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Im Pflegefall ein Haus zu vererben schließt nicht aus , daß der Wert und die Einnahmen des Hauses für die Pflege herangezogen werden. Bei einer Schenkung kann das auch passieren , wenn die Schenkung nicht mindestens 10 Jahre her ist , denn dann kann von Amts wegen eine Schenkung im Falle einer Verarmung rückgängig gemacht werden.

Da fehlen wohl viele Infos zu Deiner Frage. Bitte um Ergänzung. Sicher kann man das Haus vererben, oder meinst Du verschenken? Beim Verschenken wird der Wert des Hauses 10 Jahre lang auf den Eigenanteil der Pflegekosten angerechnet, d.h. derjenige, der das Haus bekommt, der muss auch für die Pflege aufkommen. Ist aber bei mir nur Hörensagen, weitere Infos von kompetenteren Leuten sind nötig.