f38eb90e2smallAuchdazu am 26. September 2009 21:42

Was willst du denn hier


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