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Zulässig sind unter anderem Fragen nach dem Familienstand des zukünftigen Mieters, nach den Einkommensverhältnissen sowie Arbeitgeber und Gehalt.
stern25 am 21.07.2009 um 8:52 Uhr
Darf für den zukünfitige Vermieter der private Stande (verheiratet, geschieden usw.) eine Rolle spielen?
Wir möchten ein Haus mieten. Haben ein kleines Kind und sind seit 6 Jahren zusammen aber nicht verheiratet, darf das ausschlaggebend sein?
Bitte um schnelle Rückantwort...

Nein - sollte es zumindest nicht. Aber es gibt halt Vermieter, die sehr konservativ denken. Was willst du dagegen machen? Du kannst ihn ja kaum zwingen, an dich zu vermieten.

Nein, das darf es eigentlich nicht. Aber die Frage ist, wie du beweisen willst, das du wegen eures Familienstandes das Haus nicht bekommen hast, so blöde, dir das schriftlich zu geben, wird er nicht sein. Und es herrscht immer noch Vertragsfreiheit, er darf vermieten, an wen er will.
Lifthrasil am 21. Juli 2009 09:00 So ist es. Er wird sich ohnehin auch zwischen den "passenden" Bewerbern für das Haus nun mal entscheiden können, da hier auch die Sympathie immer mehr eine Rolle spielt.

Hm, wenn das eine Vermietung aus privater Hand ist - wüsste nicht, warum er darauf nicht achten dürfte. Ist schließlich SEIN Haus - und wenn er Vorurteile gegen dieses und jenes hat, kann ihn keiner zwingen, die abzulegen.
ich denke nicht, das es ausschlaggebend ist! Aber wieso sollte es denn so sein?
Es ist immer die Entscheidung des Vermieters, welchen Mieter er akzeptiert/möchte, solange er die Auswahl hat...selbst wenn dies der Grund sein sollte, kann er durchaus auch einen anderen Vorwand nennen.
Nicht das ich wüßte. Bei uns wurde das auch nicht gefragt. Unserer Vermieterin war der Erhalt der Kaution wichtiger.
Ein Vermieter kann nicht gezwungen werden, mit Dir einen Vertrag zu machen. Das Haus ist sein Eigentum - das kann er vermieten, an wen er möchte.
Wenn dem Vermieter Dein Lebensstil nicht paßt, sogar wenn ihm Deine Nase nicht paßt, kann er einfach sagen, daß er mit Dir keinen Mietvertrag machen möchte.

Er darf es nicht, aber er wird es u.U. tun, nur nicht sagen. Ein Vermieter kann sich die Mieter aussuchen, die ihm gefallen. Wichtiger ist häufig, ob ihr arbeiten geht, zahlungsfähig seid, Mietschulden habt etc. Und eigentlich kann ich nicht verstehen, warum man nach sechs Jahren und einem gemeinsamen Kind nicht heiratet. Ist doch logisch, das man für die gemeinsame Beziehung auch öffentlich Verantwortung übernimmt......... Und es spart Steuern.

eher nicht... aber es ist die sache des vermieters ob er euch das haus überlässt... ist schlieslich sein eigentum...
Kannst vielleucht mal sagen um was es geht ?
Und warum schnell , explodiert sonst das Haus ?

nein das darf nicht ausschlaggebend sein. ich habe auch ein haus gemietet und bin nicht verheiratet, lebe so mit meinem freund darin.

Rein rechtlich darf es nicht verlangt werden. Aber wenn ihr nicht drauf eingeht, werdet ihr das Haus nicht bekommen, denn es obliegt dem Vermieter zu entscheiden, welchen Personenkreis er gern als Mieter hätte. Die Sympathie und die Sicherheit der zu zahlenden Miete sollte stimmen. Bei uns ist es z.B. normal, dass wir für unsere neue Wohnung einer Schufa-Auskunft zustimmen mussten, bzw. abgeben.
Was im Kopf eines Vermieters vorgeht, das wirst Du nicht unbedingt erfahren, ist aber auch nicht relevant.
Er wird darauf bestehen, daß Ihr beide den Mietvertrag unterschreibt. Damit hat er 2 Möglichkeiten um evtl. nicht geleistete Mietzahlungen zu kommen.
Vermieter wollen ja immer möglichst große Sicherheit: gutes und garantiertes Einkommen, am besten 2 Verdiener.
Meiner Ansicht nach sollte es keine Rolle spielen, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Der Vermieter wird nur mit der Gegenpartei einen Mietvertrag abschließen, der Solvent ist und die Miete auch bezahlen kann. Da spielt es keine Rolle ob verheiratet oder nicht.

Es sollte zwar keine Rolle spielen, für viele Vermieter sind aber einige Sachen wichtig, wie Schufa-Auskunft, familienstand, nicht zu viele Kinder etc. Wenn ihr aber schon so lang zusammen seit wird der Vermieter das aber vielleicht wie verheiratet werten...
Ob ein Vemieter die Schufa verlangen kann, da streiten sich noch die Instanzen, aber das ist das Gleiche, wie ich gleich unten schreibe: Was nützt mir, wenn ich recht kriege und die Wohnung ist weg?
Die Frage, ob es ausschlagebend ist oder nicht, stellt sich doch gar nicht.Wenn er "Nein" sagt, heißt das "Nein", Punkt. UND :er braucht überhaupt keine Begründung sagen. ES IST SEIN HAUS und er BESTIMMT.
Sollte er "Ja" sagen,unter bestimmten "Auflagen", ist es an Euch, sie anzuerkennen oder nicht.
IHR wollt das Haus, nicht er.
Wohl bemerkt, ich spreche von privaten Vermietern. Bei allen Anderen muß man die rechtlichen Sachen begutachten, darf er das oder nicht. Bis ihr das raus habt,ist das Haus das 10.Mal weg. Ich habe wegen einer Wohnung sogar geheiratet,paradox, oder ? Der PRIVATE Vermieter bekam für die Sanierung Mittel vom Land, das Land schrieb ihm fest, die eine Wohnung (Unsere)NUR an Verheirate mit Kind und festem Einkommen zu vermieten. Einkommen und Kind hatten wir, aber waren nicht verheiratet.Also, Aufgebot bestellt und gut wars. WIR wollten die Wohnung, also haben wir das "Opfer" gebracht. Ob das rechtmäßig war oder nicht, WIR wollten sie, das war entscheidend. Zumal es noch 5 andere Bewerber gab, die schon verheiratet waren, wir aber die ersten Bewerber waren und er fair war und uns die Wohnung gegeben hat. Ich will ja nicht pessimistisch sein, aber : Wir sind jetzt geschieden und der Vermieter ist Pleite.
Zulässig sind unter anderem Fragen nach dem Familienstand des zukünftigen Mieters, nach den Einkommensverhältnissen sowie Arbeitgeber und Gehalt.
Das nimmt immer mehr zu, da sich die Vermieter natürlich keine Schwierigkeiten ins Haus holen wollen und den möglichen Mietern ja auch nur bis vor den Kopf gucken können. Da ist es sicherer, sich vorher über die neuen Mieter bestens zu informieren.
So ist es. Man mag das als spießig und völlig antiquiert empfinden, wenn ein Vermieter - wie in den 50er-Jahren - nur an verheiratete Paare vermieten will, aber es herrscht hierzulande nun einmal Vertragsfreiheit.