Haus kaufen - Ehefrau des Verkäufers stellt sich quer

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, diese Frage ist nicht wirklich leicht zu beantworten. Der Verkäufer sollte auf jeden Fall einen Fach-Juristen im Familienrecht einschalten.

Du solltest davon Abstand nehmen Kosten zu produzieren, wenn du nicht Gefahr laufen willst, auf ihnen sitzen zu bleiben. Du hast keinerlei Handhabe diese Kosten bei nicht zustande kommen des Kaufvertrages vom Eigentümer zurückzufordern (entgegen dem banalen Rat, den ich gelesen habe). Außer sie sind in entsprechender Weise mit dem Verkäufer abgestimmt.

Auch kann eine (Noch)Ehefrau den Verkauf verhindern, wenn das Eigentum das wesentliche Vermögen der Ehe darstellt. Diese Frage stellt der Notar spätestens bei der Protokollierung und wird sie bestätigt, wird er die Genehmigung der Frau einholen müssen.

Mein Rat aus 40 Jahren Praxis: Rede mit der Frau. Sie hat nur Angst, dass da etwas „nebenbei“ läuft. Hat sie Vertrauen zu dir (zu ihrem Mann hat sie es nicht), wird sie dem Verkauf zustimmen. Beste Grüße

wenn das haus nicht verkauft wird, dann musst die gegenpartei für deine unkosten aufkommen.. das kannst du derzeit tun.. nicht mehr.............

Wenn das Haus nicht verkauft wird steht es leer weil es sich keiner von beiden alleine leisten kann. Das kann ja nicht das Ziel sein. Der Verkehrswert liegt unter dem jetzigen Verkaufspreis - also kann es nicht in ihrem Interesse sein es in die Versteigerung gehen zu lassen.

nein, das stimmt so nicht

Google mal IDEELLE HÄLFTE

so ist das dann im gb eingetragen, also sehr schade für sie

@MoxSapphire

Hab ich gegoogelt :

Die Teilungsversteigerung wird durchgeführt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Eheleute, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich zu Bruchteilen, meist als Miteigentümer „zu je ½“ im Grundbuch eintragen. Sie haben jeweils einen ideellen Anteil an dem Grundstück, z. B. die Hälfte eines jeden Steins, einer jeden Blume

Sie steht nicht im Grundbuch.

mein Notar gibt dazu wirklich rat; dafür ist er ja auch da. Die Aussage ist: wenn das Haus einen wesentlichen Teil des gemeinsamen Vermögens darstellt, muss die Ehefrau den Verkauf genehemigen (bestätigen), also im Zweifelsfall den Vertrag mit unterschreiben. Die Herrrschaften leben ja noch in der Zugewinngemeinschaft (wenn Sie keinen Ehevertrag haben).In meinen Verträgen ist in diesen Fällen stets folgende Formulierung enthalten: Der Verkäufer bestätigt, dass die Immobilie kein wesentlicher Teil des gemeinsamen Vermögens ist. Stellt sich später heraus, dass diese Angabe falsch ist, dann kann es für den Verkäufer ziemliche Probleme geben, von denen auch der Käufer betroffen sein kann. Das ist juristisch etwas verzwickt. Der Notar sollte Ihnen dabei helfen und Sie aufklären, dafür ist er da.Andernfalls wenden Sie bzw. der Verkäufer sich unbedingt an einen Fachanwalt.

es spricht alles dafür, dass du das haus beziehen kannst (sie wohnt woanders, mit welchem anspruch soll sie die übereignung verhindern?)

Das ist ja meine Frage :-) Für mich ist das reine Schikane ihres Ehemanns unter der ich jetzt mit leide.

SIE kann den verkauf nicht verhindern, seil SIE nicht im Grundbuch steht.

Was ER dann mit dem Geld macht, also ob er es mit ihr teilt, wie es im Scheidungsverfahren angerechnet wird etc...das geht dich eh nix an und ist ein anderes Rechtsverhältnis.

Sollte er schwankend werden, ihn dezent darauf aufmerksam machen, dass du in Erwartung des Kaufs bereits kostenträchtige Folgemaßnahmen in die Wege geleitet hast. und dass du ihn für die entstehenden Kosten bei Nichtabschluß des Kaufs haftbar machen wirst...du hast nach treu und glauben gehandelt, also steht ER ggf dafür finanziell gerade.

Solltest du zu IHR auch Kontakt haben, dann sage IHR das auch...und verklickere ihr, dass SIE dann nix bekommt, wenn sie den Verkauf verhindert.

Es ist mir auch ziemlich egal, was er mit dem Geld dann macht. Von mir aus kann er es in viele lustige Schwäne falten und die in den nächsten Fluss werfen.

Er wird sich jetzt erstmal mit seinem Anwalt beraten um der Willkür seiner Frau zu entgehen. Das Feedback erhalte ich heute Abend.

Ggf. bleibt mir dann nur der Gang zu meine Anwalt um mich gegen etwaige Folge-/ Ersatzkosten abzusichern die aus em Nichtzustandekommen des Vertrages entsehen. Ich befürchte der Notar wird den Vertrag nicht beurkunden wenn sie Ihr veto einlegt (wenn auch unbegründet) weil der Notar sich nicht um die rechtliche Lage der beiden kümmern wird.

Ach wie schade - kann denn sowas nicht einfach glatt und easy ablaufen.

@canuhandle

Ich befürchte der Notar wird den Vertrag nicht beurkunden wenn sie Ihr veto einlegt (wenn auch unbegründet) weil der Notar sich nicht um die rechtliche Lage der beiden kümmern wird.

nein, der Notar handelt nach Aktenlage

und er hat dann einen gb auszug, wo ein Eigentümer drinsteht, der verkaufen möchte

sie ist einfach eine dritte, da könnte ja jeder kommen, dafür sind Grundbücher da, nicht nur so zum spass, die haben gesetzliche Bindung,, eine heirat ist erst mal nur eine heirat

@MoxSapphire

das ist so m. E. nicht korrekt wenn es in der ehe eine ZUGWINNGEMEINSCHAFT gibt.

das ist so m. E. nicht korrekt wenn es in der ehe eine ZUGEWINNGEMEINSCHAFT gibt. somit könnte sie schon ansprüche an dem haus bzw. dem wert erworben haben.........

@Gutscheincheck

somit könnte sie schon ansprüche an dem haus bzw. dem wert

sie kann ja Geld aus dem wert bekommen, aber das interessiert den Käufer nicht mehr

sie hat keine rechte den hausverkauf zu unterbinden