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Haus-Durchsuchung- Wer muss aufräumen.

gefragt von Hooliance am 03.05.2008 um 12:50 Uhr

Wenn es durch die Polizei zu einer Hausdurchsuchung kommt, ist man dann selber dazu verpflichtet das Chaos auf zu räumen?


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wandpilz
beantwortet von wandpilz am 3. Mai 2008 12:54
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Ähm...ja?

Daher macht es den Polizisten auch so Spaß die Bude richtig auseinanderzunehmen.

"Hey Uwe, die Briefablage kann man auch durchblättern. Man muss nichts auf den Boden werfen!"

"Aber Frank, wir sind Polizisten! Wir müssen diesen Saustall ja nicht aufräumen!"

"Stimmt! Cool, komm, reissen wir die Tapete von den Wänden und fahren anschließend mit Blaulicht und doppelter erlaubter Höchstgeschwindigkeit zu McDrive!"

"Aber voher plustern wir uns noch vor ein paar Jugendlichen auf"

"Aber nur, wenn sie nichts gemacht haben"

(Beide halten sich vor Lachen den Bauch)

Kommentar von Hooliance am 3. Mai 2008 12:56

XD


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Mai 2008 13:30
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Das Aufräumen der Wohnung kannst Du nicht verlangen. Werden Gegenstände absichtlich beschädigt, besteht die Möglichkeit einer Anzeige gemäss § 303 StGB (Sachbeschädigung).


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 3. Mai 2008 12:52
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Das wirst Du wohl selbst machen müssen.


bengi912
beantwortet von bengi912 am 3. Mai 2008 13:03
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wenn es soweit kommt, dass die polizei dir auf die bude rückt und komplett durchsucht, dann darfst du froh sein, wenn sie nix finden, dich danach nicht mitnehmen und da sollte dein geringstes problem sein, dass du die wohnung aufräumen musst, oder???


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 3. Mai 2008 13:29
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Verpflichtet nicht, aber dann bleibts halt ein Durcheinander.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 3. Mai 2008 12:52
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kommt darauf an ob etwas gefunden wurde oder nicht, bzw. ob der Verdacht einer Straftat aufrechterhalten bleibt oder nicht....

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 19. Mai 2008 00:41

Achso wenn also irgendwann rauskommt das der Mensch bei dem durchsucht wurde nix gemacht hat weil man nix gefunden hat muss die Polizei dann aufräumen. Das nenn ich Logik. Dann müsste man nicht mehr duchsuchen wenn doch vorher die Schuldfrage geklärt ist.


Gartenheinie
beantwortet von Gartenheinie am 3. Mai 2008 12:52
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verpflichtet zum aufräumen bist du höchstens wenn mal deine eltern zu besuch kommen. ;-) du kannst des chaos ja lassen. aber die polizei räumt sicher nicht für dich auf.


ruth99
beantwortet von ruth99 am 3. Mai 2008 12:53
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Keine Ahnung. Aber nach - unangemeldeten - Demonstrationen müssen die Demonstranten manchmal den Polizeieinsatz bezahlen. So gesehen: froh sein, dass du nur das Chaos beseitigen musst?


Berserker
beantwortet von Berserker am 3. Mai 2008 13:00
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Der Durchsuchte, soll doch anschließend Ordnung herschen.


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