gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Haus befristet zu vermieten - welche Organisationen kommen als Interessenten in Frage?

gefragt von wetterstein am 21.02.2008 um 22:18 Uhr

Ich habe ein Haus geerbt, das ich nicht verkaufen möchte sondern erstmal befristet vermieten möchte.

Dazu bin ich auf der Suche nach Institutionen, die befristet Leute in die Region München holen, die wiederum ein Interesse an einem befristeten Mietverhältnis haben könnten.

Welche Institutionen kämen dafür in Frage?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Haus (1791)
Miete (1094)
Vermietung (74)
ähnliche Fragen

Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 21. Februar 2008 22:21
9x
Thumb_up

In München gibt es doch auch große Konzerne (nein, ich nenne hier keine Namen), die ständig Wohnunterkünfte für ihre Mitarbeiter suchen - auch befristet. Wende Dich doch einmal an die Sozialabteilungen dieser Firmen.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 21. Februar 2008 22:22
6x
Thumb_up

Grosse Firmen wie IBM oder so (was es in Regio München so eben gibt) haben oft eine eigene Abteilung, die für Gäste oder Zeitarbeiter Ihrer Firma kurz- und längerfristige Objekte anmieten. Frag doch einmal da nach.


tradaix
beantwortet von tradaix am 21. Februar 2008 22:24
3x
Thumb_up

Zeitmietverträge

Der bisherige "einfache" Zeitmietvertrag ist abgeschafft worden. Nach altem Recht und bei am 1. September 2001 bereits bestehenden Verträgen konnte der Mieter zwei Monate vor Ablauf der Mietdauer schriftlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses beanspruchen (Abschaffung des Fortsetzungsanspruchs). Mieter und Vermieter können jetzt nur noch einen so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung: Im Mietvertrag ist ein konkreter Befristungsgrund vom Vermieter zu nennen (z.B. Eigenbedarf oder wesentliche Instandsetzung der Mietsache). Fehlt ein konkreter Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Ablauf der zeitlichen Befristung endet der Mietvertrag. Die bisherige zeitliche Obergrenze ist ebenfalls abgeschafft worden, so dass jetzt auch Mietverträge über 8 oder 10 Jahre abgeschlossen werden können.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm


grashuepfer
beantwortet von grashuepfer am 21. Februar 2008 22:19
1x
Thumb_up

www.erento.com ist auch nicht schlecht.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 21. Februar 2008 22:22
1x
Thumb_up

Versuch es doch mal über die Tageszeitung. Es gibt immer Leute, die wissen, das Sie nur begrenzt dort bleiben. L.G.





AJWhv
beantwortet von AJWhv am 21. Februar 2008 22:18
0x
Thumb_up

Frag doch mal einen Makler!

Kommentar von wetterstein am 21. Februar 2008 22:22

Makler mag ich nicht über die Maßen.... Danke

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 21. Februar 2008 22:23

Naja, dann halt größere Firmen!


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 21. Februar 2008 22:19
0x
Thumb_up

unicef könnte neue räume brauchen...


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 21. Februar 2008 22:27
0x
Thumb_up

Versuch es bei der Mitwohnzentrale: http://www.mitwohnzentrale.de/


Patron
beantwortet von Patron am 22. Februar 2008 01:05
0x
Thumb_up

inseriere möblierte "personalzimmer" und mach einen vertragstext, der dem mieter - unternehmen mit viel personal, auch wechselndem personal, wie hotels zb - die möglichkeit bietet, nach bedarf wechselnde bewohner in die zimmer einzuquartieren, mit information über die personalien der bewohner. befristung mit verlängerungsmöglichkeit bei beiderseitigem einverständnis mit bestimmter frist vor ablauf der vertragszeit. das funktioniert, und macht auch keine probleme bei beendigung des vertrags. hausordnung als vertragsbestandteil.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Vermietung einer Wohnung an eigene Freundin (Hartz 4) ?

    Haus kaufen per Finanzierung

    Welche Miete erkennt das Finanzamt an?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.