Hallo Freunde, folgende Frage: Welche baulichen Veränderungen und Umbauten kann man am eigenen Haus selbst vornehmen? Balkonanbau ? Dach kürzen.....? Kamin einbauen? Was unterliegt der Bauaufsicht? Danke im voraus..... Gruss Paul

Beim zuständigen Bauordnungsamt deiner Gemeinde sowie im Bebauungsplan ist geregelt, was an einer Immobilie ohne Abnahme oder Aufsicht verändert werden darf. Einfach dort einmal nachfragen.

Das ist eine schwierige Frage. Es kann sein, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt ist. Ruf einfach mal im Bauamt an...
Da sind verschiedene Bestimmungen zu bedenken...Klar - statik veränderungen...nur mit Architekt... - aber solche Änderungen sind Bauamtsgenehmigungspflichtig... und können auch "nicht" genehmigt werden... und "Bestandsschutz aushebeln...oder neuen Brandschutz erforderlich machen...Zählerneueinbau kann vom Stromwerk wie ein Neuanschluss aussehen - und die neuen Errichtungsvorschriften greifen..(kann einen Neuanschluss nachsich ziehen)

Alles, was im Bebauungsplan festgelegt ist, muß neu abgenommen werden (Balkonanbau, Dachkürzung, Wintergarten eigentlich alle Auf- bzw. Anbauten etc.)
Für den Kamin ist der Schornsteinfeger zuständig - der kann Dir auch sagen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind (Abstand zur Wand, Bodenbelag etc.)

du must auf jeden fall einen architekt zu ziehen.sonst wird deine arbeit nicht vom bauamt abgenommen.
denecke am 3. Mai 2009 17:23 Was soll denn ein Architekt beim Einbau eines Kamins machen? Und ich dachte der Kamin wird vom Schornsteinfeger abgenommen und nicht vom Bauamt? Außerdem ging es in der Frage um Änderungen, welche keiner Aufsicht obliegen!
denecke am 3. Mai 2009 17:26 Sorry für meine Kritik, ICH habe die Frage falsch gelesen!

vorausgesetzt du beherrscht alles,frag bitte beim Bauordnungsamt,bevor dir die Bude gesperrt wird..
möglich ist alles, sofern genemigung und genauso wichtig entsprechendes fachwissen vorhanden ist,