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Haus vorzeitig schenken... auf was ist zu achten?

gefragt von Pullbomp am 05.11.2009 um 12:16 Uhr

Hallo, habe ne Frage zum Erbrecht, bzw. es geht um die vorzeitige Schenkung eines Hauses.

Folgende Situation:

Meine Eltern leb(t)en in einem Einfamilienhaus, welches von ihnen gebaut wurde, sprich es ist mein Elternhaus. (ca 180 qm Wohnfläche, geschätzter Wert 160.000 euro)

Ich (40,m) habe noch zwei weitere ältere Geschwister (2xW), die aber zwischenzeitlich weiter weg wohnen. Vor einem Jahr starb mein Vater. Nun ist meine Mutter (70j.) alleine in dem Haus. Sie ist als Ehepartnerin alleinige Erbin von Haus und Grund. Da alles danach aussieht, dass ich mich in Zukunft ums Haus kümmern werde, was ich auch bereits derzeit tue, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist mir das Haus vorzeitig zu übertragen. Meine Mutter soll Wohnrecht auf Lebenszeit erhalten. Evtl. werde das Haus weiter ausbauen und irgendwann selber beziehen.

Wie sieht es aus mit:

  1. Sollte meine Mutter zum Pflegefall werden, inwieweit kann auf das Haus zurückgegriffen werden wenn größere finanzielle Aufwendungen erforderlich werden (zB Heim etc)? Ich hörte da was von 10 Jahren ??

  2. Eine meiner Schwestern wird vom Erbe ausgeschlossen da sie zZ Sozialhilfe empfängt. Lediglich der Pflichtteil wird ihr zugesprochen. Das bedeutet ich muss meine andere Schwester ausbezahlen. Wie wird dieser Wert ermittelt welcher das Haus hat, bzw. wie wird das gwöhnlich gahndhabt?


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anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 12:18
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Hilfreichste Antwort

Wenn Deine Mutter das Haus auf Dich übertragen will, geht das sowieso nur mit einem notariellen Vertrag.

Es ist gar kein Problem, sich in allen Fragen von diesem beraten zu lassen. Das wird davon nicht teurer - die Kosten berechnen sich nach dem Wert der Schenkung.

Auch die Fragen nach dem Auszahlen an die eine Schwester und dem Ausschließen der anderen Schwester kann man vertrauensvoll mit dem Arzt besprechen.

Übrigens kann die Mutter (im Prinzip) verschenken an wen sie will - ohne Ausgleich bei den anderen... Nur das Erbe vom Vater muß aufgeteilt werden.

Kommentar von anjanni am 5. November 2009 12:22

Ach ja - und wegen einer eventuellen Pflege im Heim: Auch da kann man eventuell Verpflichtungen im notariellen Vertrag vorab festlegen.

Eine Schenkung ist 10 Jahre lang anfechtbar - aber das heißt nicht, daß ein Heim auf den vollen Wert (und schon gar nicht den durch Umbaumaßnahmen gesteigerten Wert) ohne weiteres zurückgreifen kann. Die Frist ist auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Erbansprüchen Deiner Schwestern im Falle des Todes Deiner Mutter von Belang. Insofern sollte man die Schenkung tatsächlich als vorweggenommene Erbfolge deklarieren und entsprechenden Ausgleich vereinbaren. Das macht da schon Sinn.


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anonym
beantwortet von doris11 am 5. November 2009 12:18
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das Erbrecht ist so komplex,du solltest dir Infos von einem Anwalt holen der sich wirklich auskennt,..damit dann jeder zufrieden ist,und die GEschwister sich nicht zerstreitetn...

Kommentar von Pullbomp am 5. November 2009 12:23

Natürlich werd ich demnächt nen Termin beim Notar machen. Mir gehts hier auch eher um "etwaige" Möglichkeiten, bzw Erfahrungen von Euch... Komplex isses allemal... :-)

Kommentar von doris11 am 5. November 2009 13:44

bei uns in Ö wird das 5 Jahre zurükgerechnet,wegen der Pflege....


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 5. November 2009 12:22
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Da wirst du dich schlechter stellen vermute ich. Die Schenkung muß 10 Jahre zurückliegen, wenn Deinen Mutter vorher verstirbt oder Pflege bedarf ist das Hazs ruck zuck weg. Der Wert wir von einem Gutachter ermittelt. Der Pflichtteil ist trotzdem noch die Hälfte... Der muß auch erbracht werden, wenn nicht alles Wasserdicht ist können deine schwestern klagen. Also alles vom Notar aufsetzen lassen und der kostet auch sein Geld.


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 5. November 2009 12:21
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Das mit der 10Jahresfrist stimmt. Den Rest würde ich mal bei einem Anwalt erfragen


galliano
beantwortet von galliano am 5. November 2009 12:23
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Ich denke mal das, das Problem das Du hast viel zu komplex ist, um hier vernünftig beantwortet zu werden.

Das sinnvollste ist , das Du Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lässt.

http://www.anwaltssuche.de/aws/azb/anwalt_erbrecht.html


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