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Hausarbeitsabgabe bei Krankenhausaufenthalt

gefragt von masux am 13.04.2008 um 20:55 Uhr

Hallo, folgendes Problem stellt sich aktuell. Meine Tochter (volljährig) soll ihre Hausarbeit in der Schule nach genau 8 Wochen Bearbeitungszeit abgeben. Nun ist sie im Krankenhaus, auch über den, von ihr durch Unterschrift bestätigten, Abgabetermin hinaus. Ist sie verpflichtet ihrer Lehrerin die Arbeit per Email zuzuschicken bzw. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit des Krankenhausaufenthaltes?


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anonym
beantwortet von skeptiker007 am 13. April 2008 20:59
4x
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Mit der Lehrerin "tacheles" reden, wie soll man vom Krankenhaus eine Hausarbeit per email schicken?

Ein Attest über die Dauer des K'aufenthaltes und um diese Zeit den Abgabetermin verlängern lassen - notfalls mit Hilfe desw Schulleiters.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 13. April 2008 20:59
3x
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wie bitte schön soll sie das denn machen....sie ist krank und basta......Keiner kann sie zwingen ihre Hausarbeit abzugeben wenn sie krank ist.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 13. April 2008 20:58
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Das müsst ihr mit der Lehrerin klären. Zeigt sie sich uneinsichtig, sprecht den Schulleiter an.

Aber ich gebe zu Bedenken, dass sie - wenn sie eine so lange Zeit im Krankenhaus verbringen muss - vielleicht besser auch mal was für die Schule tun sollte, um die Lücken nicht allzugroß werden zu lassen. Kann man denn nicht mit den Lehrern vereinbaren, dass sie ihr den Stoff, der unterrichtet wird, zur Verfügung stellen? So kann sie doch wenigstens versuchen, Schritt zu halten. Und zu tun hat sie dann auch im Krankenhaus...


regideur
beantwortet von regideur am 13. April 2008 20:58
2x
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Ich frage mich gerade wie das einer machen soll der zum Beispiel im Koma liegt? Ich denke das sollte man mit der Lehrein klären und eine vernünftige Lösung finden.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. April 2008 21:49
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Keiner kann eine termingerechte Abgabe bei Krankheit fordern.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 13. April 2008 20:57
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Das kommt darauf an, was der Lehrer dazu sagt. Im Ernst: Wenn ich eines in der Uni (und auch in der Schule) gelernt habe, dann dass jeder Lehrer anders widerfährt. Es gibt kein wirkliches Regelsystem für so etwas. Daher würde ich das mit dem jeweiligen Lehrer abklären. Und zur Not (sollte dieser sich weigern fair zu handeln) mit dem Rektor.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 13. April 2008 21:30
1x
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Sobald absehbar ist, daß sie es krankheitsbedingt nicht fristgerecht schafft, muß die Lehrerin informiert werden. Wenn das erfolgt, kann die Lehrerin entweder einen zeitlichen Aufschub gewähren oder evtl. sogar ganz auf die Arbeit verzichten. Nur wenn sie erst kurz vorm letzten Abgabetermin darüber informiert wird, kann sie sagen, daß es zu spät ist.


dermischaa
beantwortet von dermischaa am 13. April 2008 21:13
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Davon abgesehen, dass jeder Lehrer die dadurch bedingte Verzögerung akzeptieren wird - warum schreibt deine Tochter nicht im KH weiter? Oder ist sie dazu nicht in der Lage?


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