Haus geschenkt bekommen und nach 8 Jahren verkaufen?

3 Antworten

Bei der Haltefrist von 10 Jahren werden die Vorbesitzzeiten des Schenkers (wie auch des Erblassers) mit berücksichtigt - wenn die Mutter also mindestens 2 Jahre vor Schenkung das Haus selbst bewohnt hat, muß nichts versteuert werden.

Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für leibliche Kinder beträgt 400.000,- €.

Wie wurde das Haus genutzt? Selbst bewohnt? Vermietet? Leerstand? Immer mit Angabe seit wann, bitte!

Hallo..

Die Mutter lebte vorher selber drin..Seit 1975...

Da das Haus 250.000€ wert ist + 210.000€ was sie verebt bekommen hat innerhalb der 10 Jahre ist..Muss sie dann für die 60.000 € Erbschaftssteuer zahlen? (250.000+210.000=460.000 -400.000€=60.000)

Oder werden dann noch die 465.000€ wenn sie das Haus verkaufen würde dazu gezählt?

Mfg andi 

Die Spekulationsfrist beim Hausverkauf beträgt 10 Jahre. Der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung (das schließt auch Schenkung ein) der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Ausschlaggebend ist das Datum der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge, in deinem Fall also das Datum der Schenkungsurkunde. Da das bei dir nur 8 Jahre sind, würden Spekulationssteuer fällig werden. Also warte lieber noch zwei Jahre.

Da habe ich aber was anderes gelesen:..

Da der Beschenkte die Rechtsposition des Vorbesitzers einnimmt, beginnt die Spekulationsfrist nicht erst ab dem Zeitpunkt der Schenkung zu laufen. Es gilt das Datum, an dem der Verschenkende die Immobilie erworben hat.