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hauptberufliche selbstständige Tätigkeit - Krankenversicherung

gefragt von merti80 am 21.06.2009 um 20:00 Uhr

Hallo, meine Freundin ist freiberuflich und hat dem Frageborgen von der Krankenkasse (KK) angegeben, dass sie ca. 20h in der Woche arbeitet und 600 Eur im Monat verdient. Jetzt bekam sie Post von der KK, dass ihr Beitrag auf ca. 320 Euro festgesetzt wird. Sie ist als hauptberufliche selbstständige Tätigkeit eingestuft wurden und hat eine Bemessung auf 1890 Euro bekommen (Mindestsatz). Die Frage ist, was können wir nun tun? Dann bräuchte sie ja nicht arbeiten gehen, und das einfach sein lassen. Hat sie mehr davon und bekommt auch noch Miete vom Amt. Mehr als jetzt also. Wer weiß Rat?


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Britta1980
beantwortet von Britta1980 am 21. Juni 2009 20:04
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Vielleicht ist das der Mindestsatz bei der KK. Fragt dort am besten nach.... Weniger macht für mich auch keinen Sinn... Soweit ich weiß, ist das sogar der Satz, den ich auch bezahle und ich verdiene auch nicht mehr, da ich Teilzeit arbeite, aber mein Arbeitgeber bezahlt ja die Hälfte....

Kommentar von merti80 am 21. Juni 2009 20:08

Bis zu dem Schreiben hatte Sie noch 130 Euro ca. bezahlt. Das war der Mindestsatz. Neben Mieten und allen Ausgaben war das noch tragbar. Ein normaler Angestellter, der vielleicht 900 Euro verdient, zahlt auch keine hohen Beitrage. Dann bin ich lieber dafür, dass sie auch 14 oder 15 % bezahlt (voll und ohne AG), dann hat sie immer noch mehr. Alle normalen Arbeitnehmer zahlen prozentual und ein Selbstständiger einen Festbetrag. Das kann nicht gehn!!!

Kommentar von 2d1088da1b18573cbce4bd3689ff1041smallBritta1980 am 21. Juni 2009 20:10

Hat sie vielleicht irgendwelche Leiden oder Vorerkrankungen angegeben? Das kann auch Negativ beeinflussen. Ansonsten weiß ich auch nicht mehr darüber...

Kommentar von merti80 am 21. Juni 2009 20:14

Nein. Sie ist gesund und geht kaum zum Arzt. Ich habe vorsorglich ein Schreiben erstmal aufgesetzt, und eine Überarbeitung der Beitragsberechnung aufgrund von Einkommen angefragt. Vielleicht weiß aber jemand ein Urteil oder ähnliche Probleme mit Lösungen. Vielen Dank aber erstmal Britta.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 21. Juni 2009 20:17
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Es gibt ggf. noch einen Beitrag mit verminderten Satz. Dieser gilt, so glaube ich jedenfalls, für "staatlich geförderte" Existenzgründer. Die Bemessungsgrundlage ist bei allen Kassen gleich. Obwohl diese Unrechtregierung einen kaum noch was zum leben lässt, glauben die GKV´s, dass ein Gewerbe unter 1900 € Brutto kein sinnvoller Job ist. Krankheiten etc. spielen keine Rolle bei der Bemessung. Allerhöchstens Krankentagegeld. Vielleicht sollte eine private Krankenversicherung mal geprüft werden. Hat natürlich auch einige Nachteile, aber Beitrag kann durch diversen Leistungsverzicht günstiger gestaltet werden.


anonym
beantwortet von PKVSpezi am 7. Juli 2009 11:41
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Hallo, so ist das nunmal leider bei der GKV! Interessant zu wissen wäre, wie alt Ihre Freundin ist. Ich denke nämlich, dass eine private Krankenversicherung für sie sehr sinnvoll ist.


anonym
beantwortet von Ontario am 10. Juli 2009 12:52
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Wenn jemand selbständig arbeitet, dann richtet sich der Beitragssatz für die Krankenkasse nach dem Einkommen. Man muss der Krankenkasse den letzten Steuerbescheid des Finanzamtes vorlegen und auf Grundlage dessen, wird der Beitragssatz dann von der Kasse festgesetzt. So ändern sich, je nach Einkommen auch die Beitragssätze, da jährlich der Steuerbescheid vom Finanzamt der Kasse vorgelegt werden muss. Als Selbständiger zahlt man Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeitrag alleine, das sollte man nicht vergessen. Noch etwas. Seit 01.07.2009 sind die monatlichen Beitragssätze von ehem. 15,5% auf 14,9% gesenkt worden. Muss man überprüfen ob die Senkung in den 320.-€ schon berücksichtigt iat. Ich arbeite selbständig seit Jahren. Meine Krankenkasse hat mir keinerlei Nachricht zukommen lassen, wie sich der nach Absenkung der 15,5% auf 14,9% neue Beitrag darstellt. Erst als ich die Kasse anschrieb hat sie die Änderung vorgenommen. Hätte ich nicht geschrieben, würde ich nach wie vor einen höheren Beitrag zahlen. Automatisch hätte sie keine Beitragssenkung vorgenommen. Also, auch bei den Kassen gibt es Abzocker. Ontario


anonym
beantwortet von GuKla am 6. November 2009 22:56
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Ich würde mit anderen Gesellschaften reden. Es gibt Gesellschaften die einen Selbstständigen in dieser Einkommenstufe einen KV Satz von € 130,- anbieten. Die 320,- ist der Satz für ein Mindeseinkommen von € 1.890,- das allgemein bei Selbsstädnigen veranschlagt wird. Sollten Sie beweisen können, dass das Einkommen erheblich niedriger ist, so gibt es einen verminderten Satz, der ungefähr bei € 200,- liegt. Versuchen Sie es, mit vielen Gesllschaften kann man reden.


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