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Haus gekauft und verkäufer will nicht raus

gefragt von Dekule am 16.09.2008 um 21:29 Uhr

Hallo an alle. Ich habe eine Frage und bitte um Hilfe. Habe im Juni Haus gekauft über Makler und im Vertrag steht dass der Verkäufer bis ende Juni raus muss. Die Bank hat das Geld überwiesen und es ist Antrag gestell für die Eintragung im Grundbuch. So weit alles OK, aber Verkäufer war verschuldet und das ganze Geld wurde Überweisen zu den Firmen wo er Verschuldet war. Von dem ganzem Geld bekam er nichts und jetzt will er nicht raus. Alle Nebenkosten laufen Bereits über meine Bankkonto und er will garnichts mehr Zahlen. Zwischen uns besteht kein Mietvertrag und ich will ihn auch nicht als Mieter haben. Der Makler hilft mir nicht mehr. Ich weis es nicht was


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. September 2008 21:32
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Der Makler darf Dir nicht helfen, da er nicht die Erlaubnis zum Führen fremder Rechtsgeschäfte hat.

Wende Dich an einen Anwalt. Natürlich kann man den Verkäufer rausklagen.

Kommentar von Dekule am 16. September 2008 22:32

Danke für deine Antwort. Es geht darum das es mit Klage, alles sehr lange dauern kann. Der Vorbesitzer spart an Nebenkosten nicht und da es nur einen Zöhler ist muss ich alles Zahlen. Echt ganz blöde situation..... bin Sprachlos

Kommentar von Rabbicook am 16. September 2008 23:08

Dann meld doch Strom und Wasser ab und sieh zu wie lange er noch bleibt. PS Heizung natürlich auch ausmachen und irgend ein wichtiges Teil entfernen.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 17. September 2008 11:16

Das kann schön teuer werden !


bina84
beantwortet von bina84 am 16. September 2008 21:36
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naja, du kannst beweisen das es dein haus ist und er rechtlich dort nichts mehr zu suchen hat. Aber trotzdem lieber Anwalt einschalten und fragen ob du ihn selber rausschmeissen darfst. Ich hätt glaub ich einen schlüsseldienst geholt, die Tür öffnen lassen und alle Schlösser ausgetauscht, wenn er nicht da ist. Seine Sachen kann man ja per Speditions lagern lassen, bis er es abholen will. Ist ja DEIN Eigentum.. Ob das allerdings Rechtens ist, weiß ich nicht! Alles gute


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 16. September 2008 21:30
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ich glaube, da kommst du alleine nicht zurecht und du wirst in die tasche greifen und dir einen anwalt nehmen müssen....und das am besten gleich morgen....time is money....viel glück

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 16. September 2008 21:32

Sehe ich genauso. Viel Glück.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. September 2008 21:31
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Ab zum Anwalt, der soll eine Räumungsklage einreichen.

LG

Wieselchen


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. September 2008 21:31
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Nimm Dir einen Anwalt, der die Räumungsklage einreicht.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 16. September 2008 21:33
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na da ist die rechtslage eindeutig. Kommst mit einer Räumungsklage locker durch und dann hilft dir die Polizei auch, ihn rauszubringen. Nur bei der eindeutigen Rechtslage nimm blos keinen Anwalt. Auch wenn du den Prozeß gewinnst kann es sein, daß er für die Kosten nicht aufkommen kann. Das kriegst du auch allein hin, dem Richter alle Unterlagen zu zeigen und er wird dir rechtgeben.

Kommentar von Dekule am 16. September 2008 22:19

Soll ich mich an Amtsgericht wenden? Geht es überhaupt ohne Anwalt? Wie lange kann das dauern, bis ein Richter mir Recht gibt und bis der Vorbesitzer ausziehen muss? Danke

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 16. September 2008 22:43

hm gute Frage, momentan bin ich nicht sicher, welches Gericht das zuständige ist. Klage kannst du auch ohne Anwalt einreichen.


angie760
beantwortet von angie760 am 16. September 2008 21:34
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Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast,nimm Dir einen Fachanwalt für Baurecht und Wohnen.Anders wirst Du sonst nicht weiter kommen.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 16. September 2008 21:34
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Der gleiche Fall bei meinem Bruder... die Sache hat ihn viel Nerven, Geld und eine Räumungsklage gekostet... und auf die laufenden Kosten is er auch sitzen geblieben, da der Verkäufer die Finger gehoben hatte,... Du wirst um eine Räumungsklage nicht drum herum kommen und sieh zu dass du´s schnell machst... wie gesAGT time is money...


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 16. September 2008 21:34
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Der gleiche Fall bei meinem Bruder... die Sache hat ihn viel Nerven, Geld und eine Räumungsklage gekostet... und auf die laufenden Kosten is er auch sitzen geblieben, da der Verkäufer die Finger gehoben hatte,... Du wirst um eine Räumungsklage nicht drum herum kommen und sieh zu dass du´s schnell machst... wie gesAGT time is money...


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 16. September 2008 21:40
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Auf jedem Fall keinen Strom Wasser Heizung Telefon usw. nicht bezahlen und sofort zum Anwalt gehen.


pegolina
beantwortet von pegolina am 16. September 2008 21:49
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Warum gehst du denn nicht zum Anwalt.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 17. September 2008 04:49
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Zeige ihn doch an. Gehe mal zum Gericht und erkundige Dich, ob Du eine einstweilige Verfügung bekommst.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 17. September 2008 10:37
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Welcher Notar hat diesen Vertrag aufgesetzt ? Bei mir stände drin, dass der Vorbesitzer auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, und sich nach Ablauf einer Frist der Zwangsräumung unterwirft ! Wenn der gute , noch Körperbehindert ist und Antrag auf Vollstreckungsschutz stellt hast Du mindestens ein Jahr Zeit, und das nur mit viel Glück ! In jedem Fall Energiezufuhr aussetzen, und wenn Er sich da auskennt sieht Du nochmals alt aus !

Hol dir bei Gericht eine Einstweilige-Anordnung, auf sofortige Räumung ! Wenn Er widerspricht, gibt es einen langen Gang der auch noch Geld kostet ! Räumung: mindestens 1500-2000 Euro Vorschuss Gerichtsvollzieher ! Ich wünsche Dir viel Glück !!!


anonym
beantwortet von pipapu am 18. September 2008 10:44
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


anonym
beantwortet von HarryD am 24. Oktober 2008 11:44
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schlimme Sache, ich würde in diesem Fall sofort einen Fachanwalt beauftragen.

Ich könnte da Empfehlung aussprechen, wäre für Dich aber nur gut, wenn Du in meinem PLZ Gebiet wohnst oder sich Dein Objekt dort befindet.


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