Ich habe ein Haus geerbt mit drei Mietparteien. Muss ich nun neue Mietverträge abschließen? Außerdem liegen die Mieten unter dem ortsüblichen Mietspiegel. Kann ich sie dahingehend erhöhen?
Haus geerbt
Antworten (10)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Das sind keine halbgaren Mutmaßungen.
Die Mietverträge gelten weiter wie bisher. Man kann natürlich versuchen neue Verträge abzuschließen, worauf sich ein Mieter, falls dieser Vertrag für ihn ungünstiger ist, nicht einlassen muss.
Eine Mieterhöhung kann im normalen gesetzlichen Rahmen natürlich angedacht werden.
Würde dir deshalb raten, dich erst einmal beraten zu lassen, damit du nichts falsch machst und dein Mieterhöhungsverlangen (so nennt man das) abgeschmettert wird. Auch betreffs Nebenkostenabrechnung etc. wirst du am Anfang Rat brauchen.
Steuerberater wäre gut oder der örtliche Haus-und Grundbesitzerverein.
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6Antwort von
mani08mani08
Die Mietverträge gelten weiterhin, auch bei Besitzerwechsel.
pacta sunt servanda.
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5Antwort von
Saarland60Saarland60
In die Mietverträge trittst Du unverändert ein. Das heisst, es gibt keine neuen Verträge, die alten Verträge gelten unverändert weiter.
Eine Mieterhöhung ist zulässig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Du musst also erst einmal in Erfahrung, ob und wann die letzte Mieterhöhung stattgefunden hat und wie hoch die ortsübliche Miete ist. Auf Grundlage dieser Kriterien kannst Du dann eventuell die Miete erhöhen.
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5Antwort von
ZickedeluxeZickedeluxe
Mit dem Haus habt ihr auch die bestehenden Mieetverträge geerbt und müßt euch daran halten. Eine Mieterhöhung ist natürlich erlaubt.
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, die Unterschrift des Vermieters ist nicht nötig. Allerdings muss der Name der Person, die die Mieterhöhung fordert, sowie dessen Berechtigung klar erkennbar sein. Gültig ist das Dokument nur, wenn es an alle Mieter gerichtet ist. Außerdem muss der Vermieter begründen, warum die Wohnung teurer werden soll. Verweist er in diesem Zusammenhang auf den gültigen Mietspiegel, müsse er diesen seinem Mieterhöhungsschreiben beifügen, hieß lange die Devise. Doch nun hat der Bundesgerichtshof Klarheit geschaffen. Ein Hinweis auf den Mietspiegel und wo der Mieter diesen einsehen kann, genügt, urteilten die Richter. Denn für Mieter sei es zumutbar, sich den ohne Weiteres zugänglichen Mietspiegel selbst zu beschaffen.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietspiegel/staedtevergleich-die-haeufigst... -
1Antwort von
Holgi53 Wenn du zufriedene Mieter willst, lass vorerst die Finger von Mieterhöhungen; meist hat die Miethöhe ihren Grund. Willst du, dass dein Haus verkommt, weil alle Monate neue Mieter einziehen, die du nicht kennst?; wenn du zur Zeit Mieter hast, die pünktlich ihre Miete zahlen und dein Haus "achten" (heißt: sorgsam damit umgehen, weil sie zufrieden sind), dann freue dich. Du hast als Vermieter auch eine soziale Verantwortung.
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1Antwort von
swallowtailswallowtail
Lass dich besser anwaltlich beraten. Da bist du auf der sicheren Seite.
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0Antwort von
fiatvwmbfiatvwmb
Vielleicht hat es ja einen Grund, das die Mieten so niedrig sind. Baumängel, Rückstand bei Renovierungen, extremer Verschleiß. Dann mußt Du erst mal investieren !
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