Hallo, ich habe von meiner Tante ein Haus geerbt und nun muss mein (Stief)Cousin ausziehen.
Dies wurde so im Testamant festgehalten, das ich nur das Haus erbe, wenn er auszieht.
Eigentlich will ich das gar nicht, da mein Cousin und ich uns total gut verstehen und ich es nicht einsehe, bloß weil meine Tante ihren Stiefsohn nie richtig leiden konnte, jetzt über ihren Tod hinaus, son blöden Kleinkrieg weiter zu führen.
Nun meine Frage, gibt es einen Weg, das mein Cousin nicht aus dem Haus muss?? Das Haus ist ein Zweifamilienhaus und die andere Wohnung würde ich eh vermieten.

steht da nur ausziehen oder das er kein wohnrecht mehr hat?
Ansonsten soll er kurz ausziehen und dann wieder einziehen ;)

Der Wunsch der Erblasserin ist verpflichtend! Wohnt der Cousin im Haus, kannst Du nicht erben! So! ... und nun lass´mal Gier und Verstand spielen! Die Erblasserin regiert aus dem Sarg heraus!
Erkundige dich doch einfach beim Nachlaßgericht, ob die Bestimmung mit dem Auszug nicht rechtswidrig ist und das Testament so auszulegen ist, dass du gleichwohl (ohne den Auszug zu erzwingen) das Haus erbst.

Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bedingung im Testament unwirksam ist. Als Eigentümerin des Hauses kannst damit doch machen was du willst. Am besten einen Anwalt fragen.
ReinerUnsinn am 26. Oktober 2009 13:14 Nein, das ist nicht unwirksam.

Und wenn er auszieht, du das Erbe antrittst und er dann als dein "Mieter" einzieht? Erkundig dich aber vorher, ob das so in Ordnung geht

Er kann doch (pro forma) für ein, zwei oder drei Monate nach Hause zu seinen Eltern ziehen.
Wer kontrolliert die Vollstreckung des Testamentes?
D.h. welche negativen Folgen können Euch erwachsen, wenn er nicht auszieht?
Ich finde es schlimm, wenn jemand meint, noch über seinen Tod hinaus, jemand anderem eins auswischen zu müssen.
Gruß justii

Vermutlich ist dies gar nicht zulässig , (Anwalt/Nachlassgericht). Wenn schon gibt es sicher ein Hintertürchen, z.B. offizell ausziehen (a.d. Papier) und dann wieder einziehen.
guten tag
lass ihn doch offiziell ausziehen. er zieht dann eben bei dir wieder ein. wenn dir das haus gehört, kannst du da wohnen lassen, wen du eben möchtest.
das ganze könnte man auch anwaltlich klären. ob bestimmte testamentarische klauseln überhaupt gültig sind.
ich würde aber mal überlegen, warum die verstorbene diesen cousin "loswerden" wollte. vieleicht ist er ein "nichtsnutz", der lange zeit nur auf kosten deiner tante lebte, nicht arbeiten geht oder ähnliches. mit der klausel im testament wollte sie dich vieleicht davor schützen, das du ihn für ewig am hals hast.
also ich würde das ganze anwaltlich prüfen lassen.
tschüss burki

Wenn es Dir gehört, dann kannst Du zur Miete wohnen lassen, wen Du möchtest.
ich bezweifle das so eine verfügung rechtens ist. am besten ihr vereinbart ein beratungsgespräch bei einem notar oder einem fachanwalt für erbrecht um alle zweifel aus dem weg zu räumen.

Wenn im Testament nur der Auszug verlangt wird, aber keine Rede davon ist, dass er nach 14 Tagen wieder einzieht, dann laß ihn doch kurz ausziehen
Wenn er ein Wohnrecht hat, würde ich es löschen lassen. Aber wenn niemand da ist, der Einspruch erhebt, kannst Du doch ganz normal an ihn vermieten - wie unter fremden Dritten, wie es so schön heißt. Damit behandelst Du ihn weder besser noch schlechter als jeden anderen und das ist Dein gutes Recht.
ja und,es liegt an dir ihn rauszuwerfen oder ihn weiter wohnen zu lassen,gehört ja dir

Ich denke, wenn es eine Klausel ist, mußt du sie befolgen (würde aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.)
Die Idee die ich dazu habe ist: Ausziehen und neu anmelden (den Cousin) als Mieter.
Aber ich bin ein Laie, daher nochmals: Rechtsberatung.
Es gibt sicher einen Weg.
Wie du es dann handhaben willst, ist deine Sache.
Als Eigentümerin entscheidest du selbst, ob er wohnen bleibt oder nicht.
So eine Klausel kann nicht wirksam sein. Berate dich mit dem Amtsgericht.
Du kannst natürlich den Cousin im Haus bleiben lassen.
Kannst du ihm nicht pro Forma kündigen? Und dann wieder einen neuen Mietvertrag machen? Dann ist der Vertrag mit der Tante nichtig.
Entscheidest du das nicht? Du bist ja jetzt Besitzerin.
-gute Antwort DH