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Haus Kauf - Erben spätere Ansprüche??

gefragt von pediva am 07.06.2009 um 14:20 Uhr

Ich habe von einem älterene Paar was ich seit vielen Jahren kenne das Angebot erhalten, das ihnen gehörige Mehrfamilienhaus zu kaufen. Sie sind auf Grund ihres Alters nicht mehr in der Lage das Haus zu führen. Nun weiß ich jedoch, daß sie noch eine Tochter haben, zu der jedoch seit vielen Jahrzehnten kein Kontakt mehr besteht. Kann die Tochter - wenn ich das Haus zu einem sehr günstigen Preis (unter Wert) kaufe später noch Ansprüche an MICH stellen??? Oder muß die Tochter gar dem Kauf zustimmen??? Hat sie ein Vorkaufsrecht???

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ichhalt85
beantwortet von ichhalt85 am 7. Juni 2009 14:24
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Solange die Eltern noch leben hat die Tochter kein Anrecht. Wenn sie es dir jetzt verkaufen...Pech für die Tochter. Es gibt auch ne Verkaufsart, bei der du den Vorbesitzern bis zu derem Tod monatlich einen bestimmten Betrag überweist...weiß leider nicht wie das heißt. Aber man einigt sich halt auf eine Monatliche Rate und beim Tod beider (also des zweiten) ist das Haus quasi abbezahlt....nur mal so zum Überlegen. Die beiden hätten immer ne bessere Rente und du nach ihrem Tod keine Schulden. Das würde den Verkauf unter Wert eventuell "ausgleichen"

Kommentar von pediva am 7. Juni 2009 21:06

Da ich die Verkäufer seit Jahrzehnten kenne (und sie zu meiner Tochter wie Oma und Opa sind) möchten sie das Haus gern in guten Händen wissen. Habe gerade mal "gegoogelt" - der Kauf auf monatliche Zahlung nennt sich "Leibrente" - also Hauskauf auf monatliche Ratenzahlung! Das ist eine super Alternative. Somit haben die zwei monatlich was dazu und - ihr Ziel - es gibt kein Erbe. Mal sehen wie es wird! Vielen Dank für die Idee und prompte RA!


hummla
beantwortet von hummla am 7. Juni 2009 14:23
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wenn nicht irgendein vertrag zwischen der tochter und deren eltern besteht...kauf es und dann kann sie dir nix...


stefvol
beantwortet von stefvol am 7. Juni 2009 14:22
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sie hat einen Anspruch auf ihr Erbteil - und dass muss nicht unbedingt das haus sein. Aber es gab schon Fälle, wo ein Erbe nach Jahrzehnten erfolgreich geklagt hat weil das Haus für weniger als die Hälfte des Marktwertes verscherbelt wurde - also Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 7. Juni 2009 14:22
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Die Eheleute können mit ihrem Haus machen, was sie wollen. Allerdings würde ich das nicht unter Preis kaufen, dann kommt die Tochter mit Sicherheit auf die Idee, die Zurechnungsfähigkeit ihrer Eltern anzweifeln zu lassen.


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