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Hausanteil überschreiben oder Scheidung abwarten

gefragt von snoop1975 am 02.06.2009 um 14:37 Uhr

Hallo, vor 11 Jahren kaufte ich zusammen mit meiner Frau und meinen Eltern ein 2 Familien Haus. Jeder von uns besitzt somit 25% des Hauses. Seit 5 Monaten lebe ich nun getrennt von meiner Frau und wir wollen uns später auch scheiden lassen. Nun meine Frage. Meine Frau möchte ausziehen und mir Ihren Anteil des Hauses ohne Ansprüche überschreiben. Natürlich übernehme ich im Gegenzug alle Verbindlichkeiten. Einen Notar werde ich auf jeden Fall brauchen. Was kommt ca. an Kosten auf mich zu? Das Haus hat einen Gesamtwert von 200.000 Euro. Oder ist es besser bis zur Scheidung zu warten?

M.f.G. Snoop


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Franticek
beantwortet von Franticek am 2. Juni 2009 14:44
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Wenn ihr euch vorher einigen und das so durchfuehren koennt, dann wuerde ich das auf alle Faelle machen. Andernfalls geht der Wert des Hauses in den "Streitwert" bei der Scheidung mit ein, - und sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten berechnen sich an dem Gesamtwert der Scheidung. Gehoert da das Haus noch dazu, dann kostet die Scheidung gleich mal einige Tausender mehr. Also wenn ihr euch einig seid, dann erledigt das bei dem Notar lieber vorher selbst.
.
Achte mal darauf, wie ihr vier als Eigentuemer eingetragen seid. Wenn deine Frau einfach nur ihren Eigentumsanteil aufgibt, dann koennte es passieren, dass dann nur noch drei gleichberechtigte Eigentuemer da sind. Das sollte nicht so sein. Deine Frau soll ihren Anteil an dich persoenlich ueberschreiben. Damit haetten dann deine Eltern weiterhin je ein Viertel des Hauses, du die Haelfte.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 2. Juni 2009 14:40
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Ich glaube um den Notar kommst du nicht herum, bei mir in der Familie hat mein Dad meiner Schwester das Haus überschrieben, damals musste er 10000 DM für den Notar bezahlen. Wenn ihr beide im Grundbuch steht kann das nur ein Notar amtlich machen. Aber da ging es auch um Schenkung und so.


konny27
beantwortet von konny27 am 2. Juni 2009 14:40
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Wir haben für Hausüberschreiben etwa 500 Euro an den Notar gezahlt.Dann kommt noch die Grundbucheintragung dazu


anonym
beantwortet von bine64 am 2. Juni 2009 14:55
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Geht zum Notar und macht einen notariellen Scheidungsvertrag! Bei ca. 50Tsd wird Euch das ca. 700€ Kosten, plus die Änderung im Grundbuch (ca. 300€). In dem Vertrag könnt Ihr auch alle anderen Sachen beurkunden lassen, die vielleicht noch in Frage kommen (Teilung der Möbel, Zugewinn, Versorgungsausgleich)!


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 2. Juni 2009 14:40
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Regelt das besser mit Hilfe eines Anwalts, solange Ihr Euch noch so versteht und miteinander redet.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 2. Juni 2009 14:43

der anwalt geht nach streitwert und bei 200000 euro streitwert sind da ganz schnell 3500 euro an anwaltsgebühren fällig

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 2. Juni 2009 14:44

Schon, aber besser jetzt den Anwalt zahlen und das klären, als später die Scheidung in die Länge zu ziehen weil man sich nicht einigen kann oder will und dann den Anwalt zu zahlen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 2. Juni 2009 14:41
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kannst du jetzt schon machen... der notar wird etwa 400 euro kosten... dann noch ein paar eus für die umschreibung im grundbuch... nur der anwalt wird nicht ganz billig... so um die 3500 euro, dann noch etwas die selben kosten an gerichtskosten bei der scheidung... kommt natürlich auf den streitwert an...

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 2. Juni 2009 14:46

Fuer die Abwicklung beim Notar vorher braucht man keinen Anwalt. Den braucht man erst bei der Scheidung, - und dort wird der viel, viel biller, wenn das Haus nicht mehr zum Streitwert gehoert. Ich denke, die Ersparnis macht sogar mehr als 3500 Euro aus.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 2. Juni 2009 14:53

ich denke das erst gütertrennung vereinbart werden muss, deshalb die anwaltskosten.. oder liege ich da falsch


Volker13
beantwortet von Volker13 am 2. Juni 2009 14:42
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Bei dem vorliegenden Sachverhalt, dürfte der Gegenstandswert der Überschreibung bei 50 TE liegen.

Eine grobe Kosteneinschätzung kannst der Kostenordnung für Notare übernehmen. Da gibt es eine Tabelle, die die Kosten bei diesem gegenstandswert ausweist.


ewalli
beantwortet von ewalli am 2. Juni 2009 14:42
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Da müsstest du den Anwalt fragen... Aber ich glaube nicht, dass der Notar dann billiger wird, die langen schon kräftig zu! Unser Haus hat damals 125ooo DM gekostet und mein Mann und ich haben insgesamt 5000 DM Notarkosten bezahlt! Wie es bei einer Umschreibung ist, weiss ich leider nicht, aber die rechnen das (leider) immer nach dem Wert des Hauses ab.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 2. Juni 2009 14:48

Bei mir ging die Sache vor 2 1/2 Jahren ueber die Buehne. Bei einem Hauswert von ca 140.000.- Euro betrugen die Notarkosten incl Grundbuchamt aber nur irgendwo um die 1500 Euro.


selina789
beantwortet von selina789 am 2. Juni 2009 14:42
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Bei der Scheidung wird dir alles richtig erklärt ansonsten erkundige dich bei einen Anwalt aber vorher würd ich nichts machen lg


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. Juni 2009 14:47
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DH -völlig korrekt!


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