Bei einem Spaziergang stellte ich fest, daß die Praxis meines Hausarztes, den zuletzt vor einem Jahr aufgesucht habe, nicht mehr existiert.
In den Räumlichkeiten ist nun ein Versicherungsmakler drin. Dieser konnte mir nichts zum Verbleib des Arztes sagen.
Ich gehe davon aus, daß dieser in den Ruhestand gegangen ist.
Wo aber befinden sich nun meine Krankenakten?
Dafür gibt es doch bestimmt irgendwelche regelungen, z.B. Aufbewahrungspflicht.
Oder sollte ich einfach mal bei meiner Krankenkasse nachfragen?

er hätte die patienten durch ein plakat in seiner praxis rechtzeitig darauf hinweisen sollen. in den akten befinden sich schließlich wichtige unterlagen über die erkrankungen der patienten. würde bei der krankenkässe oder ärztekammer anrufen.
Auch gut gelesen.

die akten müssen mindestens 10 jahre aufbewahrt werden. notfalls hat er sie zu hause zu langern! ruf bei der kassenärztlichen vereinigung an und schildere deine frage.
Der Arzt hat eine Aufbewahrungspflicht, ggf. sogar seine Erben. siehe: http://www.google.de/search?hl=de&q=arzt+aufbewahrungspflicht+bei+praxisaufg...
Wie kommt man an den Arzt dran?
- Telefonbuch
- Kassenärztliche Vereinigung
- Finanzamt/Gewerbeamt
- Einwohnermeldebehörde
- Vermieter/Verpächter der Praxisräume
- wenn die Praxisräume Eigentum des Arztes sind: Katasteramt
Viel Erfolg, wenn es denn wichtig ist.

Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach! Die können das vielleicht beantworten!? Oder bei der "Ärztekammer" (des Bundes oder Deines Bundeslandes).

Frag mal bei deiner Krankenkasse nach. Oder schau mal im Telefonbuch nach seiner privaten Telefonummer wenn du seinen Namen noch weißt, dann kannst du ihn selber fragen.

Jeder niedergelassene Arzt hat wenn er z.B. Urlaub macht eine Vertretung. es währe ein zufall wenn der Vertretungs- Arzt auch die Praxis aufgegeben hat. Ärzte müßen genau wie alle Selbständigen die Unterlagen 10 Jahre aufheben. Ich würde auch mal die Krankenkasse fragen.
Naja, die Aufbewahrungspflicht für Selbständige bezieht sich auf die abrechnungsrelevanten Daten. Die Krankenakte gehört wohl nicht dazu. Google Arzt und Aufbewahrungspflicht: http://www.kvhb.de/div/aufbewahrungsfrist.php ist eine super Aufstellung.

In dem seinen Archiv!
kochstuebchen am 12. September 2009 09:29 und wo ist das
In "dem seinen" Archiv ?
...und Du willst Expertin für Bildung sein ? Au Backe... O.o !

Lass sie dir aushändigen.
Danke, daß Du die Frage so intensiv gelesen hast.
Auchdazu am 12. September 2009 09:37 Ja es ist halt früh am Morgen, aber trotzdem der Arzt ist ja nicht von der Welt und die Akten können ja nicht so einfach verschwinden, deswegen bleibe ich dabei das du sie dir vom Arzt aushändigen lassen sollst. Notfall dem nachtelefonieren.
redbrodi am 14. September 2009 20:20 Witzkopf!!! Wie aushändigen lassen, wenn er nicht mehr dort ist, wo er vorher immer war??? Der Arzt hat seine Praxis aufgegeben.
Hätte ja erwartet, dass du wenigstens beim zweiten Mal Beantworten die Frage noch genauer gelesen hättest.
Muss ja ehrlich ein bissel schmunzeln :-))
Auchdazu am 26. September 2009 21:42 Was willst du denn hier