Eine Bekannte bekommt ergänzend zum Gehalt des Freundes ALGII und will ein Haus kaufen. Ich gehe mal davon aus, daß die Zahlungen dann eingestellt werden?! Würde ja sonst jeder machen..! Hat jemand Erfahrung und kann was dazu sagen? Vielen Dank!
Ich denke Sie bezieht entweder kein ALG II oder kann kein Haus kaufen. Da müßte schon eine ziemlich komische Bank die Finanzierung leisten.
Hartz 4 bekommen und ein Haus kaufen? Ich glaube ich komme von meinem Berufswusch Ing weg und werde arbeitslos...
Indy72 am 18. Juni 2008 10:54 So einfach ist das auch nicht!
ganz ehrlich, für das arbeitslos sein muss ich quasi nix tun. für den ing muss ich ein abi machen, studieren und hierfür einen kredit aufnehmen (auch bafög ist ein kredit) und ackern, bei e-technik nicht grad wenig..wenn ich fertig bin, bekomme ich ca 1800 raus. allerdings muss ich in der arbeit anständig gekleidet sein, habe fahrtkosten, kann mir in der firma mittags nix kochen und ICH HABE EINEN KREDIT ABZUZAHLEN.
ing werden is schwerer als antrag ausfüllen

Da es momentan sowieso schwer ist einen Kredit zu bekommen, kann sie davon ausgehen, dass sie ganz bestimmt keinen bekommen wird. Es sei denn, der Freund hat entweder jede Menge Eigenkapital oder er verdient sich dusselig. Ansonsten: Nein!

Wenn Sie Vermögen hat, wieso bekommt sie dann HartzIV???
Unterstellt, sie bekommt das Haus geschenkt oder wie auch immer, dann wird sie maximal die 347 € oder wieviel das ist erhalten, weil der Wohnraum nicht angemessen ( da zu gross ) ist.
Kann es sein, dass da nur Träume ausgesprochen wurden?
Indy72 am 18. Juni 2008 10:56 So schnell geht das nicht und empfehlen würde ich dir auch nicht.

Ja, man kann auch als Hauseigentümer ALG2 oder ergänzenden Lebensunterhalt bekommen, wenn die Unterkunft "angemessen" ist und die Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Die Zahlungen würden nicht automatisch eingestellt werden, aber dier Leitungsträger übernimmt nicht die Finanzierungskosten, sondern höchstens die Zinsen und "angemessenen" Nebenkosten, so dass der Gesamtbetrag nicht die übiche Mietkostenbeihilfe übersteigen würde. Mit komplikationen im Leistungsbezug ist allerdings schon zu rechnen.
Kairofan am 18. Juni 2008 11:07 Das bezieht sich doch wohl eher auf den Fall, dass jemand bereits ein Haus besitzt. Bei einer Neuerwerbung eines Hauses denke ich nicht, dass ALG2 bewilligt würde.
Indy72 am 18. Juni 2008 11:10 Nö... kenne einen Fall, wo 3 Empfänger ein altes Haus im Osten für knapp 6000 Euro gekauft haben.
Ja Mercedes-Manni hat es auch gegeben. Ich denke zu 99,9% wird es keine finanzierungszusage einer Bank geben.
Mein Nachbar hat im Lotto gewonnen und vorher auch Sozialhilfe bezogen. Ich bin mir auch ziemlich sicher in 2-3 Jahren bezieht der wieder ALG II. Das sind aber Ausnahmen.
Indy72 am 18. Juni 2008 11:32 Klar, dass das Ausnahmen sind und das ist auch gut so.

In Deutschland ist ja fast alles möglich.......in soweit würde mich das auch nicht wundern. Nein, ich glaube es liegt dann mehr am Freund, der das Haus kauft.
Der Kredit ist ja schon bewilligt,nur die Arge weiß noch gar nichts....ich denke auch daß das nicht funktioniert....Danke
Wenn sie weiter Geld von der Arge bezieht, ist das Betrug, sie muß alles zurückbezahlen und kommt vor Gericht und ist damit vorbestraft.
Indy72 am 18. Juni 2008 10:55 Es muss kein Betrug sein. Vielleicht ist nur das Haus sehr günstig gewesen.

Ich glaube nicht, dass sie sich das als HartzIV-Empfänger leisten kann. Sonst lege ich augenblicklich meine Arbeit nieder und laufe zur ARGE ;)
LG
Wieselchen
Indy72 am 18. Juni 2008 10:59 Es soll noch im Osten ungeliebte Immobilien geben, die man ggf. billiger bekommen kann als ein vergleichbares Grundstück.
Wovon bezahlt sie denn das Haus?
Ich muß für die Hypothekenraten hart arbeiten - aber daß ich jetzt (über ALGII) für die Hypothekenraten anderer mitarbeiten soll - das kann ich nicht einsehen?
Die Bank, die den Kredit bewilligt hat, weiß wovon sie lebt? Welche Bank macht denn so was mit?
Das stimmt so nicht unbedingt. Das hat es schon gegeben.
Ja mag sein das ein Pleitebank das finanzieren würde. Bei ALG II wird die Bedürftigkeit geprüft und nur wenn Bedürftigkeit vorliegt wird das Geld bewilligt. Wenn also ALG II fließt ist a.) die Bonität für die normale Bank zu schlecht oder b.) Leistungsmissbrauch liegt vor.